Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte: Das müssen Sie wissen
SanktionenIm Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werden von der EU Sanktionen gegen Akteure weltweit verhängt. Diese dienen vorrangig zum Schutz der Sicherheitsinteressen der EU oder zur Ahndung von Verstößen gegen Vertragsvereinbarungen und internationales Recht, doch die EU verhängt darüber hinaus auch Sanktionen, um Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen. Vor kurzem wurde von der EU eine neue globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte (der EU-Magnitski-Rechtsakt) erarbeitet und verabschiedet, die ihre Befugnisse erweitert, um gegen einzelne Menschenrechtsverletzungen und die für diese Verantwortlichen vorzugehen.
Um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten und zu vermeiden, dass irgendwo auf der Welt Menschenrechtsverbrechen ermöglicht werden, müssen die Finanzinstitute in der EU diese neue Sanktionslandschaft kennen und wissen, wie sich die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte auf ihre Pflichten zur Überprüfung von Sanktionen auswirken wird.
Worum geht es bei der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte?
Im Rahmen ihres bestehenden Sanktionssystems werden von der EU bereits diverse Menschenrechtsverletzungen rund um den Globus geahndet. Beispiele hierfür sind Maßnahmen gegen China wegen des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens und gegen den Iran wegen der Folterung von Menschenrechtsaktivisten. Wirtschaftssanktionen werden von der EU als Reaktion auf das Verhalten anderer Länder, Organisationen und Einzelpersonen verhängt und erfolgen im Einklang mit den Grundsätzen der GASP. Neben der Ahndung von Menschenrechtsverletzungen werden EU-Sanktionen auch zu folgenden Zwecken verhängt:
- Schutz der Werte, Interessen und der Sicherheit der EU
- Bewahrung des internationalen Friedens
- Unterstützung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- Vermeidung von Konflikten und Wahrung der internationalen Sicherheit
Die Menschenrechtspolitik der EU beruht auf den Grundsätzen des Schutzes und der Förderung der grundlegenden Menschenrechte. Menschenrechte stehen bei den Beziehungen der EU zu anderen Ländern im Mittelpunkt. So arbeitet die EU gemeinsam mit anderen Ländern und internationalen Organisationen an der Umsetzung spezifischer Menschenrechtsziele:
- Förderung der Rechte von Frauen, Kindern, Minderheiten und Flüchtlingen
- Ablehnung der Todesstrafe und der Folter
- Ablehnung des Menschenhandels
- Ablehnung von Diskriminierung
- Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in internationalen Abkommen
Menschenrechtssanktionen der EU werden vom Europäischen Rat erlassen: Die Ratsmitglieder müssen die Sanktionen einstimmig beschließen, bevor die entsprechenden Rechtsvorschriften ausgearbeitet und in Kraft gesetzt werden. Von der EU verhängte Menschenrechtssanktionen können folgende Maßnahmen umfassen:
- Einfrieren von Vermögenswerten
- Waffenembargos
- Reiseverbote
- Handels-, Investitions- und Reisebeschränkungen
Bei der Umsetzung von Sanktionen in Folge von Menschenrechtsverletzungen (oder aus anderen Gründen) ist die EU bestrebt, die negativen Folgen für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Strafen: Verstöße gegen die EU-Menschenrechtssanktionen gelten als schwerwiegende Straftaten und können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Welches Strafmaß bei einem Sanktionsverstoß verhängt wird, können die einzelnen EU-Mitgliedstaaten selbst festlegen, allerdings müssen sie sicherstellen, dass es ausreicht, um von künftigen Übertretungen abzuschrecken. Im Februar 2020 verhängten die Niederlande beispielsweise eine Geldstrafe von über 4,5 Millionen Euro gegen Euroturbine, weil das Unternehmen gegen ein EU-Ausfuhrverbot für den Iran verstoßen hatte. Das Vereinigte Königreich belegte im März 2020 die Standard Chartered Bank mit einer Geldstrafe in Höhe von 20,5 Millionen Pfund wegen einer Reihe von Krediten, die gegen EU-Sanktionen verstoßen hatten.
Was ist die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte?
Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (der EU-Magnitski-Rechtsakt) wurde 2018 vorgeschlagen und trat am 7. Dezember 2020 in Kraft. Sie zielt jedoch nicht auf komplette Länder oder Regierungen ab, sondern ermöglicht es der EU, gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen zu verhängen, die Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern begehen, dies laut Wortlaut „wirkungsvoller und direkter“. Die Regelung ist auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen ausgerichtet und deckt unter anderem folgende Verbrechen ab:
- Völkermord
- Folter
- Sklaverei
- Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung
- Außergerichtliche, summarische oder willkürliche Tötungen
- Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
- Verschwindenlassen und Menschenhandel
- Verstöße gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit
- Verstöße gegen die Freiheit der Religionsausübung
- Willkürliche Inhaftierungen und Verhaftungen
- Gewaltsame Verschleppung
Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte spiegelt die Sanktionsmaßnahmen des Magnitski-Rechtsakts wider, der 2012 in den Vereinigten Staaten als Reaktion auf die unmenschliche Behandlung und den Tod des russischen Anwalts Sergej Magnitski im Jahr 2009 eingeführt wurde. Ähnliche gezielte Sanktionsregelungen wurden auch in Kanada mit dem Justice for Victims of Corrupt Foreign Officials Act und im Vereinigten Königreich mit den Global Human Rights Sanction Regulations eingeführt. Wie die Magnitski-Sanktionen soll auch die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte helfen, auf ideologisch oder religiös motivierte Gewalt gegen Journalisten, Politiker und Medienvertreter zu reagieren.
Von der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte betroffene Personen und Einrichtungen können den folgenden Maßnahmen und Beschränkungen unterworfen werden:
- Einfrieren von Vermögenswerten
- Verbot des Zugangs zu Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen innerhalb der EU
- Verbot der Einreise in die EU
Aktuelle Menschenrechtssanktionen der EU
Beispiele für die Durchsetzung der Menschenrechtssanktionen der EU sind die jüngsten Maßnahmen gegen Russland und Belarus.
Die EU-Sanktionen gegen Belarus sind seit Oktober 2020 in Kraft. Sie werden jedoch nicht im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte, sondern im Rahmen des EU-Sanktionssystems umgesetzt. Die Sanktionen stehen im Zusammenhang mit der gewaltsamen Unterdrückung pro-demokratischer Proteste sowie politischer Oppositioneller und Journalisten durch das politische Regime unter Präsident Alexander Lukaschenko. Die Sanktionen umfassen Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot des Zugangs zu EU-Geldern und betreffen 88 belarussische Beamte und 7 Organisationen. Im Februar 2021 beschloss der EU-Rat die Verlängerung der Sanktionen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2022.
Während die EU bereits Sanktionen gegen Russland verhängt hat, weil es die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht, hat der Europäische Rat im Jahr 2021 als Reaktion auf die Vergiftung und Inhaftierung des politischen Führers Alexej Nawalny neue Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte verhängt. Die von der EU im Rahmen dieser Sanktionsregelung verhängten Sanktionen richteten sich gegen den Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Alexander Bastrykin, den Generalstaatsanwalt Igor Krasnow, den Leiter der russischen Nationalgarde, Viktor Solotow, sowie den Leiter des Föderalen Strafvollzugsdiensts, Alexander Kalaschnikow.
Einhaltung der EU-Sanktionsbestimmungen
Um die EU-Sanktionsvorschriften einzuhalten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, müssen Finanzinstitute in der Lage sein, Kunden anhand der EU-Sanktionsliste genau zu überprüfen. Wirksame Lösungen für die Sanktionsprüfung sollten mit den neuesten Benennungen aktualisiert werden und eine Reihe von Herausforderungen berücksichtigen, darunter nicht westliche Namenskonventionen, die Verwendung nicht lateinischer Zeichen und die Verwendung von Aliasnamen und Spitznamen.
Unternehmen wird empfohlen, ihre Maßnahmen zur Überprüfung von Sanktionen auf einem soliden KYC-Verfahren (Know Your Customer) aufzubauen, bei dem die Identität der Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Hilfe geeigneter Sorgfaltsmaßnahmen festgestellt und überprüft wird. Zudem sollten sie die Transaktionen ihrer Kunden überwachen, um sicherzustellen, dass sie nicht mit sanktionierten Personen in Verbindung stehen, ebenso wie negative Berichterstattung zu ihren Kunden prüfen.
Intelligente Compliance: Zur Verwaltung der enormen Datenmengen, die für die Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften erforderlich sind, empfiehlt sich der Einsatz von Tools, die auf intelligenter Technologie basieren. Diese Tools sorgen nicht nur für eine schnellere und effizientere Automatisierung von Sanktionsprüfungen, sondern ermöglichen es Unternehmen auch, auf Änderungen an der EU-Sanktionsliste und an Sanktionsvorschriften wie der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte zu reagieren.
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Ursprünglich veröffentlicht 07 Mai 2021, aktualisiert am 13 Juni 2022
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