Artikel Insights - ComplyAdvantage https://complyadvantage.com/de/insights/content-type/artikel/ Better AML Data Tue, 10 Jan 2023 13:09:49 +0000 de-DE hourly 1 https://complyadvantage.com/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon.png Artikel Insights - ComplyAdvantage https://complyadvantage.com/de/insights/content-type/artikel/ 32 32 Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC): Ein Überblick https://complyadvantage.com/de/insights/das-buero-der-vereinten-nationen-fuer-drogen-und-verbrechensbekaempfung-unodc-ein-ueberblick/ Wed, 05 Oct 2022 10:35:14 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=kb-post&p=67371 Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurde 1997 durch den Zusammenschluss des Drogenkontrollprogramms (UNDCP) der Vereinten Nationen und des Zentrums für internationale Verbrechensverhütung (CICP) gegründet. Seine Aufgabe ist es, die Vereinten Nationen bei der Gestaltung einer koordinierten, umfassenden Strategie […]

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Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurde 1997 durch den Zusammenschluss des Drogenkontrollprogramms (UNDCP) der Vereinten Nationen und des Zentrums für internationale Verbrechensverhütung (CICP) gegründet. Seine Aufgabe ist es, die Vereinten Nationen bei der Gestaltung einer koordinierten, umfassenden Strategie zu Fragen des Drogenhandels und -missbrauchs, der Verbrechensverhütung und Strafjustiz, des internationalen Terrorismus und der politischen Korruption zu unterstützen.

Zu diesem Zweck führt das UNODC Untersuchungen und Analysen durch, hilft Regierungen bei der Verabschiedung und Umsetzung verschiedener Konventionen in den Bereichen Kriminalität, Drogen, Terrorismus und Korruption und entwirft einschlägige Verträge und Protokolle.

Die Terrorismuspräventionseinheit TPB (Terrorism Prevention Branch), eine Unterabteilung des UNODC, unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ratifizierung, gesetzlichen Verankerung und Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente gegen den Terrorismus. Ziel der TPB ist es:

  • die Ratifizierung der 19 universellen Rechtsinstrumente gegen den Terrorismus zu fördern
  • die Ausarbeitung und Überarbeitung nationaler Rechtsvorschriften zu unterstützen, damit die rechtlichen Standards dieser internationalen Rechtsinstrumente erfüllt sind
  • die Kapazitäten der nationalen Strafjustizbeamten zur Umsetzung dieser Standards aufzubauen und
  • die regionale und internationale Zusammenarbeit in Strafrechtsangelegenheiten zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Rechtshilfe- und Auslieferungsanträge

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Was genau ist die Financial Conduct Authority (FCA)? https://complyadvantage.com/de/insights/was-genau-ist-die-financial-conduct-authority-fca/ Wed, 05 Oct 2022 10:33:46 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=kb-post&p=67369 Bei der Financial Conduct Authority (FCA) handelt es sich um eine unabhängige, nichtstaatliche Organisation, die für die Regulierung der Finanzdienstleistungsbranche im Vereinigten Königreich zuständig ist. Im Folgenden gehen wir genauer auf ihre Rolle sowie ihren Einfluss auf die Finanzinstitute ein. Die […]

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Bei der Financial Conduct Authority (FCA) handelt es sich um eine unabhängige, nichtstaatliche Organisation, die für die Regulierung der Finanzdienstleistungsbranche im Vereinigten Königreich zuständig ist. Im Folgenden gehen wir genauer auf ihre Rolle sowie ihren Einfluss auf die Finanzinstitute ein.

Die Financial Conduct Authority (FCA) wurde 2013 im Zusammenhang mit der Gesetzgebung im Financial Services Act aus dem Jahr 2012 gegründet und löste dabei die Financial Services Authority (FSA) ab. Eingeführt wurde sie mit einem neuen Regulierungsrahmen und dem Auftrag, sowohl die Stabilität der britischen Finanzmärkte als auch vorschriftmäßige Abläufe seitens der Finanzdienstleistungsunternehmen zu gewährleisten.

Die FCA arbeitet unter anderem mit zwei weiteren Regulierungsbehörden zusammen, der Prudential Regulatory Authority der Bank of England, einem weiteren FSA-Nachfolger, sowie dem Financial Policy Committee. Sie zeichnet dabei für die Überwachung der Aktivitäten von 58.000 Unternehmen verantwortlich, die insgesamt 2,2 Millionen Menschen beschäftigen und jährlich rund 65,6 Milliarden Pfund an Steuereinnahmen in die britische Wirtschaft einbringen.

Was genau macht die FCA?

Die FCA verfügt über weitreichende Befugnisse, mit denen sie drei operative Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung eines angemessenen Schutzes für die Verbraucher
  • Verbesserung der Marktintegrität und Schutz des britischen Finanzsystems
  • Förderung des Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher

Sie ist befugt, Vorschriften für die britische Finanzdienstleistungsbranche einzuführen und durchzusetzen und kann sowohl gegen Organisationen als auch Einzelpersonen ermitteln, die im Verdacht stehen, gegen diese Vorschriften zu verstoßen. Die Befugnisse der FCA umfassen im Wesentlichen Folgendes:

Behördliche Aufsicht im Finanzwesen

Die FCA legt die Mindeststandards fest, die Finanzdienstleistungsprodukte (z. B. Renten, Kreditkarten, Sparkonten und Investitionen) für eine Marktzulassung erfüllen müssen. Erfüllen Produkte diese Standards nicht, kann die FCA von den verantwortlichen Unternehmen eine Anpassung oder eine Einstellung des Verkaufs verlangen. Dabei ist die FCA auch befugt, Finanzprodukte für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu verbieten – und im Anschluss zu entscheiden, ob sie sogar ein unbefristetes Verbot verhängen möchte.

FCA-Vorschriften

Die FCA beaufsichtigt Banken und andere Zahlungsinstitute und stellt sicher, dass sie ihre Kunden fair behandeln, sicher arbeiten und sich nicht auf eine Art und Weise verhalten, die den Wettbewerb unterdrückt oder unannehmbare Risiken für die britische Wirtschaft hervorruft. Ein besonderes Augenmerk der FCA liegt auf der Geldwäsche: Banken und andere Finanzunternehmen müssen bestimmte Vorschriften zur Einhaltung der AML-Maßnahmen beachten, so etwa zur Überwachung verdächtiger Aktivitäten, zur Durchführung von Risikobewertungen sowie zur Ernennung von Meldebeauftragten.

Zulassung durch die Financial Conduct Authority

Alle britischen Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen und Verbraucherkreditunternehmen benötigen eine Zulassung und Registrierung von der FCA. Das Antragsverfahren dauert zwischen 6 und 12 Monaten und ist mit einer Gebühr verbunden. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie alle aufsichtsrechtlichen Standards erfüllen und offen und proaktiv mit der FCA zusammenarbeiten werden.

Tools zur Erfüllung der FCA-Vorgaben

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Die Empfehlungen der FATF: Das müssen Sie wissen https://complyadvantage.com/de/insights/die-empfehlungen-der-fatf-das-muessen-sie-wissen/ Wed, 05 Oct 2022 10:31:42 +0000 https://complyadvantag.wpengine.com/?post_type=kb-post&p=67363 Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales, zwischenstaatliches Gremium mit einer wichtigen Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 1989 gegründet, sorgt die FATF mithilfe von Leitlinien für die nationalen Finanzbehörden in ihren derzeit 37 Mitgliedstaaten für eine konsistente […]

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Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales, zwischenstaatliches Gremium mit einer wichtigen Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 1989 gegründet, sorgt die FATF mithilfe von Leitlinien für die nationalen Finanzbehörden in ihren derzeit 37 Mitgliedstaaten für eine konsistente Umsetzung der internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Die Methodik hierzu ist in ihren 40 Empfehlungen erfasst. Behörden wie Finanzinstitute der Mitgliedstaaten sollten diese Empfehlungen vor der Einführung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets konsultieren.

Die Empfehlungen der FATF reichen von der Umsetzung internationaler Konventionen bis hin zu Maßnahmen zur Berichterstattung und Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden. Einige der wichtigsten Empfehlungen sind im Folgenden zusammengefasst:

Empfehlung Nr. 1: Risikobasierter Ansatz

Die FATF rät generell zu einem risikobasierten Ansatz für AML/CFT. Dabei sollten die Verpflichteten durch die Mitgliedstaaten angewiesen werden, ihre individuelle Risiko-Exposition im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und in der Folge adäquate Compliance-Maßnahmen zu ergreifen. Die Regierungen werden angewiesen, nationale Aufsichtsbehörden einzurichten und Regulierungsmechanismen zu definieren, um Gefährdungen in diesem Kontext zu überwachen und einzudämmen. Der risikobasierte Ansatz gilt als Grundlage für ein wirksames AML/CFT-Framework, ist für die Umsetzung weiterer FATF-Empfehlungen unerlässlich und allgemein skalierbar: Höhere Risikostufen erfordern strengere Compliance-Maßnahmen, während auf niedrigeren Stufen vereinfachte Maßnahmen genügen.

Empfehlungen Nr. 6, 7 und 35: Sanktionen

Zur Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats empfiehlt die FATF den Mitgliedstaaten, gezielte Finanzsanktionen gegen Personen oder Einrichtungen zu verhängen, die ein Risiko im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung darstellen oder an der Verbreitung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Gemäß den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats müssen die Länder die Gelder und Vermögenswerte dieser Personen und Organisationen unverzüglich einfrieren und dürfen ihnen keine weiteren Gelder oder Vermögenswerte zur Verfügung stellen. Von den FATF-Mitgliedstaaten werden Sanktionslisten erstellt und herausgegeben, die die Finanzinstitute konsultieren können, bevor sie Geschäftsbeziehungen mit Kunden aufnehmen, die ggf. ein Risiko darstellen, so z. B. politisch exponierte Personen

Empfehlung Nr. 10: Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden

Die Länder sollten sicherstellen, dass ihre Finanzinstitute angemessene Sorgfaltspflichten nutzen, um zu verhindern, dass Konten anonym oder unter fiktivem Namen eröffnet werden können. Diese Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD) sind insbesondere relevant, wenn ein Finanzinstitut eine neue Geschäftsbeziehung aufnimmt, im Rahmen bestimmter Transaktionen oder wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt, bzw. generell wenn Zweifel an der Identität eines Kunden bestehen. Die CDD-Maßnahmen sollten kontinuierlich durchgeführt werden und es den Finanzinstituten ermöglichen, die Identität ihrer Kunden zuverlässig zu überprüfen, die wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und die Art der Geschäftsbeziehungen zu klären.

Empfehlung Nr. 12: Politisch exponierte Personen (PEP)

Die FATF empfiehlt den Finanzinstituten, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen, um die Risiken im Zusammenhang mit ausländischen politisch exponierten Personen (PEP) zu adressieren. Zu diesen Maßnahmen gehören ein risikobasierter Ansatz auf individueller Kundenebene, die Identifizierung der Herkunft von Vermögen und Geldern, fortlaufendes Monitoring sowie die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit PEP durch die Geschäftsleitung. Die Finanzinstitute sollten validieren können, welche PEP ein höheres Risiko darstellen, und diese Kunden einer strengeren Überprüfung unterziehen. PEP-Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollten auch für Familienmitglieder und enge Vertraute der betreffenden Kunden ergriffen werden.

Empfehlung Nr. 15: Virtuelle Vermögenswerte

FATF-Empfehlung Nr. 15 bezieht sich auf neue Technologien und basiert grundlegend auf einem Auslegungsvermerk zu virtuellen Vermögenswerten, worunter im Wesentlichen Kryptowährungen zu verstehen sind. Der Vermerk enthält Bestimmungen zur Handhabung von virtuellen Vermögenswerten sowohl durch die Finanzbehörden als auch durch die Verpflichteten. Dazu gehört die Empfehlung für die Länder, einen risikobasierten Ansatz zur Einhaltung der AML/CFT-Vorschriften für Kryptowährungen anzuwenden, für die nationalen Behörden, die Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (Virtual Asset Service Providers, VASP) zu regulieren, zu überwachen und zu beaufsichtigen sowie für die nationalen Behörden, den Informationsaustausch zu erleichtern. Die FATF empfiehlt außerdem, dass VASP lizenziert werden und Standard-AML/CFT-Verpflichtungen erfüllen, so etwa die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, die Überprüfung politisch exponierter Personen sowie die Berichterstattung und Aufbewahrung von Unterlagen.

2021 veröffentlichte die FATF ihre Leitlinien für einen risikobasierten Ansatz für virtuelle Vermögenswerte und VASP, in denen eine Reihe kritischer Schwerpunktbereiche für Compliance-Teams im Bereich AML und CFT aufgeführt sind. Dazu gehören Klarstellungen zur Definition von virtuellen Vermögenswerten, Leitlinien zur Behandlung von Stablecoins, zur VASP-Lizenzierung und Umsetzung der Reiseregel (Empfehlung Nr. 16). Zudem wurden in den Leitlinien Grundsätze für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in Bezug auf VASP festgelegt. 

Empfehlung Nr. 16: Elektronische Überweisungen

FATF-Empfehlung Nr. 16, auch bekannt als Reiseregel, verlangt, dass die Länder von den Auftraggebern und Empfängern inländischer und grenzüberschreitender Überweisungen Informationen zur Identifizierung sammeln, um einen geeigneten Kontrollpfad zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Konkret bedeutet dies, dass bei jeder Überweisung Informationen zwischen den Parteien ausgetauscht werden müssen, einschließlich Namen, Adressen und Kontonummern. 2019 wurde die Reiseregel von der FATF aktualisiert, um der weltweit zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen Rechnung zu tragen. Die Regel gilt nun auch für VASP, z. B. für Kryptowährungsbörsen und -Wallets. Auch bei elektronischen Überweisungen werden dieselben Anforderungen an den Informationsaustausch angewendet wie bei konventionellen Finanzinstituten. 

Nach einer Überarbeitung im Jahr 2021 wurde die Reiseregel von der FATF auf eine Reihe neuer Kryptowährungsprodukte und -dienstleistungen erweitert, einschließlich privater Wallets, Non-Fungible Tokens (NFT) und dezentraler Finanzen (DeFi). 

Empfehlung Nr. 19: Länder mit erhöhtem Risiko

Bestimmte Länder stellen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Sie stehen unter Umständen auf der Schwarzen oder Grauen Liste der FATF. Bei Geschäften mit Personen und Einrichtungen in diesen Ländern empfiehlt die FATF den Finanzinstituten verstärkte Sorgfaltspflichten. Diese umfassen unter anderem Melde- und Prüfungsmechanismen mit höherer Sensibilität, das Verbot der Eröffnung neuer Zweigstellen und Büros, des Rückgriffs auf Dritte sowie die Einschränkung von Geschäftsbeziehungen innerhalb dieser Länder. Zudem legt die FATF den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Finanzinstitute über die Schwachstellen von Ländern mit hohem Risiko in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu informieren.

Empfehlung Nr. 20: Meldung verdächtiger Transaktionen

Diese FATF-Empfehlung besagt, dass Finanzinstitute verdächtige Transaktionen unverzüglich an die zuständige Finanzermittlungsstelle melden sollten. Dabei geht es insbesondere um Gelder, bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus kriminellen Aktivitäten stammen oder zur Terrorismusfinanzierung verwendet werden. In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff „kriminelle Aktivitäten“ in erster Linie auf Geldwäschedelikte – die Kriterien hierfür sind in FATF-Empfehlung Nr. 3 festgelegt. Verdächtige Transaktionen sollten direkt und verpflichtend gemeldet werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Betrags, um den es geht – selbst dann, wenn sie nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Empfehlung Nr. 24: Wirtschaftliches Eigentum

Gemäß Empfehlung Nr. 24 müssen Finanzinstitute das rechtliche wirtschaftliche Eigentum an Unternehmen und anderen Unternehmensstrukturen validieren, damit diese nicht zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden. Im März 2022 bestätigte die FATF Änderungen an Empfehlung Nr. 24 und führte neue Anforderungen ein, wonach Länder angemessene, genaue und aktuelle Informationen über das wirtschaftliche Eigentum juristischer Personen führen müssen. Die aktualisierten Standards bedeuten, dass Finanzinstitute Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum auf mehreren Wegen erfassen müssen und dass die Mitgliedstaaten ein öffentliches Register zum wirtschaftlichen Eigentum (oder einen ähnlichen Mechanismus) einzurichten haben, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern. 

Für designierte Nicht-Finanzunternehmen und Berufe (DNFBP) gilt ebenfalls die Empfehlung Nr. 24. In ihren Leitlinien hebt die FATF insbesondere Casinos als wichtige Ziele für die Einhaltung der Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum hervor und regt an, dass sie „einem umfassenden Regulierungs- und Aufsichtssystem“ unterliegen sollten, um zu verhindern, dass sie in den Besitz von Kriminellen gelangen. 

Die Einhaltung der Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum von DNFBP, insbesondere in Casinos, ist nach wie vor ein wichtiges globales Problem im Bereich der Geldwäsche. 2022 erklärte der australische Senat, dass das Land es versäumt habe, „Vorschriften in Bezug auf DNFBPs zu erlassen“, und wies darauf hin, dass Milliarden von Dollar über den Immobilienmarkt und über Casinos gewaschen worden seien. Auch die USA wenden Anstrengungen zur Einhaltung der DNFBP-Vorschriften auf. So wird ein Betrüger, der Tausende von Dollar über ein Casino in Cincinnati gewaschen hat, etwa strafrechtlich vom FBI verfolgt. Ein kalifornisches Casino wurde außerdem mit einer Geldstrafe in Höhe von 500.000 US-Dollar belegt, weil es bei Bargeldtransaktionen die Vorschriften missachtet hatte. 

Die Einhaltung der Vorschriften durch DNFBP ist auch im Hinblick auf AML/CFT ein internationales Problem. Das Royal United Services Institute (RUSI) hat etwa davor gewarnt, dass Nordkorea gezielte Wirtschaftssanktionen umgeht, indem es Geld über DNFBP verschiebt. Das RUSI vermutet, dass Nordkorea insbesondere hochwertige Warenhändler, Edelmetall- und Edelsteinhändler, den Immobiliensektor und Gatekeeper-Berufe wie Rechtsanwälte und Buchhalter nutzt, um Sanktionen zu umgehen. 

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FATF-Evaluierung macht Deutschlands AML-Mängel sichtbar https://complyadvantage.com/de/insights/fatf-evaluierung-macht-deutschlands-aml-maengel-sichtbar/ Fri, 02 Sep 2022 08:50:40 +0000 https://complyadvantage.com/?p=68747 Obwohl Deutschland bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Fortschritte gemacht hat, gibt es laut dem Mutual Evaluation Report (MER) 2022 der Financial Action Task Force (FATF) immer noch gravierende Defizite zu beheben. In dem Bericht werden die besonderen Risiken von Geldwäsche […]

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Obwohl Deutschland bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Fortschritte gemacht hat, gibt es laut dem Mutual Evaluation Report (MER) 2022 der Financial Action Task Force (FATF) immer noch gravierende Defizite zu beheben.

In dem Bericht werden die besonderen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hervorgehoben, die sich aus dem Status Deutschlands als viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt ergeben, sowie aus Faktoren wie der anhaltenden Bedeutung von Bargeld für die deutsche Wirtschaft.  

Wichtige Fortschritte 

Gleichzeitig äußert sich die FATF auch sehr anerkennend zu den Fortschritten, die Deutschland seit dem MER 2010 gemacht hat – und immer noch macht. Das AML/CFT-Framework des Landes ist messbar stärker als vor 12 Jahren. Zu den von der FATF festgestellten Meilensteinen zählt Folgendes: 

  • Eine effektive nationale Risikobewertung (NRA), die 2019 durchgeführt wurde und das Verständnis des Landes rund um die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt hat, sowie eine verbesserte Koordination zwischen den Regierungen von Bund und Ländern 
  • Die Initiierung einer öffentlich-privaten Partnerschaft zur Bekämpfung der Finanzkriminalität

Diese Initiativen haben es Deutschland ermöglicht, die Risiken klarer zu analysieren, die mit Banken, Immobilien, virtuellen Vermögenswerten, Bargeld und grenzüberschreitendem Schmuggel verbunden sind. Zudem hat Deutschland:

  • seine Beschlagnahmungsgesetze verbessert 
  • 2017 seine Financial Intelligence Unit reformiert, um den Schwerpunkt auf Analyse und Forschung zu legen
  • sich verpflichtet, der Verfolgung von Geldwäsche Priorität einzuräumen
  • in Fällen von Terrorismusfinanzierung wirksam interveniert und sie strafrechtlich verfolgt

Bereiche mit Entwicklungsbedarf

Trotz dieser bedeutenden Schritte bleibt noch einiges zu tun. Im Bericht werden kritische Bereiche aufgezeigt, die noch nicht abschließend adressiert sind. 

Schwächen der FIU

Trotz ihrer umfassenden Reform im Jahr 2017 hat die Financial Intelligence Unit nach wie vor mit Problemen zu kämpfen. Die FATF weist darauf hin, dass die Effizienz und die Ressourcen der Behörde verbessert werden müssen, vor allem im Hinblick auf den Zugang zu Daten und modernen Analysetechnologien, um die Abhängigkeit von aufwändigen manuellen Prozessen zu verringern. Die deutschen Behörden führten 2020 – und 2021 erneut – sogar eine Razzia bei der FIU durch, weil sie bei der Prüfung von Verdachtsmeldungen (STRs) in Verzug geraten war.

Ein weiteres Problem ist die geringe Nutzung der FIU-Daten durch die Strafverfolgungsbehörden.

Probleme mit STR-Meldungen und -Leitlinien

Laut der FATF entspricht die Rate der eingereichten STRs nicht dem Risikoprofil Deutschlands in Bezug auf Geldwäsche. Während die Zahl der Meldungen im Finanzsektor (vor allem bei Banken) im Jahr 2020 deutlich angestiegen ist, sind die Meldungen aus anderen gefährdeten Bereichen – wie Unternehmen und Berufen außerhalb des Finanzsektors – stark unterrepräsentiert.

Die FATF geht davon aus, dass auf den nichtfinanziellen Sektor zwischen 20 und 30 % der Geldwäschetransaktionen in Deutschland entfallen. Dennoch stammen 97 % der in Deutschland eingegangenen Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor – 90 % davon von Banken. Erschwerend kommt hinzu, dass die jüngsten Rückstände der FIU darauf hindeuten, dass die Finanzinstitute wahllos Meldungen einreichen, ohne schwerwiegenden Verdachtsmomenten Vorrang vor geringfügigen Fällen einzuräumen. In der Vergangenheit scheinen die übermäßig weit gefassten STR-Anforderungen des deutschen Rechts diese „defensive Berichterstattung“ gefördert zu haben. 

Die übrigen Wirtschaftszweige melden möglicherweise zu wenig, weil es keine ausreichenden Leitlinien dafür gibt, welche Transaktionen von den Institutionen gemeldet werden sollten. Der MER deutet beispielsweise darauf hin, dass juristische Bereiche möglicherweise nichts melden, wenn sie nicht nachweisen können, dass Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattgefunden hat.

Lücken: Sensibilisierung für Geldwäsche und Strafverfolgung

Obwohl die Risikobewertung 2019 ein gutes Gesamtverständnis der ML/TF-Risiken des Landes gezeigt hat, hebt der Bericht hervor, dass es Deutschland an einem angemessenen Bewusstsein für Geldwäscherisiken mangelt, die durch folgende Faktoren bedingt sind:

  • Komplexe Geldwäschetypologien
  • Professionelle Netzwerke
  • Nutzung von juristischen Personen zur Geldwäsche
  • Unbegleitete grenzüberschreitende Bargeldbewegungen (Schmuggel)
  • Hawala-Dienste
  • Ausländische Vortaten (das Augenmerk liegt fast ausschließlich auf inländischen Vortaten)

Theoretisch sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, bei Geldwäscheaktivitäten einzuschreiten. Wenn es jedoch um die tatsächliche Strafverfolgung geht, bleibt das Land hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die Strafverfolgungen, die stattfinden, decken zwar eine Reihe von Typologien ab, versäumen es aber, andere aufzudecken, die als entscheidend gelten (wie die oben genannten).

Transparenzregister: Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten

Die FATF sieht in der Entwicklung eines Transparenzregisters ein effizientes Instrument für Behörden und Bürger, die Informationen über das wirtschaftliche Eigentum eines Unternehmens suchen. Die Untersuchung ergab jedoch, dass derzeit erhebliche Probleme in Bezug auf Umfang und Zuverlässigkeit bestehen. Die verfügbaren Informationen sind unvollständig, ungeprüft und werden nicht korrekt aktualisiert. Es ist unwahrscheinlich, dass es sich als wirksames Instrument bei der Untersuchung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erweisen wird, wenn diese Probleme nicht behoben werden. Es wird gewiss nicht in der Lage sein, das stark (aber nur im Inland genutzte) elektronische Kontenabrufsystem zu ersetzen, solange keine Abhilfe geleistet wird. Da sich die Datenbank noch im Aufbau befindet, könnten diese Probleme allerdings bis Ende 2022 behoben sein.

Vorrangige Maßnahmen

Wie kann Deutschland die in der Evaluierung aufgezeigten Defizite wirksam angehen? Die FATF hat mehrere Empfehlungen ausgesprochen, von denen Deutschland einige bereits in Angriff genommen hat.

Unterscheidung zwischen Geldwäsche und Vortaten

In der Vergangenheit hat das deutsche Recht die Definition der Geldwäsche zu sehr von den Vortaten abhängig gemacht. Diese Konstellation hat künstlich verhindert, dass viele Geldwäschedelikte als solche verfolgt werden konnten. 

Der MER der FATF aus dem Jahr 2022 empfiehlt dem Gesetzgeber, Geldwäsche als eigenständigen Straftatbestand zu betrachten, sodass sie effektiver untersucht und verfolgt werden kann. Deutschland hat sich mit seinem Geldwäschegesetz vom März 2021 bereits in diese Richtung bewegt. Obwohl es vor der Evaluierung in Kraft trat, wird diese Änderung mehr Zeit benötigen, bevor sich die Auswirkungen messen lassen.

Bessere Überwachung von Unternehmen und Berufen außerhalb des Finanzsektors

Die begrenzten STR-Meldungen von außerhalb der Finanzbranche gehen mit einem chaotischen Mangel an angemessener Aufsicht einher – die Branche hat derzeit nicht weniger als 300 verschiedene Aufsichtsbehörden. Angesichts der hohen Geldwäscherate außerhalb des Finanzsektors überrascht es nicht, dass die FATF-Empfehlungen die Forderung nach einem stärker zentralisierten Aufsichtsmechanismus enthalten.

Im Sommer 2022 kündigte Deutschland Pläne für eine zentrale Geldwäscheaufsichtsbehörde an – mit einer speziellen Abteilung, die die Aufsicht für Unternehmen und Berufe außerhalb des Finanzsektors koordinieren soll.

Verbesserte STR-Meldungen 

Die FATF hat Deutschland aufgefordert, dem Finanz- und Nicht-Finanzsektor klare Leitlinien für die ordnungsgemäße Abgabe einer STR-Meldung an die Hand zu geben. Unklare Verpflichtungen und Gesetze haben den Finanzsektor vermutlich dazu verleitet, zu viele Meldungen zu tätigen – mit schmerzhaften Folgen für die FIU in den letzten Jahren. Gleichzeitig hat dies wahrscheinlich dazu geführt, dass viele andere Branchen zu wenig melden.

Die Reformen des Geldwäschegesetzes von 2021 könnten die Situation bei den Meldungen verbessern. Ohne eine gute Anleitung zur korrekten Identifizierung von Geldwäsche könnten die Finanzinstitute jedoch der Meinung sein, dass diese Änderungen die Szenarien, die sie melden sollten, wahllos ausweiten.

Proaktivere Auflistung und Benennung von Sanktionen

Trotz der guten Erfolge Deutschlands bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung drängt die Task Force auf einen proaktiveren Einsatz gezielter Finanzsanktionen. Zudem soll Deutschland mehr Initiative ergreifen, indem es spezifische Einrichtungen und Personen vorschlägt, statt lediglich die von den Vereinten Nationen aufgelisteten Personen zu übernehmen. Es könnte für das Land von Vorteil sein, auch eigene inländische Listen zu erstellen.

Verbesserte Daten und Analysen der FIU

Die Razzien der FIU haben deutliche Lücken in den Ressourcen der Behörde aufgezeigt, insbesondere beim Datenzugang und bei den Instrumenten, die sie zur Datenanalyse einsetzt. Die FATF empfiehlt eine aktive Verbesserung der Ressourcen der FIU, unter anderem beim Datenzugang. Sie rät aber auch dazu, modernste Technologien wie fortschrittliche analytische Methoden oder künstliche Intelligenz zur effizienten Analyse von Daten zu nutzen. Manuelle Systeme reichen einfach nicht aus. In dem Bericht wird außerdem vorgeschlagen, die Analysen der FIU auf die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden abzustimmen, um diese zu ermutigen, die Erkenntnisse der FIU häufiger zu nutzen.

Nächste Schritte

Obwohl der MER 2022 der FATF erhebliche Kritik am deutschen System übt, zeigen der Bericht und die damit verbundenen Maßnahmen Deutschlands insgesamt, wie ernst das Land seine Verantwortung nimmt. Die Koordinierung eines komplexen Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus ist keine leichte Aufgabe. Sie erfordert unzählige Iterationen und ständige Anpassungen. Deutschland hat bewiesen, dass es diese Aufgabe kontinuierlich annimmt, indem es auf Forderungen nach Veränderungen reagiert und ihnen teils sogar zuvorkommt.

Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sollten den Bericht im Detail lesen, insbesondere die Zusammenfassung und die vorrangigen Maßnahmen, da diese die Grundlage für künftige Änderungen der deutschen AML-Gesetzgebung sowie für Bemühungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der bestehenden Vorschriften bilden können.  

 Leitfaden zum neuen AML/CFT-Framework der Europäischen Union

In unserem Leitfaden erfahren Sie mehr über AML und die Entwicklungen in Europa sowie über die wichtigsten geplanten Reformen, die bis 2023 umgesetzt werden.

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Was ist Transaktionswäsche? https://complyadvantage.com/de/insights/was-ist-transaktionswaesche/ Mon, 22 Aug 2022 13:54:16 +0000 https://complyadvantage.com/?post_type=kb-post&p=68369 Finanzdienstleistungen und E-Commerce-Technologien überschneiden sich immer stärker, und so finden auch Kriminelle neue Wege, um Infrastrukturen für Online-Zahlungen zur Verschleierung illegaler Gelder zu nutzen. Eine digitale Weiterentwicklung der traditionellen Geldwäsche ist mit der Transaktionswäsche ein neuer Trend, der noch bis […]

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Finanzdienstleistungen und E-Commerce-Technologien überschneiden sich immer stärker, und so finden auch Kriminelle neue Wege, um Infrastrukturen für Online-Zahlungen zur Verschleierung illegaler Gelder zu nutzen. Eine digitale Weiterentwicklung der traditionellen Geldwäsche ist mit der Transaktionswäsche ein neuer Trend, der noch bis vor Kurzem von Aufsichtsbehörden wie auch Finanzdienstleistern gleichermaßen übersehen wurde.

Angesichts eines geschätzten globalen Volumens von 500 Milliarden US-Dollar im Kontext von Transaktionswäsche im Jahr 2018 gehen Aufsichtsbehörden weltweit härter gegen die Transaktionswäsche vor und bestrafen Unternehmen, die entsprechende Bedrohungen nicht adressieren. Finanzdienstleister, die noch nicht eingehend mit den Risiken vertraut sind, sollten ihr AML-Programm nun entsprechend aktualisieren.

Was ist Transaktionswäsche?

Bei Transaktionswäsche wird die relative Anonymität von Online-Zahlungsdiensten genutzt, um AML-Schutzmaßnahmen zu umgehen, die ansonsten Geldwäschefälle aufdecken. Im Wesentlichen geht es bei Transaktionswäsche darum, dass ein Händler Kartenzahlungen für die von ihm verkauften illegalen Waren abwickelt, indem er das legitime Zahlungsdienstkonto eines anderen Händlers nutzt und so die kriminelle Herkunft der Geldmittel verschleiert.

Wie funktioniert Transaktionswäsche?

Transaktionswäsche wird auch als elektronische Geldwäsche oder Cyberlaundering bezeichnet. Populär wurde die Methodik, weil es inzwischen sehr einfach ist, legitim aussehende Websites einzurichten oder sich Zugang zu legitimen Websites zu verschaffen und über diese auf echte Zahlungskonten von Händlern zuzugreifen. Illegale Transaktionen werden dann über das Zahlungsgateway des legitimen Kontos geleitet und vom Zahlungsdienstleister unwissentlich gewaschen. Bei der Transaktionswäsche kommen die folgenden Schritte zur Anwendung

  • Ein Krimineller, der sich als rechtmäßiger Händler ausgibt, richtet eine illegale Website ein, auf der Kunden illegale Waren bestellen können.
  • Der Kriminelle leitet Kartenzahlungen von dieser Website über das Konto bei einem Zahlungsdienstleister eines anderen rechtmäßigen Händlers.
  • Der Zahlungsdienstleister bearbeitet die Zahlung und kontaktiert die zugehörige Bank. 
  • Die gewaschenen Geldmittel werden auf das Bankkonto des Kriminellen eingezahlt.

Auf der eigentlichen Website des Kriminellen werden womöglich Drogen, Waffen oder andere illegale Gegenstände verkauft. Auf der Händler-Website, die der Kriminelle zur Abwicklung seiner Transaktionen nutzt, werden hingegen legale Waren wie Kleidung oder Bücher angeboten und so die eigentlich illegalen Transaktionen verschleiert. Die Website des rechtmäßigen Händlers ist möglicherweise in das Geldwäschesystem des Kriminellen verwickelt (und wurde vielleicht sogar von diesem selbst eingerichtet) oder wurde gehacked, damit der Kriminelle sie heimlich nutzen kann.

Warum ist Transaktionswäsche für Unternehmen ein Problem?

Aufsichtsbehörden können gegen Banken und Zahlungsdienstleister, die in Transaktionswäsche verwickelt sind, empfindliche Geldstrafen verhängen. Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), eine US-Bundesbehörde, entwickelt derzeit eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung derartiger krimineller Aktivitäten. Die EU hat im Zuge der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie bereits entsprechende Maßnahmen eingeführt. Im Jahr 2018 verhängte das FinCEN gegen die Merchants Bank of California eine Geldstrafe in Höhe von 7 Millionen US-Dollar aufgrund von AML-Verstößen im Zusammenhang mit Transaktionswäsche.

Die Schwierigkeit für Unternehmen besteht darin, Transaktionswäscheschemata zielsicher zu identifizieren. Denn Kriminelle haben diverse ausgeklügelte Methoden entwickelt, um AML-Kontrollen und aufsichtsrechtliche Prüfungen zu umgehen. Hierzu gehören etwa die Fälschung von Dokumenten und minutiöses Finetuning von illegalen im Vergleich zu legalen Transaktionen. Zusätzlich zu finanziellen Sanktionen müssen Banken und Zahlungsdienstleister, die Transaktionswäsche ermöglichen, auch mit einem erheblichen Imageschaden rechnen.

Wie können Unternehmen Transaktionswäsche adressieren? 

Um den Risiken im Zusammenhang mit Transaktionswäsche zu begegnen, sollten Unternehmen ihre  AML-Kontrollen undMonitoringprozesse verstärken und auf die Raffinesse der Kriminellen mit eigenen Strategien reagieren. Bei der Prüfung verdächtiger Transaktionen gilt es, eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen:

  • Funktionalität der Website: Untersuchen Sie die Website des verdächtigen Händlers genau, um ihre Funktionalität zu beurteilen. Betrügerische Websites sind häufig weitaus weniger überzeugend als die von Wettbewerbern und für potenzielle Kunden wenig attraktiv.
  • Website-Ware: Vergleichen Sie das Warenangebot der verdächtigen Website mit den Verkaufsprognosen und -zahlen. In einem kriminellen Kontext sind diese Zahlen oft nicht stimmig oder unrealistisch.
  • Ungeklärte Trends: Websites, die in Transaktionswäsche verwickelt sind, weisen oft unerklärliche Umsatzspitzen oder auffällig konsistent hohe Umsatzvolumina auf, die nicht zu den von ihnen verkauften Produkten passen.