

Im August 2012 in Kraft getreten, soll die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) die außerbörslichen Märkte (OTC-Märkte) in den EU-Mitgliedstaaten stabilisieren.
Weshalb wurde die EMIR eingeführt?
OTC-Märkte ermöglichen den dezentralen Handel von Aktien, Anleihen, Derivaten und Schuldtiteln direkt zwischen Händlern („over the counter“, OTC) statt über eine zentrale Börse. Unternehmen, die an OTC-Geschäften teilnehmen, sind in der Regel sehr klein. Die Händler agieren dabei als ihre eigenen Market-Maker, stellen Kurse und führen Verhandlungen nicht etwa über das physische Handelsparkett, sondern über das Internet oder per Telefon.
OTC-Transaktionen sind naturgemäß weniger transparent als klassische Börsen und unterliegen häufig einer geringeren aufsichtsrechtlichen Kontrolle. Nachdem sich die G20-Mitgliedstaaten 2009 zur Regulierung von OTC-Derivaten verpflichtet hatten, wurde die EMIR-Verordnung eingeführt, um Schwachstellen in diesem Kontext zu beseitigen. So sollte etwa einer Nutzung von OTC-Märkten zur Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten Einhalt geboten werden.
Welche Anforderungen definiert die EMIR-Verordnung?
Seit dem Inkrafttreten der EMIR-Verordnung unterliegen OTC-Transaktionen in der EU neuen Compliance-Anforderungen. Mit ihnen gilt unter anderem Folgendes:
Die von der EMIR geforderten Risikominderungstechniken sollen gewährleisten, dass die Teilnehmer an den OTC-Märkten sicher handeln können. Teil der Anforderungen zur Risikominderung sind etwa Regeln für die Beilegung von Streitigkeiten, zur rechtzeitigen Bestätigung von OTC-Geschäften sowie zu Komprimierung und Abgleich von OTC-Portfolios. Die EMIR-Meldepflichten werden stringent umgesetzt: Die Geldbußen für Vorschriftsverletzungen variieren je nach EU-Mitgliedstaat, können aber bis zu 5 Millionen Euro betragen.
Wer ist zur Einhaltung der EMIR verpflichtet?
Es gibt mehrere Arten von Finanzunternehmen, die die EMIR einhalten müssen:
Wer ist von der EMIR-Compliance ausgenommen?
Obwohl die meisten Finanzunternehmen an die EMIR-Vorschriften gebunden sind, sind in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich. So können beispielsweise gruppeninterne Transaktionen und Altersversorgungsvereinbarungen von einigen Clearingpflichten und von den Verpflichtungen zum Austausch von Sicherheiten bei OTC-Geschäften ausgenommen sein. Die Umstände, unter denen eine EMIR-Ausnahme möglich ist, hängen von den spezifischen Details der OTC-Transaktion ab: Dementsprechend ist es ratsam, einen Finanzberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre EMIR-Compliance-Verpflichtungen lückenlos umsetzen.
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Ursprünglich veröffentlicht 24 Februar 2022, aktualisiert am 13 Juni 2022
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