

Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) der Europäischen Union wurde am 3. Dezember 2020 implementiert. Bis 3. Juni 2021 müssen nun alle Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten ihre Konformität mit den Auflagen der Richtlinie sicherstellen. Konkret bedeutet das in der Praxis, dass ihre internen Programme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CFT) die regulatorischen Änderungen der 6AMLD abbilden müssen.
Mit Blick auf die Umsetzungsfrist gilt es, rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen, die wir mit diesem Leitfaden unterstützen möchten.
Anknüpfungspunkt für die 6AMLD sind die im Rahmen der 5AMLD eingeführten Maßnahmen. Erheblich erweitert wurden mit diesen bereits die AML-Melde- und Aufzeichnungsvorschriften für eine Reihe von Finanzprodukten und Transaktionsarten, so etwa auch für Kryptowährungen, Prepaid-Karten sowie Kunst mit hohem Verkehrswert. Die wichtigsten Bestimmungen in der neuen Richtlinie sind nunmehr folgende:
Die im Zuge der 6AMLD eingeführten Änderungen können für Unternehmen, die in der EU tätig sind, eine Reihe von regulatorischen Herausforderungen mit sich bringen. Um sich hier wirksam vorzubereiten, sollten die folgenden Schritte umgesetzt werden:
Definition von Geldwäsche und Vortaten. Mit der 6AMLD wurde die regulatorische Definition von Geldwäsche in allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert. Umso wichtiger ist es nun, dass alle Mitarbeiter wissen, welche Aktivitäten den Straftatbestand der Geldwäsche und einer der zugehörigen Vortaten erfüllen. Mithilfe von Schulungen sollte den Mitarbeitern insbesondere Klarheit dahingehend verschafft werden, wie sie die Straftatbestände der Cyberkriminalität und der Umweltkriminalität erkennen, die nun in die Liste der Vortaten für Geldwäsche aufgenommen wurden.
Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Auch juristische Personen können nun für Geldwäschedelikte haftbar gemacht werden. Die Führungskräfte im Unternehmen müssen also ihre Verantwortlichkeiten in punkto AML/CFT und ihre Rolle im Zusammenhang mit dem unternehmensinternen AML/CFT-Programm kennen und wahrnehmen. Ferner müssen sie gegenüber den Compliance-Teams eine ihrer Seniorität entsprechende leitende Funktion einnehmen.
Durchführung von Risikoevaluierungen. Mit den regulatorischen Änderungen im Zuge der 6AMLD könnte es zu erheblichen Änderungen in der Compliance-Landschaft zu kommen. So könnte sich etwa auch das AML-Risiko im Falle einzelner Kunden erhöhen. Adressiert werden sollte dies mit einer unternehmensweiten Risikoevaluierung, einer sogenannten EWRA (kurz für Enterprise-Wide Risk Assessment). Diese muss die Effektivität der bestehenden AML-Infrastruktur und -Technologien analysieren und Anpassungen vornehmen, um etwaige Probleme und Herausforderungen anzugehen. Bei einer EWRA muss es sich um eine umfassende Prüfung der AML-Lösung handeln, die auch inhärente Geschäfts-, geografische sowie kundenspezifische Risiken erfasst. Um alle mit der 6AMLD einhergehenden spezifischen Herausforderungen zu bewältigen, gilt es für Unternehmen möglicherweise auch, bestimmte Aspekte ihrer AML-Maßnahmen wie etwa die folgenden anzupassen:
Fordern Sie eine Produkt-Demo unserer AML-Technologie an, um herauszufinden, wie Sie zugehörige Vorschriften konsequent in Ihren Prozessen und Abläufen implementieren.
Ursprünglich veröffentlicht 10 Juni 2021, aktualisiert am 13 Juni 2022
Disclaimer: This is for general information only. The information presented does not constitute legal advice. ComplyAdvantage accepts no responsibility for any information contained herein and disclaims and excludes any liability in respect of the contents or for action taken based on this information.
Copyright © 2023 IVXS UK Limited (trading as ComplyAdvantage).