Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales, zwischenstaatliches Gremium mit einer wichtigen Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 1989 gegründet, sorgt die FATF mithilfe von Leitlinien für die nationalen Finanzbehörden in ihren derzeit 37 Mitgliedstaaten für eine konsistente Umsetzung der internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Die Methodik hierzu ist in ihren 40 Empfehlungen erfasst. Behörden wie Finanzinstitute der Mitgliedstaaten sollten diese Empfehlungen vor der Einführung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets konsultieren.
Die Empfehlungen der FATF reichen von der Umsetzung internationaler Konventionen bis hin zu Maßnahmen zur Berichterstattung und Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden. Einige der wichtigsten Empfehlungen sind im Folgenden zusammengefasst:
Empfehlung Nr. 1: Risikobasierter Ansatz
Die FATF rät generell zu einem risikobasierten Ansatz für AML/CFT. Dabei sollten die Verpflichteten durch die Mitgliedstaaten angewiesen werden, ihre individuelle Risiko-Exposition im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und in der Folge adäquate Compliance-Maßnahmen zu ergreifen. Die Regierungen werden angewiesen, nationale Aufsichtsbehörden einzurichten und Regulierungsmechanismen zu definieren, um Gefährdungen in diesem Kontext zu überwachen und einzudämmen. Der risikobasierte Ansatz gilt als Grundlage für ein wirksames AML/CFT-Framework, ist für die Umsetzung weiterer FATF-Empfehlungen unerlässlich und allgemein skalierbar: Höhere Risikostufen erfordern strengere Compliance-Maßnahmen, während auf niedrigeren Stufen vereinfachte Maßnahmen genügen.
Empfehlungen Nr. 6, 7 und 35: Sanktionen
Zur Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats empfiehlt die FATF den Mitgliedstaaten, gezielte Finanzsanktionen gegen Personen oder Einrichtungen zu verhängen, die ein Risiko im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung darstellen oder an der Verbreitung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Gemäß den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats müssen die Länder die Gelder und Vermögenswerte dieser Personen und Organisationen unverzüglich einfrieren und dürfen ihnen keine weiteren Gelder oder Vermögenswerte zur Verfügung stellen. Von den FATF-Mitgliedstaaten werden Sanktionslisten erstellt und herausgegeben, die die Finanzinstitute konsultieren können, bevor sie Geschäftsbeziehungen mit Kunden aufnehmen, die ggf. ein Risiko darstellen, so z. B. politisch exponierte Personen.
Empfehlung Nr. 10: Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden
Die Länder sollten sicherstellen, dass ihre Finanzinstitute angemessene Sorgfaltspflichten nutzen, um zu verhindern, dass Konten anonym oder unter fiktivem Namen eröffnet werden können. Diese Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD) sind insbesondere relevant, wenn ein Finanzinstitut eine neue Geschäftsbeziehung aufnimmt, im Rahmen bestimmter Transaktionen oder wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt, bzw. generell wenn Zweifel an der Identität eines Kunden bestehen. Die CDD-Maßnahmen sollten kontinuierlich durchgeführt werden und es den Finanzinstituten ermöglichen, die Identität ihrer Kunden zuverlässig zu überprüfen, die wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und die Art der Geschäftsbeziehungen zu klären.
Empfehlung Nr. 12: Politisch exponierte Personen (PEP)
Die FATF empfiehlt den Finanzinstituten, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen, um die Risiken im Zusammenhang mit ausländischen politisch exponierten Personen (PEP) zu adressieren. Zu diesen Maßnahmen gehören ein risikobasierter Ansatz auf individueller Kundenebene, die Identifizierung der Herkunft von Vermögen und Geldern, fortlaufendes Monitoring sowie die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit PEP durch die Geschäftsleitung. Die Finanzinstitute sollten validieren können, welche PEP ein höheres Risiko darstellen, und diese Kunden einer strengeren Überprüfung unterziehen. PEP-Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollten auch für Familienmitglieder und enge Vertraute der betreffenden Kunden ergriffen werden.
Empfehlung Nr. 15: Virtuelle Vermögenswerte
FATF-Empfehlung Nr. 15 bezieht sich auf neue Technologien und basiert grundlegend auf einem Auslegungsvermerk zu virtuellen Vermögenswerten, worunter im Wesentlichen Kryptowährungen zu verstehen sind. Der Vermerk enthält Bestimmungen zur Handhabung von virtuellen Vermögenswerten sowohl durch die Finanzbehörden als auch durch die Verpflichteten. Dazu gehört die Empfehlung für die Länder, einen risikobasierten Ansatz zur Einhaltung der AML/CFT-Vorschriften für Kryptowährungen anzuwenden, für die nationalen Behörden, die Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (Virtual Asset Service Providers, VASP) zu regulieren, zu überwachen und zu beaufsichtigen sowie für die nationalen Behörden, den Informationsaustausch zu erleichtern. Die FATF empfiehlt außerdem, dass VASP lizenziert werden und Standard-AML/CFT-Verpflichtungen erfüllen, so etwa die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, die Überprüfung politisch exponierter Personen sowie die Berichterstattung und Aufbewahrung von Unterlagen.
2021 veröffentlichte die FATF ihre Leitlinien für einen risikobasierten Ansatz für virtuelle Vermögenswerte und VASP, in denen eine Reihe kritischer Schwerpunktbereiche für Compliance-Teams im Bereich AML und CFT aufgeführt sind. Dazu gehören Klarstellungen zur Definition von virtuellen Vermögenswerten, Leitlinien zur Behandlung von Stablecoins, zur VASP-Lizenzierung und Umsetzung der Reiseregel (Empfehlung Nr. 16). Zudem wurden in den Leitlinien Grundsätze für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in Bezug auf VASP festgelegt.
Empfehlung Nr. 16: Elektronische Überweisungen
FATF-Empfehlung Nr. 16, auch bekannt als Reiseregel, verlangt, dass die Länder von den Auftraggebern und Empfängern inländischer und grenzüberschreitender Überweisungen Informationen zur Identifizierung sammeln, um einen geeigneten Kontrollpfad zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Konkret bedeutet dies, dass bei jeder Überweisung Informationen zwischen den Parteien ausgetauscht werden müssen, einschließlich Namen, Adressen und Kontonummern. 2019 wurde die Reiseregel von der FATF aktualisiert, um der weltweit zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen Rechnung zu tragen. Die Regel gilt nun auch für VASP, z. B. für Kryptowährungsbörsen und -Wallets. Auch bei elektronischen Überweisungen werden dieselben Anforderungen an den Informationsaustausch angewendet wie bei konventionellen Finanzinstituten.
Nach einer Überarbeitung im Jahr 2021 wurde die Reiseregel von der FATF auf eine Reihe neuer Kryptowährungsprodukte und -dienstleistungen erweitert, einschließlich privater Wallets, Non-Fungible Tokens (NFT) und dezentraler Finanzen (DeFi).
Empfehlung Nr. 19: Länder mit erhöhtem Risiko
Bestimmte Länder stellen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Sie stehen unter Umständen auf der Schwarzen oder Grauen Liste der FATF. Bei Geschäften mit Personen und Einrichtungen in diesen Ländern empfiehlt die FATF den Finanzinstituten verstärkte Sorgfaltspflichten. Diese umfassen unter anderem Melde- und Prüfungsmechanismen mit höherer Sensibilität, das Verbot der Eröffnung neuer Zweigstellen und Büros, des Rückgriffs auf Dritte sowie die Einschränkung von Geschäftsbeziehungen innerhalb dieser Länder. Zudem legt die FATF den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Finanzinstitute über die Schwachstellen von Ländern mit hohem Risiko in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu informieren.
Empfehlung Nr. 20: Meldung verdächtiger Transaktionen
Diese FATF-Empfehlung besagt, dass Finanzinstitute verdächtige Transaktionen unverzüglich an die zuständige Finanzermittlungsstelle melden sollten. Dabei geht es insbesondere um Gelder, bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus kriminellen Aktivitäten stammen oder zur Terrorismusfinanzierung verwendet werden. In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff „kriminelle Aktivitäten“ in erster Linie auf Geldwäschedelikte – die Kriterien hierfür sind in FATF-Empfehlung Nr. 3 festgelegt. Verdächtige Transaktionen sollten direkt und verpflichtend gemeldet werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Betrags, um den es geht – selbst dann, wenn sie nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Empfehlung Nr. 24: Wirtschaftliches Eigentum
Gemäß Empfehlung Nr. 24 müssen Finanzinstitute das rechtliche wirtschaftliche Eigentum an Unternehmen und anderen Unternehmensstrukturen validieren, damit diese nicht zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden. Im März 2022 bestätigte die FATF Änderungen an Empfehlung Nr. 24 und führte neue Anforderungen ein, wonach Länder angemessene, genaue und aktuelle Informationen über das wirtschaftliche Eigentum juristischer Personen führen müssen. Die aktualisierten Standards bedeuten, dass Finanzinstitute Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum auf mehreren Wegen erfassen müssen und dass die Mitgliedstaaten ein öffentliches Register zum wirtschaftlichen Eigentum (oder einen ähnlichen Mechanismus) einzurichten haben, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern.
Für designierte Nicht-Finanzunternehmen und Berufe (DNFBP) gilt ebenfalls die Empfehlung Nr. 24. In ihren Leitlinien hebt die FATF insbesondere Casinos als wichtige Ziele für die Einhaltung der Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum hervor und regt an, dass sie „einem umfassenden Regulierungs- und Aufsichtssystem“ unterliegen sollten, um zu verhindern, dass sie in den Besitz von Kriminellen gelangen.
Die Einhaltung der Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum von DNFBP, insbesondere in Casinos, ist nach wie vor ein wichtiges globales Problem im Bereich der Geldwäsche. 2022 erklärte der australische Senat, dass das Land es versäumt habe, „Vorschriften in Bezug auf DNFBPs zu erlassen“, und wies darauf hin, dass Milliarden von Dollar über den Immobilienmarkt und über Casinos gewaschen worden seien. Auch die USA wenden Anstrengungen zur Einhaltung der DNFBP-Vorschriften auf. So wird ein Betrüger, der Tausende von Dollar über ein Casino in Cincinnati gewaschen hat, etwa strafrechtlich vom FBI verfolgt. Ein kalifornisches Casino wurde außerdem mit einer Geldstrafe in Höhe von 500.000 US-Dollar belegt, weil es bei Bargeldtransaktionen die Vorschriften missachtet hatte.
Die Einhaltung der Vorschriften durch DNFBP ist auch im Hinblick auf AML/CFT ein internationales Problem. Das Royal United Services Institute (RUSI) hat etwa davor gewarnt, dass Nordkorea gezielte Wirtschaftssanktionen umgeht, indem es Geld über DNFBP verschiebt. Das RUSI vermutet, dass Nordkorea insbesondere hochwertige Warenhändler, Edelmetall- und Edelsteinhändler, den Immobiliensektor und Gatekeeper-Berufe wie Rechtsanwälte und Buchhalter nutzt, um Sanktionen zu umgehen.
Unterstützung bei der Umsetzung der FATF-Empfehlungen und AML
Unsere AML-Tools helfen Ihnen bei der Einhaltung der aktuellsten AML-Vorschriften.
Ursprünglich veröffentlicht 05 Oktober 2022, aktualisiert am 05 Oktober 2022
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