Wochenrückblick der Woche 11.–15. März 2019
ArtikelLivia Benisty, Head of Financial Crime, fasst die wichtigsten Nachrichten zum Thema Finanzkriminalität in der vergangenen Woche zusammen.
Die britische Regierung hatte diese Woche viel zu tun. Angesichts der Ankündigungen des HMRC, der Veröffentlichung des OPBAS-Berichts und der Komitee-Berichte der Commons und Lords ist es sinnvoll zu erläutern, was passiert ist.
- Der OPBAS-Bericht zeigt Schwachstellen bei der Überwachung von Geldwäscheaktivitäten auf.
OPBAS ist das Amt für die professionelle Überwachung der Geldwäschebekämpfung. Dieses wurde eingerichtet, um die Aufsichtsbehörden der Wirtschaftsprüfer und Juristen zu überwachen. OPBAS soll sicherstellen, dass in den 22 professionellen Aufsichtsbehörden konstant hohe Standards eingehalten werden. Wie aus dem vergangene Woche veröffentlichten Bericht hervorgeht, ist dies allerdings nicht der Fall.
Dazu einige Hintergrundinformationen: 2017 ergab das National Risk Assessment, dass professionelle „Helfershelfer“ wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare besonders anfällig dafür waren, Geldwäscheaktivitäten zu erleichtern. 2018 wurden im britischen Mutual Evaluation Report der FATF Unstimmigkeiten bei den Aufsichtsstandards dieser Stellen festgestellt.
Der OPBAS-Bericht bietet einen tieferen Einblick in die verschiedenen Aspekte und verweist auf mangelnde Kontrolle, Aufsicht, Durchsetzung und Berichterstattung. Der gravierendste Aspekt war, dass sich die meisten Rechnungsprüfer mehr Gedanken über die Mitgliedschaft machten, wobei 92 % Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen äußerten, die eine ordnungsgemäße Durchsetzung haben würde.
Interessanterweise (für RegTech-Experten) wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, den Einsatz von KI und Datenanalyse durch einen Vorgesetzten bezeugen zu lassen, um einen geeigneten risikobasierten Ansatz zu ermitteln. Dies lässt erahnen, in welch positiven Licht diese Technologien künftig betrachtet werden könnten.
Bemerkenswert ist übrigens, dass dieser Bericht eine Woche, nachdem das HMRC ein Vorgehen gegen Immobilienmakler gemeldet hatte, veröffentlicht wurde. Im nachfolgend erörterten Bericht des Sonderausschusses des Finanzministeriums wurde festgestellt, dass nur professionelle Aufsichtsbehörden von OPBAS überwacht werden, gesetzliche Aufsichtsbehörde, zu denen das HMRC (zusammen mit der FCA und der Gambling Commission) jedoch ausgenommen sind. Gut möglich, dass der Aufsichtszweig des HMRC irgendwann unter OPBAS fallen wird, da ein offensichtlicher Konflikt zwischen diesem und seiner Funktion als Steuereintreiber besteht (die Aufsicht wird als „Zusatzoption“ betrachtet).
- Sonderausschuss des Finanzministeriums veröffentlicht Bericht zur Überwachung der Geldwäsche-Prävention
Am 8. März wurde vom Sonderausschuss des Finanzministeriums ein Bericht zur Überwachung der Geldwäsche-Prävention und zur Umsetzung von Sanktionen veröffentlicht. Dieser enthält eine Reihe von Ergebnissen und Empfehlungen.
Die wichtigsten Aspekte bestanden in der Vergabe von Befugnissen an das Companies House zur Durchführung umfangreicherer Kontrollen zur Geldwäsche-Prävention, einer Empfehlung zur Einrichtung einer zentralen Datenbank für politisch exponierte Personen sowie Bedenken hinsichtlich der Handlungsfähigkeit nach dem Brexit – insbesondere der Feststellung, dass das OFSI bei der Vermeidung von Verstößen gegen Sanktionen auf britischem Boden nicht wirksam genug sei.
In Bezug auf politisch exponierte Personen ist nicht ganz klar, ob es sich bei der Datenbank um eine Liste mit Funktionen handelt, die als PEP betrachtet werden sollten, oder um eine echte Datenbank mit den Namen der Personen, die diese Positionen bekleiden.
Und dann wäre da noch das OFSI, das im Januar die erste Geldstrafe für Sanktionen verhängt hat. Man wird sehen müssen, wie es damit weitergeht, doch die Regierung ist aufgefordert, die Wirksamkeit des Amtes in diesem Jahr (zwei Jahre nach seiner Gründung) zu überprüfen.
Andere Empfehlungen betrafen die Aufsicht des HMRC über Immobilienmakler, erforderten eine bessere Abschätzung des Ausmaßes der Finanzkriminalität und schlugen Reformen hinsichtlich des Haftungsrahmens von Unternehmen vor.
- Die britische Regierung ändert die Anforderungen für „goldene Visa“
In Anbetracht der allgemeinen Forderung nach einer Überarbeitung des britischen Rahmenwerks wäre zu erwähnen, dass letzte Woche Änderungen am britischen Tier-1-Visum (dem so genannten „goldenen Visum“) angekündigt wurden. Momentan müssen Antragsteller nachweisen, dass sie 2 Mio. GBP besitzen, die sie in Großbritannien investieren können, und dass sie 90 Tage lang die Verfügungsgewalt über diesen Betrag haben. Dieser Zeitraum wird auf zwei Jahre verlängert. Alternativ können Antragsteller einen Nachweis über die Herkunft der Gelder erbringen.
Diese Reformen sollen am 29. März in Kraft treten (sonst ist an dem Tag ja nichts los, oder …?). Das gesamte Tier-1-System wurde im Dezember 2018 ausgesetzt und nach heftigem Widerspruch am nächsten Tag wieder eingeführt.
FinTechs sollten evtl. auch Folgendes zur Kenntnis nehmen: Das Innenministerium hat auch Änderungen am Visum für Firmengründer und Innovatoren angekündigt. Dies betrifft jene, die ihr erstes Unternehmen in Großbritannien gründen möchten oder aber erfahrene Geschäftsleute mit Investitionsmitteln in Höhe von 50.000 GBP (gesenkt von 200.000 GBP). Dieses Visum für Unternehmensgründer ersetzt das „Graduate Entrepreneur Visa“.
- Das Oberhaus veröffentlicht einen Bericht zum Bestechungsgesetz und schlägt eine Ausweitung der Verstöße gegen das Bestechungsgesetz vor
Der letzte Punkt bezieht sich auf einen Kommentar des Post-Legislative-Scrutiny-Berichts des Oberhauses zum Anti-Bribery Act, der gestern (Donnerstag, 14. März) veröffentlicht wurde. Der Ausschuss bezeichnete das Gesetz als „Mustergesetz“ und hob das „Versäumnis, Straftaten zu verhindern“ hervor, das Unternehmen haftbar macht, wenn Mitarbeiter Bestechungsgelder zahlen. 2017 wurde dieser Strafbestand auf Steuerhinterziehung ausgedehnt. Er gilt bisher nicht für Betrug oder Geldwäsche, bei denen erst nachgewiesen werden muss, dass es sich beim Täter um den „führenden Kopf“ des Unternehmens handelt. Dies zieht die Behauptung nach sich, dass große Unternehmen kompliziertere Managementstrukturen schaffen könnten, um sich vor Strafverfolgung zu schützen.
Einige Peers forderten eine Entscheidung zu der Frage, ob der Strafbestand bzgl. des Versäumnisses, Straftaten zu verhindern, ausgeweitet werden soll. Wie jedoch in diesem Artikel erwähnt, bedeutet dieser Strafbestand eine Belastung für Unternehmen jeder Größe, da „keine klaren Leitlinien für geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Bestechung und Korruption vorliegen“.
Ursprünglich veröffentlicht 11 November 2019, aktualisiert am 24 August 2022
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