Adverse Media News: Durch Kategorisierung False Positives bei der Erfassung negativer Berichterstattung reduzieren
Unerwünschte MedienWir leben in einem Zeitalter, in dem sich das Risikoprofil von Kunden innerhalb weniger Stunden ändern kann. Zur Wahrung ihrer Compliance mit rechtlichen Vorgaben und zur Verhinderung von Straftaten müssen Finanzinstitute vor diesem Hintergrund umso mehr in der Lage sein, rasch auf wichtige Nachrichten zu reagieren. Besonders bedeutsam sind hier negative Berichte im Zusammenhang mit Kunden: Adverse Media. Um die Risikostufe eines Kunden korrekt zu ermitteln, müssen im zugehörigen Screening-Prozess jedoch auch die spezifischen Kategorien und Varianten von Adverse Media berücksichtigt werden können. Es muss also klar verankert sein, auf welche Art von Berichten zu achten ist.
Adverse Media: Kategorien und Varianten
i) Finanzkriminalität
Unter Finanzkriminalität erfasst sind diverse illegale Aktivitäten wie etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Betrug, Bestechung oder Insiderhandel. Bei der Finanzkriminalität handelt es sich um ein breites und komplexes Themenfeld, über das sowohl klassische Print- als auch verschiedenste Online-Medien berichten.
ii) Gewalt
Gewalthandlungen, an der Kunden direkt beteiligt sind oder die in ihrem Namen verübt werden, können zu allgegenwärtigen Negativmeldungen mit signifikanter Tragweite führen. Diese intensivieren sich zusätzlich, wenn dabei das organisierte Verbrechen involviert ist. Auftreten können Gewaltverbrechen etwa im Zuge politischer und arbeitsrechtlicher Dispute, aber auch im erweiterten Kontext von Menschenrechtsverletzungen.
iii) Terrorismus
Jedwede bekannt gewordene Aktivität im Zusammenhang mit Terrorismus und seiner Finanzierung zieht unweigerlich auch weitläufige Adverse Media nach sich. Weitere Berichtsfelder sind hier etwa auch die Verbreitung terroristischer Literatur, die Unterstützung bei der Radikalisierung oder die Verübung terroristischer Handlungen.
iv) Betrug
Betrug kennt viele Gesichter – von gefälschten Schreiben über Telefonanrufe bis hin zu betrügerischen E-Mails und Websites. Je nach situativem Umstand und Rechtssystem kann hier sowohl das Zivil- als auch unter das Strafrecht zur Anwendung kommen. Meist zielen Betrugsversuche auf die Erschleichung von unrechtmäßigem finanziellem Vorteil ab, doch auch Delikte rund um Eigentum oder Einwanderung sind regelmäßig Gegenstand negativer Berichterstattung.
v) Betäubungsmittel
Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln treten nicht nur beim Konsum oder Verkauf von Drogen auf, sondern auch bei der Herstellung und beim illegalen Handel. Betäubungsmittelvergehen und zugehörige Meldungen stehen häufig im Zusammenhang mit Finanzkriminalität wie etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
vi) Cyberkriminalität
Cyberkriminalität beschreibt kriminelle Aktivitäten unter Nutzung von Computern oder anderer an ein Netzwerk angebundener Geräte wie Telefone oder Tablets. Begangen werden in diesem Rahmen spezifische andere Straftaten wie Geldwäsche, Betrug und Terrorismusunterstützung.
vii) Regulatorische Verstöße
Regulatorische Verstöße bzw. die Nichteinhaltung von Vorschriften kann bereits für sich genommen eine Straftat darstellen oder ein Hinweis auf eine Beteiligung an anderen Arten von kriminellen Aktivitäten sein. Adverse Media zu Verstößen dieser Art überschneiden sich häufig mit Meldungen über Finanzkriminalität.
viii) Eigentum
Bei Adverse Media zum Thema Eigentum kommt es zu negativer Berichterstattung etwa zu Einbrüchen, Diebstählen oder Brandstiftung, deren Tatbestand sowohl unter das Zivil- als auch unter das Strafrecht fallen kann. Eigentumsdelikte können in ihrem Umfang höchst unterschiedlich ausfallen, eine Berichterstattung ist in verschiedensten Medienformaten gängig.
ix) Menschenhandel
Menschenhandel bezieht sich auf den Transport von Menschen zum Zweck der Zwangsarbeit oder der sexuellen Ausbeutung. Menschenhandel ist eine schwere Straftat und wird häufig zusammen mit anderen Verbrechen verübt, beispielsweise mit Terrorismus und verschiedenen Finanzdelikten.
x) Sexualverbrechen
Zu Sexualverbrechen gehören verschiedenste Strafhandlungen – von Gewalt, Missbrauch und Vergewaltigung bis hin zur Übermittlung oder zum Besitz illegaler Bilder. Sexualverbrechen finden häufig im Umfeld anderer Straftaten statt, so etwa im Rahmen von Geldwäsche und Cyber-Verbrechen.
Why Weshalb ist Kategorisierung wichtig?
Die Kategorisierung von Adverse Media ist ein wertvolles KYC-Tool. So ist auch in den Empfehlungen der FATF festgehalten, dass Finanzinstitute „den Ruf ihrer Kunden kennen müssen“. Sie müssen also beispielsweise wissen, ob zu einem Kunden schon einmal im Bereich Geldwäsche ermittelt wurde. Um dies zu gewährleisten, ist auch ein Screening-Framework für Adverse Media vonnöten. Im herkömmlichen Sinn geht dies einher mit einer zeitaufwändigen manuellen Überprüfung großer, unsortierter Mengen an Nachrichten, Blog-Artikeln und Social-Media-Beiträgen.
Wichtig ist, dass die hierbei zum Einsatz kommenden Tools in der Lage sind, Adverse Media korrekt in bestimmte Kategorien einzugruppieren und so den Fokus auf relevante Inhalte zu lenken. Dies verringert falsch-positive Ergebnisse und somit das allgemeine Alert-Rauschen. Je nach individuellem Risikoansatz kann es außerdem ratsam sein, verschiedene Alert-Stufen zu definieren und so nach Adverse-Media-Schweregrad zu differenzieren.
Durch Kategorisierung von Adverse Media lässt sich der Arbeitsaufwand in diesem Kontext klarer priorisieren und das Risiko einzelner Kunden präziser einschätzen. Eine Kategorisierung negativer Berichterstattung kann auch automatisches Screening vereinfachen, lässt sich doch so die Suche genauer auf Kundenprofile und das regulatorische Umfeld zuschneiden. Automatisierung macht es möglich, Adverse Media konsistent zu erfassen und zu analysieren, False Positives zu verringern und Compliance mit behördlichen Auflagen und Standards zu gewährleisten.
Ursprünglich veröffentlicht 04 August 2020, aktualisiert am 13 Juni 2022
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