Bei der erweiterten Sorgfaltspflicht (Extended Due Diligence, EDD) wird auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes entschieden, bestimmte Kunden gründlicher zu prüfen. Hierfür müssen wesentlich mehr Beweise und detaillierte Informationen zu ihrer Reputation und ihrer Vorgeschichte gesammelt werden.
Die erweiterte Sorgfaltspflicht ist besonders wichtig für Kunden mit hohem Risiko oder großem Vermögen oder für Kunden, die große oder ungewöhnliche Transaktionen mit erhöhtem Risiko durchführen.
Jedes Jahr fließen rund 2 Milliarden US-Dollar an illegalen Geldern durch das globale Finanzsystem, obwohl Regierungen, Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute versuchen, die Finanzstabilität durch neue Gesetze, Durchsetzungsmaßnahmen und bessere Zusammenarbeit zu wahren.
Für Unternehmen, die sich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wappnen wollen, ist es von zentraler Bedeutung, ihre Kunden gut zu kennen. Mit erweiterten Sorgfaltspflichten als Teil eines detaillierten KYC-Prozesses ist diese Zielsetzung realisierbar.
Wofür sind erweiterte Sorgfaltspflichten typischerweise erforderlich?
Nach Maßgabe der FATF-Empfehlungen sind alle Mitglieder der Financial Action Task Force (FATF) verpflichtet, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (CDD) als Teil ihrer nationalen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) umzusetzen.
Es sollten daher sowohl bei neuen Geschäftsbeziehungen oder gelegentlichen Transaktionen als auch bei Verdacht auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung oder bei unzuverlässiger Dokumentation Maßnahmen zu KYC/AML sowie sämtliche CDD-Maßnahmen durchgeführt werden. Die Beobachtung sollte fortlaufend erfolgen und keine einmalige Verpflichtung darstellen.
Die FATF führt in ihren CDD-Leitlinien Kunden-, Länder- und Produktrisiken für die Geldwäsche auf. Für Personen oder Situationen, die ein höheres Risiko darstellen, können dabei erweiterte Sorgfaltspflichten erforderlich sein. Hierzu gehören:
- Eine Geschäftsbeziehung, die unter ungewöhnlichen Umständen geführt wird – z. B. bei unerklärlicher geografischer Entfernung zwischen Unternehmen und Kunden
- Nicht im Land ansässige Kunden oder Kunden, die Wirtschaftssanktionen unterliegen
- Juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Vehikel für den persönlichen Besitz von Vermögenswerten dienen
- Unternehmen mit designierten Aktionären oder Aktien in Inhaberform
- Unternehmen mit einem großen Bargeldbestand
- Unternehmens mit ungewöhnlich wirkender, übermäßig komplexer oder undurchsichtiger wirtschaftlicher Eigentümerstruktur
- Länder ohne angemessene AML/CFT-Systeme
- Länder, gegen die Sanktionen oder Embargos verhängt wurden oder die ein hohes Maß an Korruption oder kriminellen Aktivitäten aufweisen
- Länder, die terroristische Aktivitäten finanzieren oder unterstützen oder in deren Landesgrenzen terroristische Organisationen tätig sind
- Private Bankhäuser
- Anonyme oder nicht persönliche Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen
- Zahlungen von unbekannten oder nicht mit dem Unternehmen verbundenen Dritten
In Europa müssen gemäß Artikel 18 der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (4AMLD) für jedes Unternehmen, das in einem Land ansässig ist, das auf der Liste der Drittländer mit hohem Risiko steht, automatisch erweiterte Sorgfaltspflichten angewandt werden.
Auch für politisch exponierte Personen (PEP) kann eine erweiterte Sorgfaltspflicht erforderlich sein. Die Finanzinstitute sollten einen risikobasierten Ansatz wählen, um zu bestimmen, welche Maßnahmen sie ergreifen und wie lange diese dauern.
Wie funktioniert das Verfahren zur erweiterten Sorgfaltspflicht?
Gemäß den FATF-Leitlinien sollten Unternehmen risikobasierte EDD-Maßnahmen umsetzen, die das spezifische AML/CFT-Risiko adäquat widerspiegeln, das einzelne Kunden darstellen. Hierzu gehört Folgendes:
- Erfassung zusätzlicher Nachweise zur Kundenidentität
- Feststellen der Herkunft von Mitteln oder Vermögen
- Genauere Prüfung der Art der Geschäftsbeziehung oder des Zwecks einer Transaktion
- Durchführung einer laufenden Beobachtung
Für viele der ermittelten Personen und Einrichtungen wird die erweiterte Sorgfaltspflicht einen Standardaspekt ihrer Beziehung zu einem Unternehmen darstellen.
Eine Warnung könnte auch die EDD in einem Transaktionsüberwachungssystem auslösen, wenn sie für eine weitere Untersuchung vorgemerkt ist. Unter Umständen sind zusätzliche Informationen – entweder von einem Kundenbetreuer oder vom Kunden – erforderlich, und die Unternehmen sind angehalten interne und externe Nachforschungen anzustellen, um mehr über den Kunden und die Transaktion zu erfahren.
Risiken erkennen, bevor sie zu Bedrohungen werden
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über wirksame EDD-Maßnahmen verfügt. Nutzen Sie die weltweit einzige dynamische globale Datenbank für Sanktionen und Beobachtungslisten, PEP und Adverse Media mit konsolidierten, strukturierten Profilen.
AML-Anforderungen im Rahmen der erweiterten Sorgfaltspflicht
Die CDD-Vorschriften verlangen in der Regel, dass von Unternehmen erfasste Informationen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Dazu gehören Kopien jedweder Ausweisdokumente (Führerschein, Geburtsurkunde, Reisepass etc.) und Geschäftsunterlagen.
Unternehmen sollten in der Lage sein, Anfragen der Aufsichtsbehörden zu Unterlagen schnell und effizient nachzukommen und es ihnen zu ermöglichen, einzelne Transaktionen zu rekonstruieren, einschließlich Einzelheiten zu den beteiligten Geldbeträgen und Währungsarten.
Besteht aufgrund von CDD-Maßnahmen der Verdacht oder der begründete Verdacht, dass ein Kunde in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, müssen die Unternehmen diese Informationen unverzüglich über eine Verdachtsmeldung („Suspicious Activity Report“, SAR) an die zuständige Finanzermittlungsstelle melden.
Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land, sodass Unternehmen hierzu ihr jeweiliges Geschäftsgebiet überprüfen sollten.
Wenngleich Adverse Media nicht zu den Anforderungen an eine erweiterte Sorgfaltspflicht gehören, können sie dennoch ein wirkungsvolles Instrument darstellen. Durch sie lassen sich unter Umständen Verwicklungen in Geldwäsche, Finanzbetrug, Drogenhandel, Menschenhandel, finanzielle Bedrohungen, organisiertes Verbrechen, Terrorismus oder andere kriminelle Aktivitäten aufdecken.
Unterschiede zwischen Sorgfaltspflicht und erweiterter Sorgfaltspflicht
Es gibt drei Stufen der Sorgfaltspflicht: vereinfachte Sorgfaltspflicht, CDD und EDD. Ebenso existieren mehrere Merkmale, die EDD- von regulären CDD-Maßnahmen unterscheiden:
- Gründlich und robust: Erweiterte Sorgfaltspflichten erfordern wesentlich mehr Nachweise und Detailangaben als die allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen zu Kundenidentifikation, Feststellung des wirtschaftlichen Eigentums sowie Art und Zweck der Geschäftsbeziehung.
- Angemessenes Maß an Sicherheit: Die EDD-Anforderungen sollten bei der Berechnung eines KYC-Risiko-Ratings ein „angemessenes Maß an Sicherheit“ bieten. Eine verantwortungsbewusste Prüfung erfordert die Durchführung sämtlicher geforderter Untersuchungsschritte sowie eine Entscheidungsfindung auf der Basis von Fachwissen und professionellem Urteilsvermögen.
- Ausführliche Dokumentation: Der EDD-Prozess muss ausführlich dokumentiert werden. Dabei ist zu prüfen, wie die Daten erfasst werden und wie zuverlässig die Informationsquellen sind.
- PEP: Besonderes Augenmerk gilt PEP, die sich in Positionen befinden, die potenziell zur Geldwäsche missbraucht werden können.
Wirksame Maßnahmen zur erweiterten Sorgfaltspflicht beruhen auf einer Kombination aus Technologie und Fachwissen.
Da sich Risikoprofile und kriminelle Verhaltensweisen weiterentwickeln, müssen Unternehmen bei ihrem EDD-Ansatz genauso flexibel und innovativ sein wie bei anderen Aspekten ihrer AML/CFT-Methodik. Zwar bieten Technologien wertvolle Instrumente zur Erleichterung von EDD-Prozessen, doch ist auch menschliche Wachsamkeit unerlässlich, um neue Bedrohungen zu erkennen und zu bekämpfen.
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Ursprünglich veröffentlicht 01 November 2022, aktualisiert am 01 November 2022
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