5AMLD – Die Fünfte Geldwäscherichtlinie: Prepaid-Karten
Nachdem das monatliche Transaktionslimit für Prepaid-Karten durch 4AMLD auf 250 € gesenkt worden war (eine Maßnahme zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung), legt 5AMLD – die Fünfte EU-Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung – ein noch niedrigeres Limit von 150 € fest. Dieses Limit gilt auch für den Betrag, mit dem die Karten aufgeladen werden können. Ebenso werden Online-Transaktionslimits auf 50 € reduziert. Christopher Baines, Head of Compliance bei Pockit, äußerte sich dazu wie folgt: „Die Richtlinie ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie reduziert die Zahl der Optionen für mögliche Vergehen.“
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Ursprünglich veröffentlicht 29 April 2020, aktualisiert am 13 Juni 2022
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