Deutschlandweite Razzien gegen Netzwerk – Verdacht der Geldwäsche in Höhe von 140 Millionen Euro
ArtikelÜber 1000 Polizisten und Spezialkräfte waren diese Woche in ganz Deutschland als Teil von Razzien gegen ein internationales Netzwerk im Einsatz, das im Verdacht steht, mehr als 140 Millionen Euro aus kriminellen Aktivitäten zu waschen und Terroraktivitäten in Syrien zu finanzieren.
An 80 Orten in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsuchten die Beamten mehrere Geschäfte und Wohnungen, sammelten dabei Beweise für Geldwäsche und beschlagnahmten illegale Vermögenswerte. Mindestens 11 Personen wurden festgenommen, darunter zwei Verdächtige, die zuvor als islamistische Gefährder eingestuft worden waren.
Nach Angaben der Polizei war die Operation über mehrere Monate vorbereitet worden. Sie richtete sich gegen 67 Mitglieder eines kriminellen Netzwerks bestehend aus größtenteils syrischen Staatsangehörigen, das seit 2016 international tätig war. Es wird vermutet, dass rund 140 Millionen Euro an gewaschenem Geldern hauptsächlich in die Türkei und nach Syrien transferiert wurden.
Erst letzten Monat war zudem die zentrale Meldestelle in Deutschland in die Schlagzeilen geraten, als Staatsanwälte ihre Büros im Rahmen einer Untersuchung durchsuchten. Gegenstand dieser waren Meldungen, dass sie aufgefordert worden war, Warnungen über verdächtige Zahlungen in den afrikanischen Raum zu ignorieren.
Überraschende Entdeckung
Laut WDR waren die Geldwäsche-Ermittlungen zufällig angestoßen worden. Zollbeamte waren zwei Männern in einem Auto zu Hilfe gekommen, das nahe der deutsch-niederländischen Grenze in einen Graben abgekommen war. Die beiden Männer im Auto lehnten die Hilfe ab, doch bei einer Durchsuchung des Wagens wurde eine Tasche mit 300.000 Euro gefunden. Bei einem der beiden Männer handelte es sich um den syrischen Staatsangehörigen Halid A., der verdächtigt wird, Kämpfer des Islamischen Staates in Syrien zu unterstützen.
Die Beamten gehen davon aus, dass das Geld aus den Niederlanden stammt und über ein Hawala-Netzwerk transferiert sollte. Bei Hawala-Aktivitäten bewegen Geldvermittler informell Bargeld außerhalb der traditionellen Bankensysteme. Sie sind in Deutschland illegal. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verbietet das Anbieten von bankähnlichen Dienstleistungen ohne Lizenz, wobei Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
In einigen Teilen der Welt sind Hawala-Netzwerke hingegen ein legales Instrument zum Geldtransfer. Sie werden häufig von Migranten genutzt, um Geld in ihr Herkunftsland zurückschicken. 2019 hatten deutsche Behörden einen illegalen Hawala-Bankenring zu Fall gebracht, der im Verdacht stand, Summen in Millionenhöhe in die Türkei überwiesen zu haben.
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Das enorme Transaktionsvolumen, das diese Untersuchung offengelegt hat, und die Tatsache, dass mit Syrien ein Hochrisikoland als Ziel für einen Teil der Gelder genannt wird, wirft Fragen im Hinblick auf die Einhaltung von AML-Verfahren auf. Die Situation verdeutlicht einmal mehr auch die problematische Gemengelage rund um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Notwendigkeit zusätzlicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Kunden, die mit hohen Bargeldbeträgen oder -volumina handeln.
Terrorismusfinanzierung ist nicht selten schwer aufzudecken. Compliance-Teams sollten daher nicht nur nach einer einzelnen Anomalie Ausschau halten, sondern nach mehreren unregelmäßigen Aktivitäten, die helfen, ein repräsentatives Gesamtbild für einen Kunden zu zeichnen. Die Suche nach einem Muster oder einem Netzwerk und die Analyse der Verbindungselemente zwischen diesen Aktivitäten sollten mit einer Netzwerkevaluierung kombiniert werden, die weitere Informationen liefern kann.
Anfang dieses Jahres hat Deutschland seine Geldwäschegesetze umgeschrieben. Geldwäsche als Straftat muss nun nicht mehr mit einer vordefinierten Straftat verbunden sein. Die Verschärfung von § 261 des deutschen Strafgesetzbuches bedeutet, dass die Geldwäsche nur noch mit einer „rechtswidrigen Handlung“ herbeigeführt worden sein muss, damit der Straftatbestand erfüllt ist. Mit diesem Schritt geht die deutsche Gesetzgebung über die Anforderungen der EU-Geldwäscherichtlinie hinaus.
Ursprünglich veröffentlicht 29 März 2022, aktualisiert am 24 August 2022
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