Kreditbranche Insights - ComplyAdvantage https://complyadvantage.com/de/insights/industry/kreditbranche/ Better AML Data Wed, 24 Aug 2022 14:12:35 +0000 de-DE hourly 1 https://complyadvantage.com/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon.png Kreditbranche Insights - ComplyAdvantage https://complyadvantage.com/de/insights/industry/kreditbranche/ 32 32 Geldwäschebekämpfung in Deutschland: Das gilt es für den Nichtfinanzsektor zu beachten https://complyadvantage.com/de/insights/geldwaeschebekaempfung-in-deutschland-das-gilt-es-fuer-den-nichtfinanzsektor-zu-beachten/ Wed, 01 Dec 2021 10:12:20 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?p=61292 Laut Schätzungen werden in Deutschland jedes Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen. In diesem Betrag enthalten sind aber nicht nur skandalträchtige Fälle mit Transaktionen über internationale Banken, die auch der Öffentlichkeit bekannt sind. Auch illegitim erworbene Erlöse aus Drogen- und Menschenhandel, […]

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Laut Schätzungen werden in Deutschland jedes Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen. In diesem Betrag enthalten sind aber nicht nur skandalträchtige Fälle mit Transaktionen über internationale Banken, die auch der Öffentlichkeit bekannt sind. Auch illegitim erworbene Erlöse aus Drogen- und Menschenhandel, illegalem Glücksspiel und Prostitution fließen hier ein. 

Die Rolle des Nichtfinanzsektors

Die Täter wissen, dass sie den Bankensektor umgehen und dennoch effektiv Geld waschen können. Gängige Mittel sind etwa bargeldintensive Geschäfte wie Restaurants und Wettbüros, der Ankauf und anschließende Export von Luxusgütern und der Einsatz von informellen Geldkurieren.

Für den Gesetzgeber in Deutschland war lange Zeit die Geldwäsche in großem Umfang über Finanzinstitute das Hauptaugenmerk seiner legislativen Arbeit. So sollten die Versuche Krimineller unterbunden werden, ihre illegalen Einkünfte zu legalisieren und in der Folge einflussreiche Positionen im gesellschaftlichen und politischen Leben Deutschlands einnehmen zu können.

Die Bedeutung des Nichtfinanzsektors im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten wirft jedoch die Frage nach den Zuständigkeiten der Behörden in diesem Bereich und nach den außerhalb des Finanzsektors bestehenden Verwaltungsstrukturen zur Bekämpfung von Geldwäsche auf. 

Verteilung der Zuständigkeiten nach § 50 des Geldwäschegesetzes (GWG)

  • 50 des Geldwäschegesetzes (GWG) legt fest, welche Unternehmen unter die Verordnung fallen, je nachdem, ob sie einem Finanz- oder Nichtfinanzsektor der deutschen Wirtschaft angehören. 

Diese beiden Kategorien sind jedoch im Geldwäschegesetz nicht näher definiert. Stattdessen ist es Aufgabe der beim Grenzzollamt eingerichteten zentralen Meldestelle (FIU), Verdachtsmeldungen auszuwerten und die Unternehmen danach einzuteilen, ob sie dem Finanz- oder dem Nichtfinanzsektor angehören.

Welche Unternehmen gehören zum Finanzsektor?

Dem Finanzsektor wird das gesamte Kreditgewerbe einschließlich Finanzdienstleistern und E-Geld-Unternehmen zugerechnet. Die Geldwäscheaufsicht liegt nach Maßgabe der Bestimmungen von § 50 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 

Welche Unternehmen gehören zum Nichtfinanzsektor? 

Nach den Klassifizierungen der zentralen Meldestelle sind folgende Unternehmen, die den Geldwäschevorschriften (§ 2 GwG) unterliegen, dem Nichtfinanzsektor zuzuordnen: 

  • Versicherungsvermittler
  • Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare
  • Treuhänder
  • Immobilienmakler
  • Betreiber von Glücksspielen
  • Frachthändler

Diese Unternehmensarten gehören dem Nichtfinanzsektor an. Somit kommt eine Geldwäscheaufsicht durch die BaFin zunächst nicht in Frage. Da es aber keine ihnen zugeordneten Bundesbehörden gibt, fällt die Geldwäscheaufsicht über diese Unternehmen in die Verwaltungskompetenz der Bundesländer.

Die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor

Organisationen außerhalb des Finanzsektors gehören in der Regel einer Handelskammer oder einer anderen Berufsorganisation an, die ihre Aktivitäten zusammen mit den lokalen Behörden überwacht. 

In der Regel bedeutet dies, dass dieselbe Behörde, die für die Einhaltung der Hygienevorschriften im Gaststättengewerbe oder der Konservierungsvorschriften für Lebensmittel zuständig ist, auch für die Überwachung von Juwelieren und Autohändlern verantwortlich zeichnet. 

Mit der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor sind daher Hunderte von lokalen Behörden betraut. Einigen von ihnen fehlt möglicherweise der Zugang zu einschlägigem Fachwissen, Mitarbeitern und das allgemeine Branchenbewusstsein, das für eine wirksame Überwachung erforderlich ist. 

Diese Schere bei der Beaufsichtigung von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen zeigt sich auch an der Anzahl der Verdachtsmeldungen: Für den Finanzsektor gingen im Jahr 2020 derer 104.325 ein. Im gleichen Zeitraum wurden für Nicht-Finanzunternehmen hingegen lediglich 2.854 Verdachtsmeldungen registriert. Von diesen wenigen Verdachtsmeldungen wurden bundesweit nur rund 400 von Warenhändlern eingereicht (Quelle: Bafin Jahresbericht 2020, Seite 17). 

Fokus auf den Bankensektor

Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen die Geldwäsche seit Jahren hohe Priorität. Besonders zeigte sich dies zuletzt auch wieder an der Verschärfung des § 261 StGB, der in seiner Definition für Geldwäsche weit über alle Vorgaben auf europäischer Ebene hinausgeht und selbst Bagatelldelikte in den Kreis der Vortaten einbezieht. Auch in der immer weiter gehenden Zuweisung von Kontrollaufgaben an die Banken ist der Paragraph einzigartig.

Ein Blick auf den Nichtfinanzsektor macht jedoch deutlich, dass die Verwaltungsstrukturen bisher nicht mit den politischen Zielen Schritt halten konnten. Es ist seit Jahren bekannt, dass ein erheblicher Teil der kriminellen Geldwäschedelikte auf den Nichtfinanzsektor entfällt. In diesem Bereich sind die Verwaltungsaufgaben nicht zentralisiert, und die unzureichende personelle und technische Ausstattung der lokalen Behörden führt dazu, dass eine wirksame Geldwäscheaufsicht nicht immer gewährleistet werden kann. 

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Missbrauch des Finanzsystems durch PEPs aufdecken https://complyadvantage.com/de/insights/was-sind-politisch-exponierte-personen-pep/missbrauch-des-finanzsystems-durch-peps-aufdecken/ Fri, 08 May 2020 15:40:13 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=kb-post&p=35797 Missbrauch des Finanzsystems durch PEPs aufdecken: Warnsignale & Indikatoren für Verdachtsfälle Was sind Warnsignale? PEPs, die versuchen, ihre Identität zu schützen PEPs sind sich bewusst, dass ihr Status als PEP die Aufdeckung von illegalem Verhalten erleichtern kann. Das bedeutet, dass […]

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Missbrauch des Finanzsystems durch PEPs aufdecken: Warnsignale & Indikatoren für Verdachtsfälle

Was sind Warnsignale?

PEPs, die versuchen, ihre Identität zu schützen

PEPs sind sich bewusst, dass ihr Status als PEP die Aufdeckung von illegalem Verhalten erleichtern kann. Das bedeutet, dass PEPs versuchen können, ihre Identität zu schützen, um eine Aufdeckung zu verhindern. Beispiele für Möglichkeiten, wie dies geschieht, sind:

  • Verwendung von Firmenfahrzeugen (juristische Personen und Rechtsvereinbarungen) zur Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers
  • Nutzung von Firmenfahrzeugen ohne triftigen geschäftlichen Grund
  • Einsatz von Vermittlern, wenn dies nicht mit den normalen Geschäftspraktiken übereinstimmt oder wenn dies dazu benutzt zu werden scheint, die Identität eines PEPs zu schützen
  • Verwendung von Familienmitgliedern oder engen Vertrauten als rechtmäßige Eigentümer

PEPs und ihr Verhalten:

Folgende spezifische Verhaltensweisen und Merkmale von PEPs können das Risiko erhöhen oder Verdacht erregen: 

  • Verwendung von Firmenfahrzeugen (juristische Personen und Rechtsvereinbarungen), um (i) das Eigentum, (ii) beteiligte Industrien oder (iii) Länder zu verschleiern
  • Eine PEP stellt Anfragen zur AML-Politik oder zur PEP-Politik der Institution
  • Die PEP scheint es im Allgemeinen unangenehm zu finden, Informationen über die Quelle des Reichtums oder die Herkunft der Gelder zu geben
  • Die Informationen, die von der PEP zur Verfügung gestellt werden, stehen im Widerspruch zu anderen (öffentlich zugänglichen) Informationen, wie z.B. Vermögenserklärungen und veröffentlichten offiziellen Gehältern
  • Die PEP ist nicht in der Lage oder zögert, den Grund für die Geschäftstätigkeit im Land des Finanzinstituts oder des DNFBP (Designated Non-Financial Businesses and Professions) zu erklären.
  • Die PEP liefert ungenaue oder unvollständige Informationen
  • Die PEP versucht, die Dienste eines Finanzinstituts oder einer DNFBP in Anspruch zu nehmen, die normalerweise keine ausländischen oder wohlhabenden Kunden betreuen würden
  • Immer wieder werden Gelder in und aus Ländern bewegt, zu denen die PEP keine Verbindungen zu haben scheint.
  • Die PEP wird oder wurde die Einreise in das Land verweigert (Visumsverweigerung)
  • Die PEP kommt aus einem Land, das es bestimmten Bürgern verbietet oder einschränkt, in einem fremden Land Konten zu führen oder bestimmtes Eigentum zu besitzen.

Die Position oder das Engagement der PEP in der Wirtschaft

Die Position, die eine PEP einnimmt und die Art und Weise, in der die PEP ihre Position vertritt, sind wichtige Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt.

Dies sind mögliche Warnsignale:

  • Die PEP hat beträchtliche Autorität über oder Zugang zu staatlichen Vermögenswerten und Geldern, Politiken und Operationen
  • Die PEP hat die Kontrolle über behördliche Genehmigungen, einschließlich der Vergabe von Lizenzen und Konzessionen
  • Die PEP verfügt über die formelle oder informelle Fähigkeit, Kontrollmechanismen hinsichtlich der Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung zu kontrollieren,
  • Die PEP spielt (aktiv) die Bedeutung seiner/ihrer öffentlichen Funktion herunter, oder die öffentliche Funktion, mit der er/sie verbunden ist
  • Die PEP legt nicht alle Positionen offen (auch nicht diejenigen, die von Amts wegen sind) ex officio)
  • Die PEP hat Zugang zu oder Kontrolle oder Einfluss über Regierungs- oder Firmenkonten
  • Die PEP besitzt oder kontrolliert (teilweise) Finanzinstitute oder DNFBPs, entweder privat oder von Amts wegen
  • Die PEP besitzt oder kontrolliert (teilweise) das Finanzinstitut oder die DNFBP (entweder privat oder von Amts wegen), das bzw. die ein Gegenstück oder Korrespondent in einer Transaktion ist
  • Die PEP ist ein Direktor oder wirtschaftlicher Eigentümer einer juristischen Person, die Kunde eines Finanzinstituts oder eines DNFBP ist.

Sektor und Branche, an der die PEP beteiligt ist:

Eine Verbindung mit einer risikoreichen Branche kann das Risiko erhöhen, mit einer PEP Geschäfte zu tätigen. Gemäß der FATF-Empfehlung 1 müssen die zuständigen Behörden, Finanzinstitute und DNFBPs bestimmen, welche Arten von Kunden mit einem höheren Risiko behaftet sein können. Dabei müssen sich Finanzinstitutionen und DNFBPs auch an nationalen Richtlinien und Risikobewertungen orientieren. Welche Branchen als risikobehaftet gelten, hängt von den geltenden Risikobewertungen und anderen branchenspezifischen Schutzmaßnahmen ab und variiert von Land zu Land.

Beispiele für Branchen mit höherem Risiko sind:

  • Waffenhandel und Rüstungsindustrie
  • Bank- und Finanzwesen
  • Unternehmen, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind (d.h. Unternehmen, deren Geschäft im Verkauf an staatliche oder staatliche Stellen besteht)
  • Bauwesen und (große) Infrastruktur
  • Entwicklung und andere Arten der Unterstützung
  • Aktivitäten im Bereich des Gesundheitswesens
  • Bergbau und Gewinnung
  • Privatisierung
  • Bereitstellung öffentlicher Güter und Versorgungseinrichtungen

Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Lieferwege

Die FATF-Empfehlungen enthalten auch Beispiele für Produkt-, Industrie-, Dienstleistungs- und Transaktions- oder Lieferwegfaktoren welche, unabhängig von der Art des Kunden,auf ein höheres Risiko schließen lassen.

Beispiele hierfür sind:

  • Privatbankwesen
  • Anonyme Transaktionen (einschließlich Bargeld)
  • Nicht-persönliche Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen
  • Von unbekannten oder nicht verbundenen Dritten erhaltene Zahlungen

Wenn diese Branchen, Produkte, Dienstleistungen oder Transaktions- bzw. Lieferwege von PEPs genutzt werden, kommt (je nach Art der PEP) ein zusätzlicher Risikofaktor hinzu. Abgesehen von den bereits in den FATF-Empfehlungen aufgeführten Beispielen, gibt es weitere Produkte, Branchen, Dienstleistungen und Transaktions- oder Lieferwege, die besonders anfällig werden können, wenn sie von PEPs genutzt werden.

Beispiele hierfür sind:

  • Unternehmen, die hauptsächlich (wohlhabende) ausländische Kunden betreuen
  • Anbieter von Dienstleistungen für Trusts und Unternehmen
  • Überweisungen zu und von einem PEP-Konto, die wirtschaftlich nicht erklärbar sind oder bei denen relevante Informationen über den Auftraggeber oder den Begünstigten fehlen
  • Korrespondenz- und Konzentrationskonten
  • Händler von Edelmetallen, Edelsteinen und anderen Luxusgütern.
  • Händler mit luxuriösen Transportfahrzeugen (wie Autos, Sportwagen, Schiffen, Hubschraubern und Flugzeugen).
  • Luxus-Immobilienhändler

Länder mit hohem Risiko

Die FATF-Empfehlungen enthalten Beispiele für Länder mit höherem Risiko und andere geographische Risikofaktoren, die unabhängig von der Art des Kunden bestehen. Zusätzlich können die folgenden Warnsignale und länderspezifischen Indikatoren bei Geschäften mit einer PEP berücksichtigt werden:

  • Die ausländische oder inländische PEP stammt aus einem Land mit höherem Risiko
  • Zusätzliche Risiken treten auf, wenn eine ausländische oder inländische PEP aus einem Land mit höherem Risiko, in seiner/ihrer Position die Kontrolle über oder Einfluss auf Entscheidungen hätte und somit die Mängel des AML/CTF Systems beheben würde
  • Ausländische oder inländische PEPs aus Ländern, die von glaubwürdigen Quellen als Länder mit einem hohen Korruptionsrisiko identifiziert wurden
  • Ausländische oder inländische PEPs aus Ländern, die einschlägige Anti-Korruptions-Konventionen nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben (oder diese Konventionen anderweitig nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben), wie z.B. die UNCAC und die OECD-Anti-Korruptions-Konvention.UNCAC and the OECD Anti-Bribery Convention.
  • Ausländische oder inländische PEPs aus Ländern mit Monoökonomie (wirtschaftliche Abhängigkeit von einem oder wenigen Exportprodukten), insbesondere wenn Maßnahmen zur Exportkontrolle oder -genehmigung eingeführt wurden

Quelle: FATF Guidance on Politically Exposed Persons (2013)

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