

Wirtschaftssanktionen sind ein wichtiger Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU und werden im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzverbrechen eingesetzt. Zu diesem Zweck erstellt und veröffentlicht die EU eine Liste mit Sanktionen für alle Mitgliedstaaten, die in die AML/CFT-Programme der Finanzinstitute in der gesamten Union aufgenommen werden müssen.
Die EU-Sanktionsliste ist eine konsolidierte Liste mit Ländern, Einrichtungen und Einzelpersonen, die an Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten beteiligt sind oder deren verdächtigt und daher von der Europäischen Union mit Wirtschaftssanktionen belegt werden. Die EU-Sanktionen sind an die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen geknüpft, aber die EU verhängt im Einklang mit ihren außenpolitischen Zielen auch eigene Sanktionen, etwa gegen Russland und den Iran. EU-Sanktionen können Folgendes beinhalten:
EU-Sanktionen werden vom Europäischen Rat erlassen: Alle Mitglieder des Rats müssen den Sanktionsmaßnahmen einstimmig zustimmen, bevor ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden kann, der sie in Kraft setzt. Einige, wie das Einfrieren von Vermögenswerten, werden direkt durch die EU-Regierung umgesetzt. Andere Sanktionen wie z. B. Waffenembargos werden mittels der nationalen Gesetzgebung von den Mitgliedstaaten selbst umgesetzt – was bedeutet, dass die Sanktionsmaßnahmen in lokales Recht umgesetzt werden müssen.
Die von der EU verhängten Sanktionen gelten für Finanzinstitute und Einzelpersonen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union. Zudem gelten Sanktionen für EU-Bürger, die außerhalb des EU-Gebiets tätig sind.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen verpflichtete Finanzinstitute bei der Aufnahme neuer Kunden als Teil ihres AML/CFT-Programms eine Überprüfung auf EU-Sanktionen durchführen. Bei Nichteinhaltung können Geldstrafen und strafrechtliche Anklagen gegen die verantwortlichen Personen verhängt werden. Die Durchsetzungsmaßnahmen werden jedoch nicht von der EU selbst durchgeführt, sondern an die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten delegiert.
Um die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten, müssen die Finanzinstitute der Mitgliedstaaten für jeden neuen Kunden oder Klienten eine Prüfung auf EU-Sanktionen durchführen. Da sich die Liste jedoch häufig ändert, kann die manuelle Durchführung dieser Prüfungen zeitaufwändig und ungenau sein. Im Gegensatz dazu lassen sich die Risiken manueller Abläufe durch eine automatisierte Überprüfung mit einem intelligenten Tool minimieren. Der Verwaltungsaufwand für die Mitarbeiter wird verringert, und die Unternehmen können die von den Regulierungsbehörden implementierten Compliance-Auflagen umsetzen.
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Ursprünglich veröffentlicht 09 September 2019, aktualisiert am 13 Juni 2022
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