Skip to main content Skip to navigation

State of Financial Crime 2023 Report

Krypto und 6AMLD: Vermögenswerte, Wallets, Börsen

Vorschriften Kryptowährungen

Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte haben im Verlauf der letzten Jahre enorm an Popularität gewonnen. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 erreichte die Marktkapitalisierung vieler bekannter Kryptowährungen ein Allzeithoch.

Ihre zunehmende Beliebtheit hat aus Kryptowährungen aber auch ein attraktives Instrument für Kriminelle gemacht, die in ihrer relativen Anonymität ein ideales Mittel sehen, um ihre illegalen Aktivitäten leichter zu verbergen. Dies rief so auch Regulierungsbehörden auf den Plan, die sich bemühten, Aufsichtsmandate für Krypto-Vermögenswerte zu erlangen und sie strengeren Kontrollen zu unterwerfen.

Die bisherige Regulierung hat dem Markt für Kryptowährungen und Blockchain-Technologie weitere Präsenz verschafft und für gestiegenes Interesses seitens institutioneller Anleger gesorgt. Auch macht strengere Regulierung Kryptowährungen für Kriminelle als Mittel zur Geldwäsche weniger attraktiv.

Regierungen und Zentralbanken haben zudem damit begonnen, die Digitalisierung wichtiger Währungen wie Dollar und Euro ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Für dieses digitale Zentralbankengeld, abgekürzt als CBDC für „Central Bank Digital Currencies“, könnte dabei die Blockchain als zugrunde liegende Technologie eingesetzt werden. Tatsächlich hat China in diesem Jahr bereits einen digitalen Yuan vorgestellt, an dem sein Digital Money Institute seit 2014 arbeitet.

Krypto-Assets: Was genau sind sie und wo stehen sie?

Der Klarheit halber soll erwähnt sein, dass sich Kryptowährungen von E-Geld unterscheiden – letzteres ist eine elektronische Darstellung eines Fiat-Währungsbetrags. Während Krypto-Vermögenswerte im Allgemeinen nicht durch Fiat-Währungen gedeckt sind, kommt es bei einigen sogenannten Stablecoins, zur Kopplung an den Preis von Fiat-Währungen oder Rohstoffen wie Gold.

Die erste Kryptowährung, Bitcoin, wurde als Mittel zur Übertragung von Werten über die dezentrale Peer-to-Peer-Verifizierung der Blockchain eingesetzt. Inzwischen bestehen jedoch auch andere Varianten. Ethereum etwa, dessen Popularität und Marktkapitalisierung nur noch von Bitcoin übertroffen werden, findet bei der Erstellung intelligenter Verträge über die Blockchain Verwendung. Auch Kryptowährungen, die eine dezentrale Finanzierung oder Definanzierung ermöglichen, werden immer populärer.

Da die verschiedenen Arten von Kryptowährungen unterschiedliche Verwendungszwecke haben, sahen sich die Regulierungsbehörden bei der Zuordnung zu einer bestehenden Anlageklasse mit einer erheblichen Herausforderung konfrontiert. In den USA zum Beispiel bestehen hierzu einige unterschiedliche Meinungen. Die US-Börsenaufsicht SEC etwa sieht Kryptowährungen als Wertpapier, während die Behörde für Future- und Optionsmärkte CFTC sie als Ware einstuft.

Bei Stablecoins kommt es zu ganz ähnlichen Klassifizierungsproblemen. Wie eingangs kurz erläutert, können Stablecoins durch eine Vielzahl von Dingen gedeckt sein, so zum Beispiel von Fiat-Währungen, Rohstoffen und sogar Algorithmen. Je nach ihrer Einstufung durch die Regulierungsbehörden könnte es für Anbieter von Dienstleistungen zu neuen Herausforderungen kommen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Stablecoins in den USA, die durch eine Fiat-Währung unterlegt sind. Die US-Aufsichtsbehörden könnten den Stablecoin möglicherweise als Einlage betrachten, wodurch er in den Geltungsbereich der von der US-Zentralbank erlassenen Gesetze fällt.

Auch besteht aber die Möglichkeit, dass Stablecoins als Derivate eingeordnet werden. Da der Wert eines Derivats vom Preis des zugrunde liegenden Vermögenswerts abhängt, wäre eine Einordnung von Stablecoins in diese Kategorie von Wertpapieren durchaus plausibel.

Wie Kriminelle Kryptowährungen nutzen

Kryptowährungen sind ein wichtiger Innovationstreiber für die Finanzbranche, doch die relative Anonymität, die mit Börsen und Wallets einhergeht, macht sie anfällig für die Nutzung durch Kriminelle.

So sind sowohl Bitcoin als auch andere beliebte Kryptowährungen immer wieder Ransomware-Angriffen ausgesetzt, bei denen Hacker Dateien verschlüsseln und eine Zahlung in Kryptowährung für ihre Freigabe verlangen. Ransomware-Angriffe bilden eine der am besten skalierbaren Arten von Kriminalität über Kryptowährungen. Diese Angriffe stellen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden vor eine große Aufgabe, da die Möglichkeit besteht, dass große Unternehmen, Institutionen oder sogar Regierungen selbst ins Visier genommen werden, um Lösegeld von ihnen zu erpressen.

Einige mit Sanktionen belegte Länder und Unternehmen nutzen Kryptowährungen auch zur Umgehung, betreiben dabei sogenanntes „Krypto-Cleansing“. Besonders häufig zum Einsatz kommen hier Krypto-Assets, die als Privacy Coins bekannt sind.

Die Regulierungsbehörden in der EU haben auf diese Risiken reagiert, indem sie Krypto-Assets, -Börsen und -Wallets in den Geltungsbereich der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche einbezogen haben.

Kryptowährungen und 5AMLD

Mit ihrer Implementierung im Januar 2020 brachte die 5. Geldwäscherichtlinie (5AMLD) Kryptobörsen und Depot-Wallets in den Geltungsbereich der EU-Geldwäschevorschriften – ein wichtiger Schritt für die Regulierung von Krypto-Assets.

Kryptobörsen und Wallet-Anbieter gehören somit zu den nach der 5AMLD verpflichteten Unternehmen. Sie haben nun also auch die Auflage, einer Sorgfaltspflicht nach Due-Diligence-Standards im Hinblick auf ihren Kundenstamm und potenzielle Neukunden nachzukommen, fortlaufende Monitoring-Anstrengungen in diesem Zusammenhang zu unternehmen und bei Verdachtsfällen rasch entsprechende Meldungen einzureichen. Unternehmen, die Börsen und Wallets anbieten, müssen sich außerdem bei den zuständigen Behörden registrieren lassen, z. B. bei der FCA im Vereinigten Königreich.

Auswirkungen der 6AMLD auf Börsen für Kryptowährungen und Wallets

Anbieter von Kryptowährungsdepots und -börsen waren mit der Einführung dieser Pflichten nach Maßgabe der 5AMLD mit einigen Herausforderungen konfrontiert. Schließlich erfordert das Paket aus wirksamer Sorgfaltspflicht und konstantem Monitoring Ressourcen verschiedenster Art.

Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) hat die Anforderungen für verpflichtete Unternehmen wie Kryptobörsen und -Wallets in Form der folgenden Änderungen zusätzlich verschärft:

Neue Vortaten

Ziel der 6AMLD ist es unter anderem, das Recht in den Mitgliedstaaten in bestimmten Punkten zu harmonisieren. Hierzu gehört auch die Einführung der 22 Vortaten für Geldwäsche und mit ihnen auch die neuen Straftatbestände der Cyberkriminalität und der Umweltkriminalität.

Um ihrer Meldepflicht für Verdachtsfälle nachzukommen, sollten die Anbieter für Services von Kryptowährungen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter darin geschult sind, die mit potenziell kriminellem Verhalten verbundenen Risiken zu erkennen.

Erweitung der Haftung

Mit der 6AMLD wurde die Haftung auch auf juristische Personen erweitert, die nun auch für Geldwäschedelikte haftbar gemacht werden können und nicht in der Lage sein werden, die Schuld auf einzelne fehlerhaft agierende Mitarbeiter abzuwälzen.

In der Praxis müssen die verpflichteten Unternehmen über solide Kontrollmechanismen verfügen, um ihre Auflagen für Geldwäsche konsequent einhalten zu können. Die Haftungserweiterung wird ferner den Druck auf die Führungsebene bei Anbietern von Krypto-Wallets und -Börsen erhöhen, AML-Kontrollen ausreichend zu überwachen und für die Risiken auf Vorstands- und Geschäftsführungsebene sensibilisiert zu agieren.

Strengere Sanktionen

Die 6AMLD sieht weiter auch härtere Strafen für diejenigen vor, die sich der Geldwäsche schuldig gemacht haben. So wurde beispielsweise die Mindeststrafe von einem auf vier Jahre erhöht. Darüber hinaus können mit den Sanktionen für derartige Delikte hohe Geldstrafen verhängt oder gar die endgültige Schließung eines Unternehmens angeordnet werden.

Als Verpflichtete ist es für Kryptobörsen und Wallet-Anbieter unerlässlich, die 6AMLD konsistent anzuwenden. Die neue Richtlinie wird Anfang Dezember in EU-Recht übertragen, eine vollständige Einhaltung wird ab Juni 2021 erforderlich sein wird.

Die Zukunft der Krypto-Regulierung

Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte allgemein werden aller Voraussicht nach an Volatilität verlieren, und auch eine Digitalisierung nationaler Währungen scheint nur eine Frage der Zeit zu sein. Angesichts einer neuen Marktreifephase sichern sich zudem gleichzeitig große institutionelle Anleger aktuell beträchtliche Positionen bei den Kryptowährungen.

In der Folge zeigen sich Regulierungsbehörden weltweit Kryptowährungen gegenüber zunehmend offener und unternehmen Schritte, um regulatorische Ökosysteme zu schaffen, in denen Kryptounternehmen effektiver operieren können, während AML- und Cyberrisiken weiter adäquat mitigiert werden.

So hat die EU beispielsweise Pläne für eine weitere Regulierung von Kryptowährungen angekündigt. In einem kürzlich veröffentlichten Papier erklärte man das Ziel umfassende und „sehr klare“ Regeln für Kryptowährungen bis 2024 zur Priorität. Teil dieser Maßgabe soll zudem ein Framework für die Lizenzierung und aufsichtsrechtliche Regulierung von Krypto-Assets sein.

Da es Kryptowährungen jedoch erst seit rund einem Jahrzehnt gibt, bringt die Regulierung von Krypto-Vermögenswerten eine Reihe eigener Probleme mit sich. Angesichts des breiten Anwendungsspektrums und der weiterhin innovativen Technologie werden die Regulierungsbehörden weltweit bei der Einpassung von Kryptowährungen in ihre Regulierungslandschaft weiter vor Herausforderungen stehen.

Ursprünglich veröffentlicht 21 Dezember 2020, aktualisiert am 31 August 2022

Disclaimer: This is for general information only. The information presented does not constitute legal advice. ComplyAdvantage accepts no responsibility for any information contained herein and disclaims and excludes any liability in respect of the contents or for action taken based on this information.

Copyright © 2023 IVXS UK Limited (trading as ComplyAdvantage).