Ein Überblick über die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Was genau ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)?
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde beaufsichtigt den Bankensektor in der gesamten Europäischen Union mit dem Ziel, die Finanzstabilität zu gewährleisten.
Mit ihrer Gründung am 1. Januar 2011 übernahm die EBA die Funktionen und Zuständigkeiten des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS). Als Teil der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) ist die EBA eine unabhängige Regulierungsbehörde, der die nationalen Regulierungsbehörden in der EU unterstellt sind. Ihre Aufgabe ist es, ein „wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten“. Allgemeiner formuliert besteht das Ziel der EBA in der Harmonisierung der Bankvorschriften und -regelungen in der gesamten Europäischen Union. Die EBA wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eingerichtet, um im Rechtsgefüge eine dedizierte Rolle einzunehmen und Finanzverbrechen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) stellt die EBA die wichtigste Regulierungsbehörde für den europäischen Bankensektor dar. Sie wird derzeit von José Manuel Campa geleitet und hat ihren Sitz in London. Als Folge des Brexit plant sie, diesen mit Verlassen des Vereinigten Königreichs der EU nach Paris zu verlegen.
Worin besteht die Hauptaufgabe der EBA?
Die Hauptaufgabe der EBA besteht darin, zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Regelwerks für den Bankensektor beizutragen, einer Reihe von „harmonisierten Aufsichtsregeln“ für sämtliche Finanzinstitute in der EU. Das einheitliche Regelwerk soll für den gesamten Bankensektor identische regulatorische Bedingungen schaffen, die Unternehmen und Einzelpersonen, die in diesem Sektor tätig sind, schützen und ihnen die Einhaltung der EBA-Vorschriften erleichtern.
Im Rahmen dieses Ziels arbeitet die EBA daran, die Angleichung der Regulierungsmethodik der Behörden der Mitgliedstaaten zu fördern. Sie soll sicherstellen, dass die europäischen Rechtsvorschriften zur Finanzkriminalität konsistent angewendet werden, so etwa die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung. Im Rahmen ihres Mandats übernimmt die EBA folgende Aufgaben:
- Untersuchung nicht ordnungsgemäßer oder unzureichender Anwendung von EU-Recht durch nationale Behörden
- Entscheidungen, die in Krisensituationen an einzelne zuständige Behörden oder Finanzinstitute gerichtet sind
- Vermittlung zwischen zuständigen Behörden zur Beilegung grenzüberschreitender Meinungsverschiedenheiten
- Wahrnehmung einer Funktion als unabhängiger Berater für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission
- führende Rolle bei der Förderung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte für Verbraucher und auf dem Binnenmarkt für Dienstleistungen
Wie nimmt die EBA ihre Aufgaben im Bereich AML und CFT wahr?
Im Rahmen ihres Mandats zur Harmonisierung der Gesetzgebung für EU-Finanzinstitute sucht die EBA sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Mitgliedstaaten sowohl einheitlich als auch wirksam angewendet werden. Zu diesem Zweck arbeitet die EBA mit Kredit- und Finanzinstituten, den zuständigen nationalen Behörden und EU-weiten Agenturen wie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zusammen, um:
- die Zusammenarbeit zwischen den für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen nationalen Behörden zu erleichtern
- ein gemeinsames Verständnis des risikobasierten Ansatzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und dessen Anwendung zu fördern
- ihren Auftrag gegenüber den EU-Mitgliedstaaten gemäß Richtlinie (EU) 2015/849 und Verordnung (EU) 2015/847 zu erfüllen
- den Dialog mit Interessengruppen und Einrichtungen zu führen, die für die Festlegung internationaler Standards und die Einhaltung der EBA-Vorschriften durch die Finanzinstitute zuständig sind
Regulierungsmaßnahmen der EBA
Um die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften zu fördern, gibt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde regelmäßig eine Reihe von Regulierungsdokumenten für die zuständigen Behörden heraus. Zu diesen Dokumenten gehören Leitlinien, Stellungnahmen, Empfehlungen und eine Reihe von Ad-hoc- und regelmäßigen Berichten. Die EBA legt zudem verbindliche technische Standards (sogenannte BTS) fest, bei denen es sich um Rechtsakte handelt, die von der Europäischen Kommission bestätigt wurden und die für jeden EU-Mitgliedstaat unmittelbar rechtsverbindlich sind.
Einhaltung der Vorschriften der EBA
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Ursprünglich veröffentlicht 28 Mai 2019, aktualisiert am 08 August 2022
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