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Die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR): Ein Überblick

Vorschriften

Im August 2012 in Kraft getreten, soll die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) die außerbörslichen Märkte (OTC-Märkte) in den EU-Mitgliedstaaten stabilisieren. 

Weshalb wurde die EMIR eingeführt?

OTC-Märkte ermöglichen den dezentralen Handel von Aktien, Anleihen, Derivaten und Schuldtiteln direkt zwischen Händlern („over the counter“, OTC) statt über eine zentrale Börse. Unternehmen, die an OTC-Geschäften teilnehmen, sind in der Regel sehr klein. Die Händler agieren dabei als ihre eigenen Market-Maker, stellen Kurse und führen Verhandlungen nicht etwa über das physische Handelsparkett, sondern über das Internet oder per Telefon.

OTC-Transaktionen sind naturgemäß weniger transparent als klassische Börsen und unterliegen häufig einer geringeren aufsichtsrechtlichen Kontrolle. Nachdem sich die G20-Mitgliedstaaten 2009 zur Regulierung von OTC-Derivaten verpflichtet hatten, wurde die EMIR-Verordnung eingeführt, um Schwachstellen in diesem Kontext zu beseitigen. So sollte etwa einer Nutzung von OTC-Märkten zur Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten Einhalt geboten werden.

Welche Anforderungen definiert die EMIR-Verordnung?

Seit dem Inkrafttreten der EMIR-Verordnung unterliegen OTC-Transaktionen in der EU neuen Compliance-Anforderungen. Mit ihnen gilt unter anderem Folgendes:

  • OTC-Derivate unterliegen grundsätzlich der Meldepflicht. 
  • Bestimmte Arten von OTC-Derivaten müssen über eine zentrale Clearingstelle (CCP) abgewickelt werden. 
  • OTC-Derivate, die nicht über eine CCP abgewickelt werden, müssen einer Risikominderung unterzogen werden.
  • Alle Unternehmen, die an Derivatkontrakten beteiligt sind, müssen jedes Geschäft an das entsprechende Transaktionsregister melden.
  • CCPs müssen bestimmte Anforderungen an das Geschäftsgebaren erfüllen, um sicherzustellen, dass Geschäfte korrekt abgewickelt werden und dass die Geschäftsdaten öffentlich zugänglich sind. 

Die von der EMIR geforderten Risikominderungstechniken sollen gewährleisten, dass die Teilnehmer an den OTC-Märkten sicher handeln können. Teil der Anforderungen zur Risikominderung sind etwa Regeln für die Beilegung von Streitigkeiten, zur rechtzeitigen Bestätigung von OTC-Geschäften sowie zu Komprimierung und Abgleich von OTC-Portfolios. Die EMIR-Meldepflichten werden stringent umgesetzt: Die Geldbußen für Vorschriftsverletzungen variieren je nach EU-Mitgliedstaat, können aber bis zu 5 Millionen Euro betragen. 

Wer ist zur Einhaltung der EMIR verpflichtet?

Es gibt mehrere Arten von Finanzunternehmen, die die EMIR einhalten müssen:

  • Alle finanziell verbundenen Gegenparteien und nicht finanziell verbundenen Gegenparteien, die über der Clearingschwelle liegen, müssen die entsprechenden Risikominderungstechniken anwenden und die Clearing- und Meldepflichten einhalten. 
  • Nicht finanziell verbundene Gegenparteien, die unterhalb der Clearingschwelle liegen, müssen ebenfalls bestimmte vorgeschriebene Risikominderungstechniken anwenden, wie z. B. die Regelung von Streitigkeiten, die rechtzeitige Bestätigung von OTC-Geschäften und die Komprimierung und Abstimmung von OTC-Portfolios. Nicht finanziell verbundene Gegenparteien müssen bestimmten Meldepflichten nachkommen.
  • Darüber hinaus müssen alle Firmen, die mit OTC-Derivaten handeln, die Anforderungen bezüglich Risikominderung, Meldung und Clearing erfüllen. Für CCPs und Transaktionsregister gelten eigene Anforderungen im Rahmen der EMIR-Auflagen.  

Wer ist von der EMIR-Compliance ausgenommen?

Obwohl die meisten Finanzunternehmen an die EMIR-Vorschriften gebunden sind, sind in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich. So können beispielsweise gruppeninterne Transaktionen und Altersversorgungsvereinbarungen von einigen Clearingpflichten und von den Verpflichtungen zum Austausch von Sicherheiten bei OTC-Geschäften ausgenommen sein. Die Umstände, unter denen eine EMIR-Ausnahme möglich ist, hängen von den spezifischen Details der OTC-Transaktion ab: Dementsprechend ist es ratsam, einen Finanzberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre EMIR-Compliance-Verpflichtungen lückenlos umsetzen. 

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Ursprünglich veröffentlicht 24 Februar 2022, aktualisiert am 13 Juni 2022

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