Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde der EU: Wichtige Erkenntnisse für Compliance-Mitarbeiter
ArtikelDie neue Anti-Geldwäsche-Behörde der EU: Wichtige Erkenntnisse für Compliance-Mitarbeiter
Das langjährige Ziel der Europäischen Union (EU), die Bekämpfung der Geldwäsche europaweit zu harmonisieren, ist am 20. Juli 2021 einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen. Waren hierbei bislang weitgehend eine Vielzahl von Richtlinien und andere rechtliche Maßnahmen zum Einsatz gekommen, wurden nun durch die Europäische Kommission Pläne präsentiert, die die Schaffung einer zentralen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche vorsehen – der Anti-Money Laundering Authority (AMLA).
Während die Verantwortung für die Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche bei den Mitgliedstaaten verbleibt, wird die AMLA die Anwendung der EU-Vorschriften auf dem gesamten Kontinent überwachen, unterstützen und koordinieren. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die AMLA weitreichende Befugnisse erhalten.
Direkte Aufsichtsfunktion über große Finanzinstitute
Hervorzuheben ist das Recht, große und aus Sicht der Behörde besonders risikoreiche Finanzinstitute direkt zu beaufsichtigen. Nach den Plänen soll die AMLA bei dringendem Handlungsbedarf im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht berechtigt sein, bei diesen Instituten sofortige Kontrollen durchzuführen und Verwaltungsmaßnahmen anzuordnen. Dies schließt die Möglichkeit ein, Sanktionen zu verhängen.
Koordination der nationalen Geldwäschebehörden
Die AMLA soll auch die Finanzaufsichtsbehörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten überwachen und deren Aktivitäten europaweit koordinieren.
Für die in den Mitgliedstaaten bestehenden Financial Intelligence Units (FIUs) wird die AMLA eine unterstützende Funktion übernehmen. Dazu gehören die Durchführung gemeinsamer Ermittlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Austausch von technischer Expertise in Bereichen wie dem Einsatz von künstlicher Intelligenz, IT-Lösungen und Best Practices zur Identifikation verdächtiger Transaktionen.
Neue Struktur soll bis 2023 eingerichtet werden
Nach den Plänen der Kommission soll die AMLA bis 2023 eingerichtet werden und im darauffolgenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Auf den Standort hat man sich zwar noch nicht final verständigt, als wahrscheinlichste Wahl gilt aktuell aber die österreichische Hauptstadt Wien.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird die AMLA laut Kommissionsvorschlag zum einen für die von der Europäischen Zentralbank verwaltete AML/CFT-Datenbank verantwortlich zeichnen. Auch das sichere Kommunikationsnetzwerk FIU.net (derzeit noch von Europol betrieben) soll sie zukünftig übernehmen. Mittelfristig wird für die AMLA mit einer Belegschaft von voraussichtlich 250 Mitarbeitern gerechnet.
Mehr zu den wichtigsten Änderungen im Rahmen der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) lesen Sie in diesem Bericht.
Ursprünglich veröffentlicht 24 Februar 2022, aktualisiert am 24 August 2022
Disclaimer: This is for general information only. The information presented does not constitute legal advice. ComplyAdvantage accepts no responsibility for any information contained herein and disclaims and excludes any liability in respect of the contents or for action taken based on this information.
Copyright © 2023 IVXS UK Limited (trading as ComplyAdvantage).