Unerwünschte Medien Insights - ComplyAdvantage https://complyadvantage.com/de/insights/topic/adverse-media/ Better AML Data Tue, 10 Jan 2023 13:08:51 +0000 de-DE hourly 1 https://complyadvantage.com/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon.png Unerwünschte Medien Insights - ComplyAdvantage https://complyadvantage.com/de/insights/topic/adverse-media/ 32 32 Einführung von Regelsätzen in 48 Stunden: Lumon bekämpft Geldwäschetypologien effizient https://complyadvantage.com/de/insights/einfuehrung-von-regelsaetzen-in-48-stunden-lumon-bekaempft-geldwaeschetypologien-effizient/ Fri, 14 Oct 2022 13:21:10 +0000 https://complyadvantage.com/?p=67763 Lumon ist seit mehr als zwei Jahrzehnten erfolgreicher Anbieter von Services im Bereich Auslandszahlungen und Devisen für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen wie auch Kunden im Enterprise-Segment. Alessio Giorgi, Head of Compliance & MLRO bei Lumon, sieht die größte Herausforderung für […]

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Lumon ist seit mehr als zwei Jahrzehnten erfolgreicher Anbieter von Services im Bereich Auslandszahlungen und Devisen für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen wie auch Kunden im Enterprise-Segment. Alessio Giorgi, Head of Compliance & MLRO bei Lumon, sieht die größte Herausforderung für globale Unternehmen beim Zahlungsverkehr im effektiven Umgang mit Risiken im Kontext der Finanzkriminalität. Die mit grenzüberschreitenden Zahlungen verbundenen Risiken zu mindern suchen dabei Verordnungen wie der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD). Mit ihr wurden Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht für Transaktionen mit Beteiligung von Hochrisiko-Ländern sowie Maßnahmen für größere Transparenz bei wirtschaftlichem Eigentum eingeführt.

Auch für Lumon ist es entscheidend, diese Vorschriften konsequent einzuhalten und gleichzeitig auf neue Bedrohungen im Auslandszahlungsverkehr reagieren zu können. Um diese nahtlos zu gestalten, nutzt das in der englischen Hauptstadt London beheimatete Unternehmen die Lösungen für Kunden-Screenings und -Monitoring sowie zur Transaktionsüberwachung von ComplyAdvantage.

Eine bewährte Partnerschaft

Schon seit mehreren Jahren setzt Lumon erfolgreich auf die Technologien von ComplyAdvantage. Sie begann bei der Suche nach einem Nachfolger für die damalige Lösung zum Kunden-Screening – die eingeschränkte Konnektivität selbiger mit den Compliance-Features des Unternehmens und seinen Systemen war mehr und mehr zum Hemmnis geworden. Gefragt war nun eine Technologie mit API-gestützten Integrationsoptionen sowie der Möglichkeit, Transaktionsdaten manuell hochzuladen.

Bei der Prüfung geeigneter Alternativen zeigte sich jedoch, dass viele Produkte etablierter Anbieter nur schlecht für FinTechs geeignet waren. In ComplyAdvantage sahen Giorgi und Team hingegen ein Unternehmen, das sich dieser Marktlücke klar bewusst war.

Im Laufe der Jahre haben beide Unternehmen ihren Erfolgsweg unbeirrt verfolgt und sind stark gewachsen. Den strategischen Zündfunken für die Partnerschaft gab für Giorgi dann die Einführung von Technologien mit künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen durch ComplyAdvantage. Dynamische Automatisierung, präzise Datenpunkte und die Möglichkeit, Risikodaten relevant zu kategorisieren und zu organisieren, vermittelten Lumon klare Erkenntnisse mitsamt effizienten Anwendungsmöglichkeiten im gesamten System.

Neue Lösungen für neue Möglichkeiten

Wichtiger Meilenstein waren laut Giorgi die Features für Zahlungs-Screenings in der Transaktionsüberwachung von ComplyAdvantage: Nun war es für Lumon erstmals möglich, die zugehörigen Aktivitäten über eine zentrale API in einem Team zu bündeln.

Die hervorragende Konnektivität der Lösung sowie die raschen Reaktionszeiten von ComplyAdvantage und die Unterstützung durch sein Customer Success Team sichern Lumon in punkto Risikomanagement ab. So berichtet Giorgi davon, sich im Falle von Fragen oder Problemen schon am nächsten Morgen auf stets klare Antworten und Lösungsansätze von seinem Ansprechpartner bei ComplyAdvantage verlassen zu können.

„ComplyAdvantage unterstützt uns als hilfsbereiter, reaktionsschneller Partner mit einer Lösung, die im Bereich RegTech führend ist.“

– Alessio Giorgi, Head of Compliance & MLRO bei Lumon

Mitigierung pandemiebedingter Missbrauchsrisiken

Mit dem Transaktions-Monitoring von ComplyAdvantage war es Lumon möglich, neue Insights zu Kundenaktivitäten zu gewinnen. Dadurch ist man nun konsequenter in der Lage, neue oder sogar noch in der Entstehung befindliche Typologien zu erkennen und dann Regeln zu erstellen, die diese entschärfen können.

„Die Lösungen ComplyAdvantage lassen uns nachts besser schlafen: Wir wissen, dass wir über die richtigen Systeme und Kontrollmechanismen verfügen und dass sie effektiv funktionieren.“
– Alessio Giorgi, Head of Compliance & MLRO bei Lumon

Wie wichtig es ist, diese neuartigen Typologien identifizieren zu können, zeigte sich bei Lumon etwa in der Anfangsphase der Pandemie, also im Kontext von COVID ein sprunghafter Anstieg bei Anlagebetrügereien zu verzeichnen war. Schon innerhalb von 48 Stunden nach dieser Erkenntnis konnte Lumon neue Regelsätze entwickeln und implementieren, um diese Bedrohungen rasch zu bekämpfen.

„Mit den Lösungen von ComplyAdvantage haben wir mehr Kontrolle über unser gesamtes Risikomanagement für Finanzkriminalität erhalten“, resümiert Giorgi. „Ich kann ComplyAdvantage somit definitiv weiterempfehlen, insbesondere an Unternehmen mit ambitionierten Wachstumszielen.“

Mehr Effizienz für Ihre operativen Strukturen mit ComplyAdvantage 

Unsere autonom verwalteten Systeme aktualisieren die Profile von Einzelpersonen und Unternehmen innerhalb von Minuten nach einer Änderung. ComplyAdvantage hilft Ihnen so, versteckte Bedrohungen für Ihr Unternehmen digital und dynamisch zu identifizieren, macht manuelle Eingriffe unnötig und entlastet so Ihre Compliance-Teams.

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6AMLD: 22 Vortaten und Adverse Media https://complyadvantage.com/de/insights/6amld-22-vortaten-und-adverse-media/ Tue, 29 Mar 2022 09:05:31 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?p=61280 Mit der am 3. Juni 2021 in Kraft getretenen 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) kommt es zur Schließung mehrerer Schlupflöcher in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten, so unter anderem in Form einer konsistenteren Definition von Geldwäsche für die gesamte Europäische Union. Die 6AMLD legt dabei […]

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Mit der am 3. Juni 2021 in Kraft getretenen 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) kommt es zur Schließung mehrerer Schlupflöcher in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten, so unter anderem in Form einer konsistenteren Definition von Geldwäsche für die gesamte Europäische Union. Die 6AMLD legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf sogenannte Vortaten zur Geldwäsche und erweitert die zugehörige Liste, um der modernen Bedrohungslage besser gerecht zu werden. 

Gerade für Finanzinstitute ist eine Kenntnis der Änderungen von größter Wichtigkeit.

Was sind Vortaten?

Eine Vortat ist eine einzeln erfassbare Straftat, die aber als Element einer Verkettung hin zu einer gewichtigeren Straftat zu verstehen ist.

In einem Finanzkontext ist eine Vortat konkret jede Straftat, die illegitime finanzielle Erträge generiert. Größere, gewichtigere Straftaten sind dabei die Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus.

6AMLD: Erweiterung der Vortaten

Die 6AMLD dient als direkter Nachfolger der 5AMLD. Sie wurde am 3. Dezember 2020 in der gesamten Europäischen Union in nationales Recht überführt und muss bis 3. Juni 2021 in allen Mitgliedstaaten implementiert sein. Im Einzelnen definiert und erweitert die 6AMLD die Liste der Straftaten, die als Vortaten zur Geldwäsche gelten: 

  • Die 6AMLD definiert und standardisiert 22 Vortaten für Geldwäsche in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Auf der erweiterten Liste der Vortaten finden sich nun auch Cyberkriminalität und Umweltkriminalität, außerdem wird die Definition anderer Vortaten wie etwa der folgenden harmonisiert:
  • Menschenhandel und Schleusung von Migranten
  • Vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung
  • Steuerkriminalität
  • Insiderhandel
  • Nach Maßgabe der 6AMLD stellen nun auch die Beihilfe zur Geldwäsche und die Selbstgeldwäsche Straftaten dar.

Adverse Media: Deswegen ist eine Kategorisierung so wichtig

Mit dem erweiterten Spektrum für Geldwäsche-Vortaten in der 6AMLD müssen nun auch Finanzinstitute ihre Screening-Verfahren für negative Berichterstattung zu Kunden entsprechend anpassen, um ihre Risikoexposition weiter adäquat zu mitigieren. 

Ein zeit- und arbeitsintensiver Prozess, der durch eine Kategorisierung negativer Berichterstattung unterfüttert werden muss, um ihn effizienter zu gestalten. Mit diesem ist es Finanzinstituten möglich, entsprechende Berichte korrekt einzuordnen und in ihrer Schwere und Bedeutung für das Risikoprofil eines Kunden zielführend zu priorisieren. Die Kategorisierung ergänzt und erweitert das automatisierte Screening, erleichtert und optimiert den Beitrag der Mitarbeiter im Prozess sowie die Compliance-Stärke eines Finanzinstituts allgemein.

6AMLD: 22 Vortaten und Adverse-Media-Kategorisierung

Adverse-Media-Kategorisierung für negative Berichterstattung ist ein wertvolles KYC-Instrument, speziell vor dem Hintergrund der FATF-Empfehlungen, die besagen, dass Finanzinstitute die Reputation ihrer Kunden zu prüfen haben. Dies schließt auch frühere strafrechtliche Zusammenhänge ein, beispielsweise im Rahmen von Ermittlungen rund um Geldwäsche. Um diese Vorgabe konsequent umzusetzen, ist ein Screening auf negative Berichterstattung vonnöten. Traditionell erfordert dies eine zeitintensive, manuelle Überprüfung unzähliger unsortierter Nachrichtenberichte, Blogartikel und Social-Media-Inhalte.

Dabei zum Einsatz kommende Screening-Tools müssen die Medieninhalte zwingend nach spezifischen Kategorien identifizieren können. Dies reduziert False Positives und erhöht gleichzeitig die Relevanz entsprechender Meldungen. Je nach der Risikomethodik, die zur Anwendung kommen soll, kann auch eine Einrichtung mehrerer Warnmeldungen auf Grundlage verschiedener Kategorien zum Einsatz kommen, um Compliance-Teams bei ihrer Arbeit präziser zu unterstützen. 

Eine Adverse-Media-Kategorisierung vereinfacht die kundenspezifische Risikoevaluierung und reduziert die Aufgabenlast in der Humanprüfung. Die Kategorisierung negativer Berichterstattung kann zudem auch automatisches Screening optimieren, bei dem die Suchvorgänge noch besser auf Kundenprofile und regulatorisches Umfeld zugeschnitten werden können. In diesem Zuge können Unternehmen negative Berichterstattung zielgenau identifizieren und analysieren, False Positives reduzieren und ihre Compliance-Auflagen so konsistent umsetzen.

Die 22 Vortaten im Überblick

Erfahren Sie mehr über Adverse Media Screening und Monitoring

Adverse Media Screening und Monitoring hilft Ihnen, Veränderungen am Risikoprofil von Kunden und Unternehmen stets zeitnah auszumachen, um adäquat reagieren zu können. Mit AIM Insight etwa nutzen Sie hier eine Technologie mit einer starken API und Audibility.

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Adverse Media News: Durch Kategorisierung False Positives bei der Erfassung negativer Berichterstattung reduzieren https://complyadvantage.com/de/insights/adverse-media-negative-nachrichten/kategorisierung-von-adverse-media/ Tue, 04 Aug 2020 11:17:44 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=kb-post&p=39775 Wir leben in einem Zeitalter, in dem sich das Risikoprofil von Kunden innerhalb weniger Stunden ändern kann. Zur Wahrung ihrer Compliance mit rechtlichen Vorgaben und zur Verhinderung von Straftaten müssen Finanzinstitute vor diesem Hintergrund umso mehr in der Lage sein, […]

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Wir leben in einem Zeitalter, in dem sich das Risikoprofil von Kunden innerhalb weniger Stunden ändern kann. Zur Wahrung ihrer Compliance mit rechtlichen Vorgaben und zur Verhinderung von Straftaten müssen Finanzinstitute vor diesem Hintergrund umso mehr in der Lage sein, rasch auf wichtige Nachrichten zu reagieren. Besonders bedeutsam sind hier negative Berichte im Zusammenhang mit Kunden: Adverse Media. Um die Risikostufe eines Kunden korrekt zu ermitteln, müssen im zugehörigen Screening-Prozess jedoch auch die spezifischen Kategorien und Varianten von Adverse Media berücksichtigt werden können. Es muss also klar verankert sein, auf welche Art von Berichten zu achten ist.

Adverse Media: Kategorien und Varianten

i) Finanzkriminalität

Unter Finanzkriminalität erfasst sind diverse illegale Aktivitäten wie etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Betrug, Bestechung oder Insiderhandel. Bei der Finanzkriminalität handelt es sich um ein breites und komplexes Themenfeld, über das sowohl klassische Print- als auch verschiedenste Online-Medien berichten.

ii) Gewalt

Gewalthandlungen, an der Kunden direkt beteiligt sind oder die in ihrem Namen verübt werden, können zu allgegenwärtigen Negativmeldungen mit signifikanter Tragweite führen. Diese intensivieren sich zusätzlich, wenn dabei das organisierte Verbrechen involviert ist. Auftreten können Gewaltverbrechen etwa im Zuge politischer und arbeitsrechtlicher Dispute, aber auch im erweiterten Kontext von Menschenrechtsverletzungen.

iii) Terrorismus

Jedwede bekannt gewordene Aktivität im Zusammenhang mit Terrorismus und seiner Finanzierung zieht unweigerlich auch weitläufige Adverse Media nach sich. Weitere Berichtsfelder sind hier etwa auch die Verbreitung terroristischer Literatur, die Unterstützung bei der Radikalisierung oder die Verübung terroristischer Handlungen.

iv) Betrug

Betrug kennt viele Gesichter – von gefälschten Schreiben über Telefonanrufe bis hin zu betrügerischen E-Mails und Websites. Je nach situativem Umstand und Rechtssystem kann hier sowohl das Zivil- als auch unter das Strafrecht zur Anwendung kommen. Meist zielen Betrugsversuche auf die Erschleichung von unrechtmäßigem finanziellem Vorteil ab, doch auch Delikte rund um Eigentum oder Einwanderung sind regelmäßig Gegenstand negativer Berichterstattung.

v) Betäubungsmittel

Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln treten nicht nur beim Konsum oder Verkauf von Drogen auf, sondern auch bei der Herstellung und beim illegalen Handel. Betäubungsmittelvergehen und zugehörige Meldungen stehen häufig im Zusammenhang mit Finanzkriminalität wie etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

vi) Cyberkriminalität

Cyberkriminalität beschreibt kriminelle Aktivitäten unter Nutzung von Computern oder anderer an ein Netzwerk angebundener Geräte wie Telefone oder Tablets. Begangen werden in diesem Rahmen spezifische andere Straftaten wie Geldwäsche, Betrug und Terrorismusunterstützung.

vii) Regulatorische Verstöße

Regulatorische Verstöße bzw. die Nichteinhaltung von Vorschriften kann bereits für sich genommen eine Straftat darstellen oder ein Hinweis auf eine Beteiligung an anderen Arten von kriminellen Aktivitäten sein. Adverse Media zu Verstößen dieser Art überschneiden sich häufig mit Meldungen über Finanzkriminalität.

viii) Eigentum

Bei Adverse Media zum Thema Eigentum kommt es zu negativer Berichterstattung etwa zu Einbrüchen, Diebstählen oder Brandstiftung, deren Tatbestand sowohl unter das Zivil- als auch unter das Strafrecht fallen kann. Eigentumsdelikte können in ihrem Umfang höchst unterschiedlich ausfallen, eine Berichterstattung ist in verschiedensten Medienformaten gängig. 

ix) Menschenhandel

Menschenhandel bezieht sich auf den Transport von Menschen zum Zweck der Zwangsarbeit oder der sexuellen Ausbeutung. Menschenhandel ist eine schwere Straftat und wird häufig zusammen mit anderen Verbrechen verübt, beispielsweise mit Terrorismus und verschiedenen Finanzdelikten.

x) Sexualverbrechen

Zu Sexualverbrechen gehören verschiedenste Strafhandlungen – von Gewalt, Missbrauch und Vergewaltigung bis hin zur Übermittlung oder zum Besitz illegaler Bilder. Sexualverbrechen finden häufig im Umfeld anderer Straftaten statt, so etwa im Rahmen von Geldwäsche und Cyber-Verbrechen.

Why Weshalb ist Kategorisierung wichtig?

Die Kategorisierung von Adverse Media ist ein wertvolles KYC-Tool. So ist auch in den Empfehlungen der FATF festgehalten, dass Finanzinstitute „den Ruf ihrer Kunden kennen müssen“. Sie müssen also beispielsweise wissen, ob zu einem Kunden schon einmal im Bereich Geldwäsche ermittelt wurde. Um dies zu gewährleisten, ist auch ein Screening-Framework für Adverse Media vonnöten. Im herkömmlichen Sinn geht dies einher mit einer zeitaufwändigen manuellen Überprüfung großer, unsortierter Mengen an Nachrichten, Blog-Artikeln und Social-Media-Beiträgen.

Wichtig ist, dass die hierbei zum Einsatz kommenden Tools in der Lage sind, Adverse Media korrekt in bestimmte Kategorien einzugruppieren und so den Fokus auf relevante Inhalte zu lenken. Dies verringert falsch-positive Ergebnisse und somit das allgemeine Alert-Rauschen. Je nach individuellem Risikoansatz kann es außerdem ratsam sein, verschiedene Alert-Stufen zu definieren und so nach Adverse-Media-Schweregrad zu differenzieren. 

Durch Kategorisierung von Adverse Media lässt sich der Arbeitsaufwand in diesem Kontext klarer priorisieren und das Risiko einzelner Kunden präziser einschätzen. Eine Kategorisierung negativer Berichterstattung kann auch automatisches Screening vereinfachen, lässt sich doch so die Suche genauer auf Kundenprofile und das regulatorische Umfeld zuschneiden. Automatisierung macht es möglich, Adverse Media konsistent zu erfassen und zu analysieren, False Positives zu verringern und Compliance mit behördlichen Auflagen und Standards zu gewährleisten.

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6. Geldwäscherichtlinie: 22 Vortaten zur Geldwäsche https://complyadvantage.com/de/insights/adverse-media-negative-nachrichten/22-vortaten-der-geldwaesche/ Tue, 14 Jul 2020 08:32:49 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=kb-post&p=35632 6AMLD: 22 Vortaten zur Geldwäsche Was sind Vortaten? 6AMLD:Erweiterung des Vortatenkatalogs Am 3. Dezember 2020 wird die 5. EU-Geldwäscherichtlinie durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie ersetzt. Diese wird dann in sämtlichen Mitgliedstaaten in das Gesetz übernommen und muss bis zum 3. Juni 2021 umgesetzt werden. Genauer gesagt definiert […]

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6AMLD: 22 Vortaten zur Geldwäsche

Was sind Vortaten?

6AMLD:Erweiterung des Vortatenkatalogs

Am 3. Dezember 2020 wird die 5. EU-Geldwäscherichtlinie durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie ersetzt. Diese wird dann in sämtlichen Mitgliedstaaten in das Gesetz übernommen und muss bis zum 3. Juni 2021 umgesetzt werden. Genauer gesagt definiert und erweitert die 6. EU-Geldwäscherichtlinie die Liste der Straftaten, die als Vortaten zur Geldwäsche gelten:

  • Durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie wird in allen EU-Mitgliedstaaten ein Katalog aus 22 Vortaten zur Geldwäsche definiert und standardisiert.
  • Dieser erweiterte Vortatenkatalog der 6. EU-Geldwäscherichtlinie umfasst nun auch die Strafbestände Cyberkriminalität und Umweltkriminalität. Auch die Definitionen anderer Vortaten werden durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie harmonisiert, unter anderem für:
    • Menschenhandel/-schmuggel
    • Mord und schwere Körperverletzung
    • Steuerkriminalität
    • Insiderhandel
  • Unter der 6. EU-Geldwäscherichtlinie stellen die Beihilfe zur Geldwäsche und durch eigene Hand durchgeführte Geldwäsche nun ebenfalls kriminelle Handlungen dar.

Adverse Media Kategorisierung

Aufgrund des breiten Spektrums der in der 6. EU-Geldwäscherichtlinie aufgeführten Vortaten zur Geldwäsche ist es wichtig, dass Finanzinstitute ihren Prozess zur Überprüfung von Adverse Media anpassen, um sicherzustellen, dass relevante Meldungen erfasst werden.

Angesichts des hohen Zeit- und Arbeitsaufwands, den dieser Prozess mit sich bringt, ist die automatische Kategorisierung negativer Nachrichten ein wertvolles Instrument, mit dem die Institute Meldungen sortieren und einordnen sowie beurteilen können, inwieweit sich diese auf das Risikoprofil eines Kunden auswirken. Die Kategorisierung dient als Ergänzung zur automatischen Überprüfung und trägt dazu bei, den Arbeitsaufwand zu verringern und Compliance – Vorgänge dauerhaft zu verbessern.

Aktualisierter Vortatenkatalog gemäß der 6. EU-Geldwäscherichtlinie:

Die Kategorisierung von Adverse Media und negativen Nachrichten ist ein nützliches Instrument zur Überprüfung von Kunden, vor allem, seit die Empfehlungen der FATF besagen, dass Finanzinstitute „den Ruf ihrer Kunden kennen müssen“ ( KYC), d. h. dass sie wissen müssen, ein Kunde schon einmal das Objekt von Ermittlungen im Bereich Geldwäsche war. Die Einhaltung der Vorgaben erfordert auch die Überprüfung von Adverse Media. Dies bedeutet traditionell eine zeitaufwändige manuelle Überprüfung großer, unstrukturierter Mengen von Nachrichten, Blog-Artikeln und Beiträgen auf sozialen Medien.

Wichtig ist, dass das zur Adverse Media Überprüfung verwendete Tool in der Lage ist, Berichte anhand bestimmter Kategorien zu identifizieren. Somit können Warnmeldungen auf ein Minimum reduziert und False Positives vermieden werden. Abhängig vom Risikoansatz des jeweiligen Unternehmens kann es außerdem ratsam sein, Warnungen in verschiedene Kategorien einzuordnen, damit leichter erkennbar ist, was wirklich relevant ist.

Durch die Kategorisierung von Adverse Media kann der Arbeitsaufwand priorisiert und das Risiko für einzelne Kunden besser eingeschätzt werden. Die Kategorisierung negativer Nachrichten kann zudem die automatische Überprüfung vereinfachen, indem die Suche genauer auf Kundenprofile und das regulatorische Umfeld zugeschnitten wird. Dank Automatisierung werden Unternehmen in der Lage versetzt, Adverse Media zu identifizieren und zu bewerten, False Positives zu verringern und das von den Aufsichtsbehörden geforderte Maß an Compliance zu erbringen.

22 Vortaten zur Geldwäsche

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Adverse Media Überprüfung & Überwachung

Weitere Informationen

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Vortaten, Adverse Media und ein risikogestützter Compliance-Ansatz https://complyadvantage.com/de/insights/vortaten-adverse-media-und-ein-risikogestuetzter-compliance-ansatz/ Fri, 01 May 2020 14:20:49 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?p=35621 Adverse Media“, auf Deutsch „Negative Berichte“, lassen sich nur schwer erfolgreich überprüfen, es sei denn, einem steht ein Heer von Analysten zur Verfügung. Noch schwieriger ist es, einen risikogestützten Ansatz für all diese Nachrichten zu verfolgen. Risikobasierte Verstöße Dass die […]

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Adverse Media“, auf Deutsch „Negative Berichte“, lassen sich nur schwer erfolgreich überprüfen, es sei denn, einem steht ein Heer von Analysten zur Verfügung. Noch schwieriger ist es, einen risikogestützten Ansatz für all diese Nachrichten zu verfolgen.

Risikobasierte Verstöße

Dass die Durchsetzung eines risikogestützten Ansatzes unumgänglich ist, steht leider nicht zur Debatte. Sie ist für jedes Land oder Geldinstitut, das die FATF-Standards erfüllen möchte, unvermeidlich. Ein risikogestützter Ansatz gilt als wirksamste Methode, um illegale Gelder zu identifizieren und anzugreifen. Gleichzeitig sollten die 40 FATF-Empfehlungen befolgt werden.

Die Überwachung negativer Berichte ist nicht gleichbedeutend mit der Entdeckung sanktionierter Unternehmen. Negative Berichte haben keinen binären Status (entweder „Risiko“ oder „Kein Risiko“), was heißt, dass jeder negative Bericht eine größere Untersuchung durch die Compliance-Beauftragten erfordert.

Durch den Aspekt der Vortaten wurde immerhin ein wenig Klarheit geschaffen, allerdings bietet die FATF nur grobe Informationen dazu, was genau alles darunter fallen sollte. Es liegt an den einzelnen Ländern, die Einzelheiten parallel zu ihren nationalen Gesetzen zu bestimmen. Und das ist freiwillig. Nichts hindert die Länder daran, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie sie mit Vortaten umgehen.

Das wiederum bedeutet, dass es einigen Regionen klare Vorgehensweisen bzgl. negativer Berichte gibt, die sich in die Compliance-Strategie von Geldinstituten integrieren lassen, in vielen anderen jedoch nicht.

Der Mangel einer eindeutigen Definition von Vortaten kann bedeuten, dass Geldinstitute keine klare Strategie haben. Schlimmer noch, er könnte bedeuten, dass sie aus Angst vor behördlichen Sanktionen alle Medien überprüfen müssen, die sich auch nur marginal auf Vortaten beziehen.

Vortaten in negativen Berichten

Der gründlichen Überprüfung, die für negative Berichte erforderlich ist, stellen sich zwei Probleme entgegen: Umfang und Geschwindigkeit. Täglich werden unzählige Nachrichten hochgeladen und gedruckt. Rechnet man dann noch die Tausende von legitimen und angesehenen Blogs im Internet hinzu, wird die Aussicht, all diese Informationen zu durchkämmen, um ein Narrativ zu finden, das vielleicht gar nicht existiert, entmutigender als erwartet.

Glücklicherweise gibt es Werkzeuge, die die Aufgabe erleichtern. Allerdings sind nicht alle Tools für Adverse Media gleichwertig. AIM Insight ermöglicht die Kategorisierung von Begriffen, die für Geldinstitute relevant sind. Dies bedeutet, dass sie die Vortaten genauer definieren können, um diejenigen zu finden, die intern als geschäftsschädigend angesehen werden. Zudem werden die Informationen über ein kombiniertes Unternehmensprofil, das alle negativen Berichte zu einer Person oder einem Unternehmen an einem Ort zusammenstellt, an die Compliance-Beauftragten weitergeleitet.

Das löst zwar nicht das Problem, das sich durch unklare Vortaten ergibt, aber Bündelung negativer Berichte verringert das Problem der Menge und der Geschwindigkeit der Nachrichten erheblich. Und da diese Meldungen an einem Ort aufbewahrt werden, können die Compliance-Beauftragten entscheiden, ob es sich lohnt, sie weiterzuverfolgen oder nicht.

Mithilfe des Fachwissens der Compliance-Beauftragten und durch die interne Strategie des Geldinstituts ist ein angemessener Umgang mit Vortaten möglich. Hier kommt der Risikoaspekt eines risikogestützten Ansatzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Tragen.

Compliance-Beauftragte können anhand des Nachrichtenverfalls, der Aktualität, der Verhaltensmuster, der Schwere der Straftat und der Bilanz einer Person entscheiden, ob das Geldinstitut mit ihr Geschäfte machen soll. Manchmal möchten Geldinstitute bei einem Kunden ein Risiko eingehen. In dem Fall können sie ihn während der Beziehung für eine genauere Prüfung kennzeichnen lassen.

Eine risikogestützte Herangehensweise für negative Berichte bedeutet, die Risikofaktoren im Finanzsystem zu überwachen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Um mehr darüber zu erfahren, wie Sie mit negativen Berichten umgehen können, besuchen Sie unsere Seite zu AIM Insight.

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6AMLD & FATF: Adverse Media Screening und seine Rolle https://complyadvantage.com/de/insights/6amld-fatf-adverse-media-screening-und-seine-rolle/ Mon, 23 Mar 2020 16:52:17 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?p=61151 Jedes Framework zur Bekämpfung von Geldwäsche bedarf mehrerer starker Säulen. Essenziell hierbei ist auch Adverse Media Screening – die dezidierte Prüfung auf negative Berichterstattung rund um potenzielle Kunden in diversen Online- und Offline-Kanälen. Sie ist ein wichtiges Instrument, könnten doch […]

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Jedes Framework zur Bekämpfung von Geldwäsche bedarf mehrerer starker Säulen. Essenziell hierbei ist auch Adverse Media Screening – die dezidierte Prüfung auf negative Berichterstattung rund um potenzielle Kunden in diversen Online- und Offline-Kanälen. Sie ist ein wichtiges Instrument, könnten doch Geschäftstätigkeiten mit Personen, die ein dokumentiertes Risiko darstellen, schwerwiegende Reputationsfolgen nach sich ziehen. Denn wer – wenngleich ungewollt und indirekt – Aktivitäten wie Geldwäsche, Betrug oder Terrorismusfinanzierung unterstützt, dessen Ansehen gerät rasch in Mitleidenschaft. 

Dennoch bedarf die Bedeutung von Adverse Media Screening akuterer Klarheit am Markt: So gaben im Anti-Money Laundering Preparedness Survey Report von Deloitte aus dem Jahr 2020 nur 63 % der Befragten an, entsprechende Recherchen im Zusammenhang mit Kundenprofilen regelmäßig durchzuführen. Ein insgesamt zu niedriger Wert im Kontext, ist doch gerade für Finanzinstitute die nahtlose Umsetzung von regulatorischen Vorgaben von kritischer Bedeutung. 

Adverse Media Screening als starkes Risiko-Instrument

Adverse Media Screening soll sämtliche negative mediale Berichterstattung zu potenziellen Kunden oder Klienten kanalübergreifend erfassen. 

Im Speziellen gilt es mit entsprechendem Screening, zu prüfen, ob eine Person oder ein Unternehmen in Aktivitäten wie Geldwäsche, Finanzbetrug, Terrorismusfinanzierung oder organisierte Kriminalität verwickelt ist. 

Überprüft werden dabei alle Arten von Medieninhalten, von traditionellen Nachrichtenquellen über Blogs und Webartikel bis hin zu Online-Datenbanken. 

Regulatorische Vorgaben auf EU-Ebene

In der EU verpflichtet die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) die Unternehmen seit 3. Juni 2021 zu erweiterten Sorgfaltsprüfungen bei Hochrisikokunden. Dazu gehört explizit auch die Durchführung von Recherchen in offenen Quellen und auf negative Berichterstattung, laut Empfehlung der EU speziell auch mit automatisierten Screening-Technologien, um eine leichtere Einschätzung anhand konsistenter Parameter zu erlangen.

Die 6AMLD ersetzt die fünfte Fassung der Richtlinie und listet nun auch Cyber- und Umweltkriminalität als Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ebenso wurde die strafrechtliche Verantwortung für Geldwäsche auf die Rolle sogenannter Ermöglicher ausgeweitet – Finanzinstitute, die ihren Verpflichtungen im Rahmen von für sie geltenden AML/KYC-Vorschriften nicht nachkommen. 

Umzusetzen ist die 6AMLD von allen EU-Mitgliedstaaten. Ihre Gesetzgebung im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) muss ferner die Empfehlungen der zwischenstaatlichen Financial Action Task Force (FATF) berücksichtigen. 

In diesen Leitlinien ist vorgesehen, dass Prüfungen auf negative Berichterstattung als Teil einer erweiterten Sorgfaltspflicht durchzuführen sind. Ein Kunde, so die Empfehlungen weiter, der in den Nachrichten negative Erwähnung gefunden hat, könnte demzufolge ein höheres Risiko darstellen, das zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erfordert. Die Leitlinien erfassen die dabei relevanten Straftaten konkret. So zählen hierzu unter anderem Betrug, Fälschung, Piraterie, Schmuggel und Erpressung. 

Methodische Ansätze zur Kategorisierung von Adverse Media

Dass 6AMLD und FATF in diesem Themenkomplex supranational im Gleichschritt voran bewegt werden, zeigt, wie wichtig die Erarbeitung der richtigen Methodik bei der Kategorisierung von Adverse Media für Finanzinstitute ist.

Denn ohne sie wird gerade auch sehr relevante negative Berichterstattung nicht zuverlässig erfasst. Dies kann Finanzinstitute in der Folge auch für die Straftaten ihrer Kunden haftbar machen – insbesondere dann, wenn sie bereits zuvor mit aufsichtsrechtlichen Sanktionen oder Ermittlungen rund um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere einschlägige Aktivitäten konfrontiert waren. 

Allgemeine Kategorisierung 

Eine Kategorisierung auf allgemeine Nachrichtenthemen wird dem spezifischen risikobasierten Bezug für AML/CFT nicht gerecht. Dies kann in der Konsequenz einer unzureichenden Erfüllung der Anforderungen der 6AMLD und der FATF gleichkommen, da bei der Auswahl der Kategorien die Risiken nicht adäquat reflektiert sind.

Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass wichtige Hinweise zu verdächtigen Aktivitäten oder Informationen über bestimmte Straftaten übersehen werden, und setzt das prüfungsverpflichtete Unternehmen zusätzlichen Risiken aus. 

Bei einer allgemeinen Nachrichtenkategorisierung kommen in der Regel Tools zum Einsatz, die für Medien-Screening in Zusammenhänge ohne Compliance-Auflagen vorgesehen sind. Diesen Tools mangelt es nicht nur an einer angemessenen Kategorisierung. Vielmehr machen sie das Screening auch unnötig ineffizient, da sie große Mengen einzelner Nachrichtenartikel und keine klaren Profile von Personen und Unternehmen liefern.

Keyword-gesteuerte Kategorisierung

Ein weiterer gängiger Ansatz besteht darin, negative Medien auf der Grundlage mehrerer Schlüsselbegriffe zu kategorisieren, diese also in eine Suchmaschine einzugeben und zu sehen, was sie ausgibt. 

Leider handelt es sich dabei um eine wenig präzise Herangehensweise, deren Wirksamkeit angesichts der dynamischen Funktionsweise von Suchmaschinen zudem zusätzlich verwässert wird. Um hier wirklich ein durch die Bank effektives Ergebnis zu erzielen, müssten alle Variationen und Synonyme eines gesuchten Begriffs mit einbezogen werden, wie etwa: Betrug, betrügerisch, Betrüger, Betrügerei etc. Weiter muss auch die Nutzung von modifizierenden Elementen wie „und“ und „oder“ sorgfältig abgewogen werden, da auch sie das Suchergebnis beeinflussen können, sowie Einschränkungen infolge von Suchen, die nur in einer bestimmten Sprache durchgeführt werden.

Selbst eine gründlich konzipierte Auswahl an Keywords resultiert in einer wahren Ergebniswucht, die mehr überlädt als informiert. Und paradoxerweise kratzt auch sie oft gerade einmal bestenfalls an der Oberfläche dessen, da viele Ergebnisse falsch positiv und somit irrelevant sind oder ganz ausgelassen werden, weil sie nicht in den aktuell indizierten Webinhalten enthalten sind. 

Das Durchforsten dieser Ergebnisse vergeudet obendrein auch wertvolle Zeit von Analysten, die an anderer Stelle gewinnbringender eingesetzt werden könnte. 

Automatisierte Kategorisierung durch maschinelles Lernen

Manuelles Screening auf negative Berichterstattung gestaltet sich zeitaufwendig und ineffektiv. Allzu leicht werden wichtige, relevante Informationen übersehen und gesetzliche Anforderungen angesichts begrenzter Möglichkeiten entgegen allen Absichten nicht erfüllt. 

Signifikant verbessern können den Screening-Prozess hingegen automatisierte Systeme. Sie basieren auf künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen (ML) – Technologien, die inzwischen eine beeindruckende Marktreife erreicht haben und sich zudem immer noch rasant weiterentwickeln. So automatisiertes Screening hilft Finanzinstituten enorm bei der konsistenten und gründlichen Prüfung potenzieller Kunden und entsprechender Risikominderung, dies zudem bei substanzieller Zeit- und Kostenersparnis. Maschinelle Sprachverarbeitung filtert irrelevante Nachrichten und identifiziert Ergebnisse, die eine zusätzliche Humanprüfung erfordern. 

Eine Konfiguration ist sowohl für detailtiefe Suchvorgänge als auch für Monitoring im Tagesgeschäft von bestehenden wie auch potenziellen Kunden möglich. Alle Informationen werden automatisch nach Kontext kategorisiert, um stets relevante Warnmeldungen mit zielführendem Timing zu gewährleisten. 

In die Technologie von ComplyAdvantage sind zudem die FATF-Leitlinien als Teil unserer eigenen Kategorisierungstaxonomie eingeflossen. Eine derartige ML-gestützte Kategorisierung macht aus Ihrem Adverse Media Screening ein konsistentes, effizientes Framework, das Ihre Risikoexposition erheblich einzuschränken weiß. 

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Adverse Media – Negative Nachrichten https://complyadvantage.com/de/insights/adverse-media-negative-nachrichten/ Mon, 09 Mar 2020 13:36:30 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=knowledgebase&p=25558 Die Bedeutung von Adverse Media in Bezug auf Geldwäsche-Compliance Was sind Negative Nachrichten (Adverse Media)? [/nectar_highlighted_text] Woher kommt Adverse Media? [/nectar_highlighted_text] Warum muss ich Adverse Media Überprüfungen durchführen? [/nectar_highlighted_text] Warum ist die Automatisierung von Adverse Media unerlässlich? [/nectar_highlighted_text]Trotz der dringenden […]

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Die Bedeutung von Adverse Media in Bezug auf Geldwäsche-Compliance

Was sind Negative Nachrichten (Adverse Media)?

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Woher kommt Adverse Media?

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Warum muss ich Adverse Media Überprüfungen durchführen?

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Warum ist die Automatisierung von Adverse Media unerlässlich?

[/nectar_highlighted_text]Trotz der dringenden Notwendigkeit einer effizienten und effektiven Überwachung von negativen Nachrichten müssen sich Compliance-Teams weiterhin auf manuelle Lösungen verlassen. Herkömmliche Prozesse gruppieren Kunden in der Regel in „Risk Buckets“ für niedrige, mittlere und hohe Risiken. Dies kann zu verschiedenen Problemen führen:

  • Um den grundlegenden Enhanced-Due -Dilligence-Anforderungen zu entsprechen, müssen Hochrisiko-Kunden kontinuierlich überwacht werden. Doch die Prozesse, mit denen Personen als risikoreich eingestuft, und anschließend überwacht werden, lassen oft zu wünschen übrig.
  • Viele Organisationen verwenden Internetrecherchen und „Googeln“ Nachrichtenartikel, um manuell nach negativen Nachrichten über jeden einzelnen Kunden zu suchen. Anschließend müssen Compliance-Mitarbeiter diese potenziellen Übereinstimmungen überprüfen, um festzustellen, ob die in den Medienberichten genannte Person tatsächlich die Person ist, die überprüft wird. Diese Art der Suche ist sehr arbeitsintensiv und verursacht hohe Compliance-Kosten für Unternehmen.
  • Erschwerend kommt hinzu, dass bei manuellen Überprüfungen einige Medienquellen übersehen werden können. Darüber hinaus liefern diese Recherchen nur eine statische Momentaufnahme des Risikoniveaus. Allerdings ist dies in einer Welt, in der die Medienberichterstattung sekundenschnell aktualisiert wird, ist dies unzureichend.

In unserer schnelllebigen Medienlandschaft kann ein Prozess, der auf benutzerinitiierter Suche basiert, kaum mit automatisierten Ansätzen verglichen werden.  Durch den Einsatz von neuesten Technologien, die die Suche automatisch an Ihre Kundenprofile und Richtlinen anpassen, können negative Nachrichten genutzt werden, um einen detaillierteren Einblick über Kunden zu verschaffen.

Möchten Sie mehr über unser Adverse Media Screening erfahren?

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