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State of Financial Crime 2023 Report

Die konsolidierte EU-Sanktionsliste: Das müssen Sie wissen

Sanktionen

Die EU verhängt Wirtschaftssanktionen gegen ausländische Regierungen, Organisationen und Einzelpersonen, um ihre außenpolitischen Ziele zu erreichen, ihre Sicherheitsinteressen zu schützen und Verstöße gegen das Völkerrecht zu ahnden, so etwa Menschenrechtsverletzungen. Finanzinstitute und andere Verpflichtete in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert die EU über eine konsolidierten Liste, in der alle derzeit weltweit geltenden EU-Sanktionen aufgeführt sind. 

Zur Einhaltung der EU-Vorschriften und Prävention krimineller Aktivitäten sollten Unternehmen mit der konsolidierten Liste der EU-Sanktionen vertraut sein, ihre Funktionsweise verstehen und in der Lage sein, neue Kunden genau und effektiv zu überprüfen. 

Worum handelt es sich bei der konsolidierten EU-Sanktionsliste?

In der konsolidierten EU-Sanktionsliste sind alle im Rahmen des EU-Sanktionssystems – dieses dient der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU – ergriffenen Maßnahmen aufgeführt. Gemäß den in der GASP festgelegten Grundsätzen sind die EU-Sanktionen gegen Verstöße gegen das Völkerrecht, Menschenrechtsverletzungen und Handlungen gerichtet, die demokratische Grundsätze untergraben. 

Die konsolidierte Liste umfasst Ziele aus drei verschiedenen Sanktionsregelungen, die die internationalen Beziehungen und Verpflichtungen der EU widerspiegeln. Die in der konsolidierten Liste enthaltenen Sanktionsziele stammen im Einzelnen aus folgenden Quellen:

  • Eigenständige Sanktionsprogramme der EU (gegen Syrien, Russland, Venezuela etc.)
  • Sanktionsprogramme des UN-Sicherheitsrats
  • Spezifische UN-Sanktionen, die von der EU durch strengere Maßnahmen verschärft wurden

Die EU-eigenen Sanktionen werden angewandt und vom Europäischen Rat in die konsolidierte Liste aufgenommen. Bevor eine neue Bestimmung in die konsolidierte Liste aufgenommen wird, müssen alle Mitglieder des Rates den Sanktionsmaßnahmen zustimmen. Die eigenständigen Sanktionsbestimmungen werden (mindestens) alle 12 Monate überprüft. 

Unternehmen des öffentlichen und privaten Sektors, die im Hoheitsgebiet der EU agieren, müssen die konsolidierte Liste vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung prüfen, um sicherzustellen, dass ihre neuen Kunden nicht von Sanktionen betroffen sind. Ebenso sollten Unternehmen auch bestehende Kunden daraufhin überprüfen, ob sie vielleicht kürzlich in die konsolidierte Liste aufgenommen wurden. 

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Verwendung der konsolidierten EU-Sanktionsliste

Die konsolidierte Liste der EU enthält die Namen und Identifikationsdaten der Personen und Einrichtungen, gegen die derzeit EU-Sanktionen verhängt wurden. Die Europäische Kommission stellt die konsolidierte Liste online zur Verfügung. Unternehmen müssen ein Konto erstellen, um in der Liste suchen zu können. Der Zugriff erfolgt über das offizielle EU-Portal. Die konsolidierte Liste enthält auch Einzelheiten zu verbotenen Aktivitäten und Beschränkungen, die für Sanktionsziele gelten. Im Wesentlichen werden von der EU die folgenden Arten von Sanktionen verhängt: 

  • Verbote von Handel, Investitionen sowie Ein- und Ausfuhr von Gütern
  • Einfrieren von Vermögenswerten
  • Einreisebeschränkungen in EU-Mitgliedstaaten 
  • Waffenembargos

EU-Menschenrechtssanktionen: 2020 hat die EU ihre Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen durch die Einführung ihrer Globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte verstärkt. Die Regelung ermöglicht es der EU, gezieltere Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen, indem sie Personen und Einrichtungen in ihre Sanktionsliste aufnimmt. Die Menschenrechtsmaßnahmen basieren auf den 2012 von den USA eingeführten Sanktionen des Magnitski-Rechtsakts. Ähnliche Regelungen wurden auch in Kanada sowie im Vereinigten Königreich eingeführt. 

Hinweise zur Einhaltung von EU-Sanktionen

Die Einhaltung von EU-Sanktionen hat für alle Unternehmen, die im Geltungsbereich der EU tätig sind, hohe Priorität. Der Geltungsbereich der EU-Sanktionsregelungen ist allerdings sehr umfangreich, was bedeutet, dass die Überprüfung von Kunden anhand der konsolidierten Liste für Unternehmen eine große Herausforderung darstellen kann: Es müssen nicht nur potenzielle Sanktionsverstöße schnell und effizient aufgedeckt und adressiert werden, sondern es muss auch gewährleistet sein, dass die Compliance-Lösung nicht zu einem untragbaren Verwaltungsaufwand wird, weil sie zu viele False Positives generiert. 

Vor diesem Hintergrund sollten Verpflichtete in der EU folgende Faktoren berücksichtigen, wenn Sie die konsolidierte Liste mit ihren Sanktionen in ihre Screening-Lösung implementieren: 

Genauigkeit und Zuverlässigkeit: In die konsolidierte Liste werden regelmäßig neue Einträge aufgenommen bzw. bestehende von ihr gestrichen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Lösung zur Sanktionsprüfung regelmäßig mit den neuesten Daten der konsolidierten Liste aktualisiert wird, um hohe Präzision zu gewährleisten und so falsch positive oder, schlimmer noch, falsch negative Ergebnisse auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. 

Relevanz von Sanktionen: Die EU-Sanktionsmaßnahmen unterscheiden sich je nach der Regelung, unter der sie verhängt werden. Die im Rahmen der Globalen EU-Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte verhängten Sanktionen können nur für Einzelpersonen oder Organisationen angewendet werden, während die im Rahmen der eigenständigen Regelung verhängten Sanktionen auf ganze Länder Anwendung finden können. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Relevanz etwaiger Sanktionsmaßnahmen sowohl für ihr Geschäft als auch für ihre Kunden verstehen. 

Kundendaten: Zur Optimierung der Genauigkeit sollte die Sanktionsprüfung auf soliden Kundendaten beruhen. Dementsprechend sollten Unternehmen bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung eine angemessene Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden walten lassen, um das Sanktionsrisiko, das ihre Kunden darstellen, richtig einschätzen zu können. Kundenrisikoprofile sollten mit zusätzlichen (sekundären) Identifikatoren und Informationen angelegt werden, um bei Resultatsdoubletten genauere Einblicke zu erhalten und um False Positives effizient korrigieren zu können. 

Namenskonventionen: Die Namen der in der konsolidierten Liste aufgeführten Organisationen und Personen entsprechen möglicherweise nicht den traditionellen westlichen Namenskonventionen und bergen somit ein verstärktes Risiko für eine falsch positive oder falsch negative Identifizierung, wenn sie von einer Screening-Lösung verarbeitet werden. Dementsprechend sollten Screening-Lösungen für die konsolidierte Liste die Verwendung von nicht westlichen Namenskonventionen, nicht lateinischen Schriftzeichen, Spitznamen und Aliasnamen berücksichtigen.

Laufende Überwachung: Die Sanktionslandschaft ändert sich laufend, und es werden ständig neue Einträge in die konsolidierte Liste aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sollten Firmen versuchen, das Sanktionsrisiko ihrer Kunden laufend zu überprüfen, so auch durch Überwachung von Kundentransaktionen, um sicherzustellen, dass sie keine Geschäfte mit Dritten machen, die wiederum Sanktionen unterliegen. Zudem sollten Unternehmen versuchen, Änderungen im Status ihrer Kunden als politisch exponierte Personen (PEP) zu überwachen, die ein größeres Risiko für die Einhaltung von Sanktionen darstellen könnten.

Intelligente Screening-Lösungen

Um eine wirksame Einhaltung der EU-Sanktionen und ähnlicher internationaler Sanktionsvorschriften zu gewährleisten, wird Unternehmen empfohlen, ihre Screening-Lösung durch spezifische intelligente Tools zu ergänzen. Diese Technologien sorgen nicht nur für einen schnelleren und präziseren Screening-Prozess und verringern das Risiko von False Positives und menschlichen Fehlern, sondern ermöglichen es den Unternehmen zudem auch, die enormen Datenmengen zu verwalten, die für die Sanktionsprüfung erforderlich sind. Weiter unterstützen sie Sie dabei, Änderungen der Sanktionsvorschriften zu übernehmen, wenn Einträge hinzugefügt, geändert oder gestrichen werden.

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Ursprünglich veröffentlicht 14 Mai 2021, aktualisiert am 06 April 2023

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