Skip to main content Skip to navigation

State of Financial Crime 2023 Report

Die Schwarze und Graue Liste der FATF: Das müssen Sie wissen

Vorschriften

Auf der Schwarzen Liste der Financial Action Task Force (FATF) (bisweilen auch als Schwarze Liste der OECD bezeichnet) sind Länder erfasst, deren Kooperation bei der globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach Auffassung der zwischenstaatlichen Organisation unzureichend ist. Durch ihre Aufnahme in die Liste sollen diese Länder dazu motiviert werden, ihre regulatorischen Frameworks zu verbessern und globale Standards und Normen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzurichten. 

Die Schwarze Liste der FATF

Die Schwarze Liste der FATF, die offiziell den Titel High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action trägt, hält Länder fest, deren Regulierungssysteme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als unzureichend gelten. Die Liste soll nicht nur dazu dienen, diese Länder auf der Weltbühne als negative Beispiele herauszustellen, sondern auch als Warnung vor dem hohen Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das sie darstellen. Länder auf der Schwarzen Liste unterliegen häufig Wirtschaftssanktionen und anderen Strafmaßnahmen durch FATF-Mitgliedstaaten und internationale Einrichtungen.

Die Schwarze Liste wird regelmäßig als Teil offizieller FATF-Berichte veröffentlicht und aktualisiert. So werden bei Bedarf einzelne Länder hinzugefügt bzw. von der Schwarzen Liste gestrichen, wenn es ihnen gelungen ist, ihre Regulierungssysteme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die entsprechenden FATF-Standards anzupassen. Erstmals wurde die Schwarze Liste der FATF im Jahr 2000 veröffentlicht und enthielt zu Beginn 15 Länder. Seitdem wurde sie infolge offizieller FATF-Bekanntmachungen und -Berichte jährlich, vereinzelt auch zweimal jährlich aktualisiert. Die aktuelle Schwarze Liste der FATF umfasst mit Nordkorea und dem Iran zwei Länder. 

Über direkte Ermittlungsbefugnisse verfügt die FATF per se zwar nicht, hat aber dennoch alle globalen Regulierungssysteme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genau im Blick und kann so ermitteln, welche Länder nach ihren Standards auf der Schwarzen Liste aufzunehmen sind. Einige Beobachter haben sich zur Verwendung des Begriffs „unkooperativ“ für Länder auf der Schwarzen Liste kritisch geäußert. Sie weisen darauf hin, dass manche vielleicht nicht willentlich gegen den internationalen thematischen Konsens verstoßen, sondern schlicht nicht über die erforderliche regulatorische Infrastruktur oder Ressourcen verfügen, um die Standards der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent einhalten zu können.

Die Graue Liste der FATF

Zusätzlich zu ihrer Schwarzen Liste veröffentlicht die FATF auch eine Graue Liste, die offiziell als Jurisdictions Under Increased Monitoring bezeichnet wird. Wie bei der Schwarzen Liste stellen auch die Länder auf dieser ein deutlich erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Sie haben sich jedoch formell verpflichtet, mit der FATF zusammenzuarbeiten, um Aktionspläne zur Behebung dieser Mängel zu entwickeln.

Die Länder auf der Grauen Liste unterliegen verstärktem Monitoring durch die FATF. Sie werden dabei entweder direkt evaluiert oder durch regionale FSRB-Gremien (FATF-style regional Bodies) überwacht, um ihre Fortschritte bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfolgen und dokumentieren zu können. Findet sich ein Land auf der Grauen Liste wieder, wiegt dies also nicht so schwer wie ein Eintrag auf der Schwarzen Liste. Wirtschaftssanktionen seitens Institutionen wie dem IWF oder der Weltbank sind aber weiterhin möglich, ebenso wie negative Auswirkungen auf geschäftliche Transaktionen und Handel allgemein. 

Auch die Graue Liste wird regelmäßig aktualisiert, etwa dann, wenn neue Länder hinzugefügt werden oder bei Entfernung von Ländern, die ihre Maßnahmenpläne erfolgreich abgeschlossen haben. Die aktuelle Graue Liste der FATF vom 21. Februar 2020 umfasst folgende Länder: Albanien, die Bahamas, Barbados, Botswana, Kambodscha, Ghana, Island, Jamaika, Mauritius, die Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Pakistan, Panama, Syrien, Uganda, Jemen und Simbabwe.

Überprüfung und Monitoring

Angesichts des erhöhten Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das Länder auf der Schwarzen und Grauen Liste aufweisen, verlangen die meisten Finanzbehörden von Unternehmen einen angemessenen risikobasierten Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, um diese Bedrohung zu mindern. 

So sind Unternehmen verpflichtet, Kunden sowohl beim Onboarding als auch während der gesamten Geschäftsbeziehung anhand der Schwarzen und der Grauen Liste der FATF zu prüfen und ihre Transaktionen fortlaufend überwachen. Um dieses Screening präzise durchführen zu können, müssen Unternehmen im Rahmen ihrer Due-Diligence-Abläufe den Wohnsitz ihrer Kunden in auf den Listen enthaltenen Ländern oder geschäftliche Transaktionen mit ihnen überwachen. Ebenso müssen sie sicherstellen, dass ihr Monitoring-Framework in der Lage ist, Umfang, Häufigkeit und Muster von Transaktionen zu überprüfen, an denen Hochrisikoländer beteiligt sind, um etwaige kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche zu identifizieren. 

Werden verdächtige Aktivitäten festgestellt, müssen Unternehmen den zuständigen Finanzbehörden Berichte über verdächtige Aktivitäten vorlegen, damit entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Ihr eigenes Screening-Framework

Mit unseren AML-Tools automatisieren Sie Ihr Screening auf Transaktionen unter Beteiligung von Ländern auf der Schwarzen und Grauen Liste der FATF. So adressieren Sie Finanzrisiken präventiv und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen keine Kunden akzeptiert, die in Finanzstraftatbestände involviert sind.

Ursprünglich veröffentlicht 23 März 2020, aktualisiert am 26 August 2022

Disclaimer: This is for general information only. The information presented does not constitute legal advice. ComplyAdvantage accepts no responsibility for any information contained herein and disclaims and excludes any liability in respect of the contents or for action taken based on this information.

Copyright © 2023 IVXS UK Limited (trading as ComplyAdvantage).