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State of Financial Crime 2023 Report

6AMLD: Checkliste zur Vorbereitung

Geldwaesche

Die 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) der Europäischen Union wurde am 3. Dezember 2020 implementiert. Bis 3. Juni 2021 müssen nun alle Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten ihre Konformität mit den Auflagen der Richtlinie sicherstellen. Konkret bedeutet das in der Praxis, dass ihre internen Programme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CFT) die regulatorischen Änderungen der 6AMLD abbilden müssen.

Mit Blick auf die Umsetzungsfrist gilt es, rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen, die wir mit diesem Leitfaden unterstützen möchten.

Um was geht es bei der 6AMLD?

Anknüpfungspunkt für die 6AMLD sind die im Rahmen der 5AMLD eingeführten Maßnahmen. Erheblich erweitert wurden mit diesen bereits die AML-Melde- und Aufzeichnungsvorschriften für eine Reihe von Finanzprodukten und Transaktionsarten, so etwa auch für Kryptowährungen, Prepaid-Karten sowie Kunst mit hohem Verkehrswert. Die wichtigsten Bestimmungen in der neuen Richtlinie sind nunmehr folgende:

  • Konsistente Vortaten. Die 6AMLD erfasst insgesamt 22 Vortaten der Geldwäsche in der EU in einer standardisierten Liste für alle Mitgliedstaaten. Neu hinzugekommen sind hierbei Cyberkriminalität und Umweltkriminalität.
  • Erweiterter Anwendungsbereich. Mit der 6AMLD wird die strafrechtliche Definition für Geldwäsche erweitert. So stellt nach der 6AMLD nun auch die Beihilfe einen entsprechenden Ttatbestand dar. 
  • Strafrechtliche Haftung. Die strafrechtliche Haftbarkeit für Geldwäsche wurde auf juristische Personen ausgedehnt. In der Folge können nun auch Führungskräfte eines Unternehmens für die von ihren Mitarbeitern begangenen Straftaten haftbar gemacht werden. 
  • Härtere Sanktionen. Geldwäschedelikte sind in der EU nun mit Haftstrafen von mindestens vier Jahren zu ahnden (zuvor ein Jahr).
  • Internationale Zusammenarbeit. Mit der 6AMLD werden Anforderungen an den Informationsaustausch zwischen den EU-Gerichtsbarkeiten eingeführt, um gegen Delikte vorzugehen, die in einem Staat begangen und in einem anderen strafrechtlich verfolgt werden.

6AMLD: Vorbereitungen

Die im Zuge der 6AMLD eingeführten Änderungen können für Unternehmen, die in der EU tätig sind, eine Reihe von regulatorischen Herausforderungen mit sich bringen. Um sich hier wirksam vorzubereiten, sollten die folgenden Schritte umgesetzt werden:

Definition von Geldwäsche und Vortaten. Mit der 6AMLD wurde die regulatorische Definition von Geldwäsche in allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert. Umso wichtiger ist es nun, dass alle Mitarbeiter wissen, welche Aktivitäten den Straftatbestand der Geldwäsche und einer der zugehörigen Vortaten erfüllen. Mithilfe von Schulungen sollte den Mitarbeitern insbesondere Klarheit dahingehend verschafft werden, wie sie die Straftatbestände der Cyberkriminalität und der Umweltkriminalität erkennen, die nun in die Liste der Vortaten für Geldwäsche aufgenommen wurden. 

Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Auch juristische Personen können nun für Geldwäschedelikte haftbar gemacht werden. Die Führungskräfte im Unternehmen müssen also ihre Verantwortlichkeiten in punkto AML/CFT und ihre Rolle im Zusammenhang mit dem unternehmensinternen AML/CFT-Programm kennen und wahrnehmen. Ferner müssen sie gegenüber den Compliance-Teams eine ihrer Seniorität entsprechende leitende Funktion einnehmen. 

Durchführung von Risikoevaluierungen. Mit den regulatorischen Änderungen im Zuge der 6AMLD könnte es zu erheblichen Änderungen in der Compliance-Landschaft zu kommen. So könnte sich etwa auch das AML-Risiko im Falle einzelner Kunden erhöhen. Adressiert werden sollte dies mit einer unternehmensweiten Risikoevaluierung, einer sogenannten EWRA (kurz für Enterprise-Wide Risk Assessment). Diese muss die Effektivität der bestehenden AML-Infrastruktur und -Technologien analysieren und Anpassungen vornehmen, um etwaige Probleme und Herausforderungen anzugehen. Bei einer EWRA muss es sich um eine umfassende Prüfung der AML-Lösung handeln, die auch inhärente Geschäfts-, geografische sowie kundenspezifische Risiken erfasst. Um alle mit der 6AMLD einhergehenden spezifischen Herausforderungen zu bewältigen, gilt es für Unternehmen möglicherweise auch, bestimmte Aspekte ihrer AML-Maßnahmen wie etwa die folgenden anzupassen:

  • Verfahren im Rahmen der Sorgfaltspflicht (Customer Due Diligence, CDD). Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner genau zu identifizieren und die wirtschaftlichen Eigentümer der Kundenunternehmen ermitteln. 
  • Transaktionsüberwachung. Verpflichtete Unternehmen müssen in der Lage sein, Transaktionen zu erkennen, die nach Maßgabe der 6AMLD ein höheres Risiko darstellen – insbesondere Transaktionen, die das Risiko von Cyberkriminalität oder Umweltkriminalität bergen. 
  • Screening und Überwachung. Verpflichtete Unternehmen müssen fortlaufend prüfen, ob sich in ihrem Kundenstamm politisch exponierte Personen (PEP) befinden. Auch müssen Online- und Offlinekanäle auf etwaige negative Medienberichterstattung überwacht werden, die darauf hindeuten könnten, dass sich das AML-Risikoprofil eines Kunden geändert haben könnte.
  • Schulungsinhalte. Compliance-Teams benötigen detaillierte Klarheit dazu, wie die 6AMLD ihre Verantwortlichkeiten und Pflichten verändert. Bestehende Schulungs- und Mentoringkonzepte müssen somit überdacht werden. Der Schwerpunkt für Anpassungen muss dabei auf den 22 Vortaten liegen, die mit der 6AMLD harmonisiert werden, sowie auf den damit verbundenen Straftatbeständen.
  • Technologie. Um die neuen Compliance-Anforderungen der 6AMLD konsequent zu erfüllen, ist unter Umständen die Integration neuer Lösungen vonnöten. Entsprechende Lösungen bieten nicht nur vielzählige Automatisierungsmöglichkeiten, sondern auch Vorteile im Hinblick auf Geschwindigkeit, Genauigkeit und Effizienz bei der Analyse von AML-Daten. Weiter helfen sie Unternehmen dabei, Abläufe bei der Umsetzung von 6AMLD-Regelungen zu optimieren und diese so lückenloser umzusetzen. 

Technologien zur Umsetzung von 6AMLD

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Weitere Informationen

Ursprünglich veröffentlicht 10 Juni 2021, aktualisiert am 13 Juni 2022

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