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State of Financial Crime 2023 Report

6. Geldwäscherichtlinie: 22 Vortaten zur Geldwäsche

Unerwünschte Medien

6AMLD: 22 Vortaten zur Geldwäsche

Was sind Vortaten?

6AMLD:Erweiterung des Vortatenkatalogs

Am 3. Dezember 2020 wird die 5. EU-Geldwäscherichtlinie durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie ersetzt. Diese wird dann in sämtlichen Mitgliedstaaten in das Gesetz übernommen und muss bis zum 3. Juni 2021 umgesetzt werden. Genauer gesagt definiert und erweitert die 6. EU-Geldwäscherichtlinie die Liste der Straftaten, die als Vortaten zur Geldwäsche gelten:

  • Durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie wird in allen EU-Mitgliedstaaten ein Katalog aus 22 Vortaten zur Geldwäsche definiert und standardisiert.
  • Dieser erweiterte Vortatenkatalog der 6. EU-Geldwäscherichtlinie umfasst nun auch die Strafbestände Cyberkriminalität und Umweltkriminalität. Auch die Definitionen anderer Vortaten werden durch die 6. EU-Geldwäscherichtlinie harmonisiert, unter anderem für:
    • Menschenhandel/-schmuggel
    • Mord und schwere Körperverletzung
    • Steuerkriminalität
    • Insiderhandel
  • Unter der 6. EU-Geldwäscherichtlinie stellen die Beihilfe zur Geldwäsche und durch eigene Hand durchgeführte Geldwäsche nun ebenfalls kriminelle Handlungen dar.

Adverse Media Kategorisierung

Aufgrund des breiten Spektrums der in der 6. EU-Geldwäscherichtlinie aufgeführten Vortaten zur Geldwäsche ist es wichtig, dass Finanzinstitute ihren Prozess zur Überprüfung von Adverse Media anpassen, um sicherzustellen, dass relevante Meldungen erfasst werden.

Angesichts des hohen Zeit- und Arbeitsaufwands, den dieser Prozess mit sich bringt, ist die automatische Kategorisierung negativer Nachrichten ein wertvolles Instrument, mit dem die Institute Meldungen sortieren und einordnen sowie beurteilen können, inwieweit sich diese auf das Risikoprofil eines Kunden auswirken. Die Kategorisierung dient als Ergänzung zur automatischen Überprüfung und trägt dazu bei, den Arbeitsaufwand zu verringern und Compliance – Vorgänge dauerhaft zu verbessern.

Aktualisierter Vortatenkatalog gemäß der 6. EU-Geldwäscherichtlinie:

Die Kategorisierung von Adverse Media und negativen Nachrichten ist ein nützliches Instrument zur Überprüfung von Kunden, vor allem, seit die Empfehlungen der FATF besagen, dass Finanzinstitute „den Ruf ihrer Kunden kennen müssen“ ( KYC), d. h. dass sie wissen müssen, ein Kunde schon einmal das Objekt von Ermittlungen im Bereich Geldwäsche war. Die Einhaltung der Vorgaben erfordert auch die Überprüfung von Adverse Media. Dies bedeutet traditionell eine zeitaufwändige manuelle Überprüfung großer, unstrukturierter Mengen von Nachrichten, Blog-Artikeln und Beiträgen auf sozialen Medien.

Wichtig ist, dass das zur Adverse Media Überprüfung verwendete Tool in der Lage ist, Berichte anhand bestimmter Kategorien zu identifizieren. Somit können Warnmeldungen auf ein Minimum reduziert und False Positives vermieden werden. Abhängig vom Risikoansatz des jeweiligen Unternehmens kann es außerdem ratsam sein, Warnungen in verschiedene Kategorien einzuordnen, damit leichter erkennbar ist, was wirklich relevant ist.

Durch die Kategorisierung von Adverse Media kann der Arbeitsaufwand priorisiert und das Risiko für einzelne Kunden besser eingeschätzt werden. Die Kategorisierung negativer Nachrichten kann zudem die automatische Überprüfung vereinfachen, indem die Suche genauer auf Kundenprofile und das regulatorische Umfeld zugeschnitten wird. Dank Automatisierung werden Unternehmen in der Lage versetzt, Adverse Media zu identifizieren und zu bewerten, False Positives zu verringern und das von den Aufsichtsbehörden geforderte Maß an Compliance zu erbringen.

22 Vortaten zur Geldwäsche

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Adverse Media Überprüfung & Überwachung

Weitere Informationen

Ursprünglich veröffentlicht 14 Juli 2020, aktualisiert am 13 Juni 2022

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