

Als größte Volkswirtschaft der Europäischen Union ist Deutschland auch ein wichtiger Geschäftsstandort für Investoren aus der ganzen Welt. Leider ist es gleichermaßen aber auch beliebtes Ziel für Kriminelle und ihre Versuche, das deutsche Finanzsystem für Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu nutzen.
Die Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland ist für die Bundesregierung und die Strafverfolgungsbehörden im Land eine umso wichtigere Priorität: Untersuchungen deuten darauf hin, dass in Deutschland jedes Jahr illegitime Gelder in Höhe von rund 100 Milliarden Euro gewaschen werden. Im Vorjahresvergleich ist die Anzahl der Verdachtsfälle dabei 2019 um ganze 50 % gestiegen, hat dabei mit fast 115.000 einen neuen Höchststand erreicht hat.
Um der Bedrohung durch Geldwäsche zu begegnen, haben die deutschen Behörden eine Reihe von stringenten Vorschriften zu ihrer Bekämpfung eingeführt, legislative Anforderungen und Gesetze verschärft und die von der EU vorgeschriebenen AML/CFT-Gesetze konsequent umgesetzt. Umso wichtiger also, dass Banken und Finanzinstitute und -dienstleister allgemein ihre Verpflichtungen im Rahmen der AML/CFT-Gesetze in Deutschland genau kennen und wissen, wie sie ihre Einhaltung gewährleisten können.
Deutschlands wichtigste Finanzaufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Unter der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums überwacht die Bafin die Einhaltung von AML/CFT-Vorschriften durch die deutschen Banken und Finanzinstitute. Sie ist ebenso für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen zuständig und führt bei Verstößen gegen die Vorschriften entsprechende Untersuchungen durch. Die Bafin spielt auch eine Rolle bei der internationalen Finanzregulierung und arbeitet mit Organisationen wie der Financial Action Task Force (FATF) und dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) zusammen, mit denen sie gemeinsam internationale AML/CFT-Standards fördert.
Das deutsche Geldwäschegesetz (GWG) ist das wichtigste deutsche Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche. Es erfasst alle rechtlich relevanten Anforderungen zur Umsetzung von Geldwäschebestimmungen in Deutschland und enthält die folgenden wichtigen Informationen:
Als Mitgliedstaat der EU ist Deutschland zur Umsetzung ihrer Geldwäscherichtlinien (AMLD) verpflichtet. Im Oktober 2020 kam es zur Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche, um die mit der 6. Geldwäscherichtlinie vorgeschriebenen regulatorischen Änderungen umzusetzen. Zu den wichtigsten Neuerungen der 6. Geldwäscherichtlinie gehören eine konsistente Erfassung von Vortaten im legislativen Rahmen aller Mitgliedstaaten, die Erweiterung des Straftatbestands der Geldwäsche sowie der Strafbarkeit auf juristische Personen und die Verschärfung des Strafmaßes.
Der deutsche Gesetzentwurf geht über die AML/CFT-Anforderungen der 6AMLD hinaus, indem er das Konzept der „Vortaten“ abschafft und stattdessen alle Gewinne aus jeder Art von krimineller Aktivität in den Anwendungsbereich des Geldwäschetatbestands einbezieht.
In Anlehnung an die Empfehlungen der FATF verlangt die BaFin von Unternehmen in Deutschland die Einführung risikobasierter Compliance-Programme mit einem dem Risiko angemessenen AML/CFT-Framework. In der Praxis bedeutet dies, dass in Deutschland tätige Firmen Risikoevaluierungen ihrer Kunden durchführen müssen, um ein entsprechendes Risikoprofil zu erstellen. Weiter sind sie verpflichtet, die folgenden AML-Maßnahmen und -Kontrollen umzusetzen:
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Ursprünglich veröffentlicht 29 Juli 2021, aktualisiert am 13 Juni 2022
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