Prepaid-Kreditkarten existieren zwar bereits seit den 1990er Jahren, einen echten Popularitätsschub erlebten sie jedoch speziell ab den späten 2000ern. Dieser dauert bis heute an: Laut Prognosen ist bei Prepaid-Karten bis zum Jahr 2022 mit einem Gesamtvolumen von 3,1 Billionen US-Dollar zu rechnen. Für Verbraucher und Dienstleister sind Prepaid-Karten effizient und einfach in der Nutzung und zudem leicht zu bekommen. Doch leider bieten sie aus eben diesem Grund auch für Kriminelle diverse Möglichkeiten, die mit ihrer Nutzung einhergehende Anonymität für Betrugsmethoden und Geldwäsche einzusetzen.
Banken und Finanzinstitute benötigen umfassende Klarheit zu Geldwäscherisiken im Kontext von Prepaid-Karten und müssen wissen, wie sie diese mit einer Compliance-Lösung für AML und CFT adressieren können. Nur so können die Finanzsysteme geschützt und gesetzliche Vorschriften konsequent eingehalten werden.
Was sind Prepaid-Karten?
Bei Prepaid-Karten handelt es sich grundlegend um eine Mittel zur Aufbewahrung von Geldwerten, die dann im Rahmen von Kartennetzwerken zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden können. Ausgegeben von Banken und anderen Finanzdienstleistern können Prepaid-Karten immer wieder neu aufgeladen und auch im Namen anderer Personen erworben werden. Im Gegensatz zu Kredit- und Debitkarten ist bei ihnen kein Zahlungskonto vonnöten, auch wird die Kreditwürdigkeit des Karteninhabers nicht eigens geprüft. Einige Prepaid-Karten können jedoch für Abhebungen an Geldautomaten verwendet werden.
Man unterscheidet bei Prepaid-Parten zwischen zwei Arten:
- Geschlossen: Geschlossene Prepaid-Karten (auch als nicht wiederaufladbare Karten oder Closed-Loop-Karten bezeichnet) werden in der Regel als Geschenkkarten ausgegeben. Sie sind auf Käufe bei einem einzigen Händler oder bei einem kleinen Händlernetz beschränkt und können nicht für Abhebungen an Geldautomaten verwendet werden.
- Offen: Offene Prepaid-Karten (auch als wiederaufladbare Karten oder Open-Loop-Karten bezeichnet) werden unter der Marke eines Zahlungsnetzes ausgegeben und sind mit einem Konto verbunden, auf das Guthaben aufgeladen werden kann. Sie können für Transaktionen bei beliebigen Händlern und Anbietern verwendet werden, die an das Zahlungsnetzwerk angebunden sind.
Prepaid-Karten als Mittel zur Geldwäsche
Die Allgegenwärtigkeit und der niederschwellige Zugriff auf Prepaid-Karten bedeutet, dass auch Kriminelle sie relativ einfach erwerben und zum Verschieben und Waschen illegaler Gelder verwenden können. So lassen sich Prepaid-Karten in allen Phasen der Geldwäsche (Einspeisung, Verschleierung und Integration) einsetzen:
Einspeisung: Durch Ankauf einer großen Anzahl an Prepaid-Karten können entsprechend erhebliche illegale Geldwerte in das legale Finanzsystem eingebracht oder die Karten ins Ausland verbracht werden, um behördlichen Kontrollen zu entgehen. Dabei werden teils auch Geldkuriere („Money Mules“) zum Erwerb und Transport der Karten angeheuert.
Verschleierung: Auf Prepaid-Karten gespeicherte Geldmittel können für Waren wie Computer oder andere hochwertige Elektronikgeräte ausgegeben werden, um diese dann weiterzuverkaufen oder ins Ausland zu transportieren. Oder sie werden direkt als Zahlungsmittel verwendet und als solche weiterverkauft – ein ganz eigenes AML-Problem.
Integration: Kriminelle können Prepaid-Karten auch selbst als Zahlungsmittel für legitime Waren und Dienstleistungen verwenden, so etwa für chemische Komponenten zur Arzneimittelherstellung, für Immobiliengeschäfte und Lebensversicherungen.
So weisen Prepaid-Karten ganz spezifische Risiken im Hinblick auf AML und CFT auf, die sie zu einem beliebten Instrument für Geldwäscher machen. Hierzu gehören speziell:
- Anonymität: Im Gegensatz zu anderen Zahlungskarten lassen sich Prepaid-Karten generell ohne Identifikations- und Prüfungsmaßnahmen im Rahmen von Customer-Due-Diligence-Prozessen (CDD) erwerben.
- Globale Reichweite: Viele offene Prepaid-Karten können in globalen Zahlungsnetzen verwendet werden. So ermöglichen auch grenzüberschreitende Geldwäsche, etwa durch Geldaufladung in Land A und Barabhebungen in Land B.
- Mobilität und Transport: Prepaid-Karten ähneln klassischen Kreditkarten und können dadurch in vielen Umgebungen diskret als Alternative zu großen Mengen Bargeld transportiert werden.
- Geldaufladung und Finanzierung: Die Herkunft der auf Prepaid-Karten geladenen Geldmittel und ihre Transaktionshistorie können verschleiert werden. Aufladbar sind sie über eine Vielzahl von Diensten, so auch per Telefon und über Online-Medien.
Komplexität bei Dienstleistungen: In der Prepaid-Kartenbranche findet sich eine enorme Anzahl unterschiedlichster Dienstleister, was bei der Bekämpfung der Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung diverse administrative Herausforderungen mit sich bringt. An der Bereitstellung von Prepaid-Karten beteiligt sind in der Regel ein Programm-Manager, ein Emittent, ein Acquirer, ein Zahlungsnetzwerk, ein Händler und ein Verkäufer.
Reaktionen auf Geldwäsche mit Prepaid-Karten
Im Zuge der vielen Geldwäscherisiken durch Prepaid-Karten sind für Finanzinstitute verschiedene Red-Flag-Indikatoren wichtig. So müssen ihre CDD-Mechanismen in der Lage sein, potenzielle kriminelle Aktivitäten zu erkennen. Zu den besagten Red-Flag-Indikatoren gehören unter anderem:
- Kunden, die versuchen, CDD-Verfahren zu behindern oder verdächtige Fragen zu ihren Prepaid-Karten stellen
- Kunden, die große Mengen an Prepaid-Karten kaufen oder eine ungewöhnlich große Anzahl von Prepaid-Kartentransaktionen durchführen, die nicht im Verhältnis mit ihren deklarierten Geschäftsaktivitäten stehen
- Einzelne Kunden, die mehrere Prepaid-Kartenkonten bei einem einzigen Anbieter unterhalten
- Häufiges Aufladen von Bargeld auf Prepaid-Karten durch Dritte und nicht durch den Karteninhaber
- Aufladungen von Beträgen knapp unterhalb den Meldeschwellen
- Geldbeträge, die unmittelbar nach dem Aufladen von Prepaid-Kartenkonten abgehoben werden
- Abhebung von Geldbeträgen an verschiedenen Geldautomaten, oft in verschiedenen Ländern
- Ungewöhnliches Kaufverhalten, etwa durch Bezahlung von hochwertigen Artikeln wie z. B. Laptops mit mehreren Prepaid-Karten
- Postversand von Prepaid-Karten an die Empfänger oder Auffinden der Karten bei Reisenden, die in keinem tieferen Zusammenhang mit den angegebenen Geschäftstätigkeiten stehen
- Prepaid-Kartenkonten, die nur für Barabhebungen und nicht für Einkäufe genutzt werden
Zur Adressierung von Geldwäscherisiken verschärfen viele Länder ihre AML- und CFT-Vorschriften für Prepaid-Karten. So wurde in der EU beispielsweise mit der 5. Geldwäscherichtlinie das Transaktionslimit für Prepaid-Karten gesenkt. Weiter wurde die Verwendung von Karten verboten, die in Hochrisikoländern ausgegeben wurden. Aus praktischer Sicht stehen Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, um ihre Risiken im Zusammenhang mit Prepaid-Karten zu mitigieren, so etwa die folgenden:
- Beschränkungen bei Finanzierung, Kauf und Wiederaufladen
- Obergrenzen für Ausgaben
- Strengere Kontrollen für den Zugang zu Bargeld
- Geografische Einschränkungen
Vor dem Hintergrund nicht unerheblicher Risiken sollten Unternehmen Customer-Due-Diligence-Lösungen zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht und für ihr Transaktionsmonitoring evaluieren. Mit ihnen können sie die Vorgaben aus AML- und CFT-Vorschriften nahtloser implementieren und Geldwäsche mit Prepaid-Karten präzise und effizient erkennen und melden.
Ursprünglich veröffentlicht 05 Mai 2022, aktualisiert am 16 November 2022
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