

Die jüngsten Leitlinien der FATF haben für Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs) sowie Akteure im Bereich dezentrale Finanzen und Krypto allgemein deutlich gemacht, dass Know-Your-Customer-Verfahren (KYC), Transaktions-Monitoring (TM) im Rahmen der sogenannten Reiseregel sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), für sie genauso anwendbar sind wie für traditionelle Finanzdienstleister. Doch auch für die Compliance-Experten letzterer gilt es einige Punkte zu beachten, auf die wir im Folgenden eingehen.
Am 19. März hat die FATF ihren mit Spannung erwarteten Entwurf zu Leitlinien für einen risikobasierten Ansatz für virtuelle Vermögenswerte und Anbieter virtueller Vermögensdienstleistungen veröffentlicht. Dieser Entwurf hat jedoch nicht nur Konsequenzen für virtuelle Vermögenswerte und VASPs, die meist Kunden traditioneller Banken sind. Seine Inhalte sind ebenso von großer Relevanz für Unternehmen und Personen, die im Bereich Kryptowährungen und virtuelle Vermögenswerte tätig sind, sowie für Compliance-Beauftragte, die für traditionelle Banken, Märkte und Branchen arbeiten.
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte des Leitfadenentwurfs kompakt zusammen. Er enthält:
Obgleich keine unmittelbaren Compliance-Auswirkungen bestehen, zeigen die FATF-Leitlinien und die dazugehörige Konsultation die zukünftige Orientierung von AML, CFT, Sanktionen und Zahlungstransparenz für traditionelle und neue Gatekeeper auf. In Verbindung mit vorangegangenen FATF-Leitlinien und Veröffentlichungen globaler Regulierungsbehörden werden die Auswirkungen und Möglichkeiten für Compliance-Beauftragte und -Experten abgebildet, deren Unternehmen oder Kunden mit Kryptowährungen oder virtuellen Vermögenswerten handeln.
Geht man davon aus, dass die Konsultation nur minimale Änderungen am Entwurf des Leitfadens zur Folge hat, gibt es drei Bereiche, auf die traditionelle Finanzinstitute und ihre Compliance-Experten generell und insbesondere im Kontext von KYC achten sollten. Hierzu gehören Kunden von Unternehmen oder Einrichtungen (d. h. Eigentümer oder Betreiber), die mit folgenden Marktelementen interagieren:
DApps (dezentralisierte oder verteilte Anwendungen)
Begründung: Dezentralisierte Anwendungen, Produkte und Dienstleistungen können in lokalen Rechtsordnungen als VASPs eingestuft werden und erfordern somit die Registrierung und Lizenzierung von Sekundärdienstleistungen
NFTs (Nicht-fungible Token)
Begründung: Unternehmen nutzen NFTs zunehmend zur Geld-/Eigenkapitalbeschaffung. Seit der Pandemie produzieren, bieten oder handeln Unternehmen zunehmend (ihre eigenen) NFTs. Obwohl NFTs ursprünglich nicht unter die Definition fallen, können sie insbesondere im Vereinigten Königreich und in der EU aufgrund von Sekundärmärkten oder lokalen Handels-, Prospekt- oder Vermarktungspflichten (für Aktien, Anteile oder Wertpapiere) als virtuelle Vermögenswerte betrachtet werden. Wenn NFTs die Übertragung oder den Austausch von Werten ermöglichen, können auch die traditionellen FATF-Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder Proliferationsfinanzierung Teil der KYC- und Meldeanforderungen für Käufer/Investoren sein.
Begründung: Laut FATF handelt es sich bei nicht gehosteten Wallets um digitale Geldbörsen, die von einem Nicht-VASP, einem nicht verpflichteten Unternehmen oder einer nicht verpflichteten Person geführt werden. Nach dem Entwurf des Leitfadens sowie den Veröffentlichungen der EU, des Vereinigten Königreichs und der USA könnten Escrow-Dienste und nicht gehostete Wallets als gleichwertig mit „relevanten“ Anbietern von Krypto- oder virtuellen Vermögenswerten (CASPs im Sinne des MiCA der EU) betrachtet werden. In diesem Fall gehen die relevanten Dienstleistungen über den bereits erfassten Zahlungsvorgang (zwischen zwei Verpflichteten) hinaus und könnten Dienstleistungen wie Blockchain-basierte Smart Contracts, Maklerdienste, Orderbuch-Austauschdienste, technologisch ausgefeilte Handelsdienste sowie Anbieter von Verwahrungsdiensten umfassen, was auch das Hosting von anonymen oder anderen digitalen Wallets einschließt. Die FATF schlägt vor, Überweisungen an nicht gehostete Wallets als „Transaktionen mit erhöhtem Risiko“ zu betrachten, die entsprechende Kontrollen erfordern.
Treuhandunternehmen (dies können auch Ein-Personen-Rechtsanwaltskanzleien, Immobilienmakler oder Buchhaltungsbüros sein) können nach der weiter gefassten FATF-Definition oder nach den Definitionen ihrer lokalen Rechtsprechung als VASP eingestuft werden. Sie erfordern dann eine Zulassung, Registrierung, Meldung von Transaktionen, Transparenz der Angaben zu Begünstigten oder Auftraggeber gemäß der Reiseregel (R.16) oder andere Verpflichtungen zur Zahlungs- oder Währungskontrolle. Es steht zu beachten, dass Unternehmen unabhängig vom Entwurf der Leitlinien in Erwägung ziehen könnten, Transaktionen, bei denen Angaben zum Begünstigten oder Auftraggeber fehlen, als hohes oder zumindest erhöhtes Risiko zu behandeln und etwaige CFT/STR- oder SAR-Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Unabhängig von Sektor oder Branche, in denen Compliance-Experten tätig sind, stellt der Leitlinienentwurf eine zeitnahe Erinnerung an die Notwendigkeit von Richtlinien und Verfahren für virtuelle Vermögenswerte und VASPs dar. Ohne auf den endgültigen Leitfaden zu warten, sollten die wichtigsten Richtlinien, Verfahren und Risikotaxonomien zur Einhaltung von Vorschriften konsultiert werden, um sicherzustellen, dass sie aktuell und relevant sind. Wie der Titel des Leitfadenentwurfs bereits andeutet, sollten die Richtlinien den bestehenden risikobasierten Ansatz eines Unternehmens erweitern und ergänzen. Richtlinien, welche die Handhabung traditioneller finanzieller und nicht-finanzieller Risiken ergänzen – so etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Märkte, KYC, Transparenz im Zahlungsverkehr, Berichterstattung, Sanktionen und Transaktions-Monitoring sowie die Nutzung von Daten und Technologien – sollten Priorität haben.
Darüber hinaus sollten Compliance-Experten den Entwurf der Leitlinien lesen und, soweit möglich, einen Beitrag zur Konsultation leisten. In Kenntnis dieser Informationen können Compliance-Experten in traditionellen Branchen ihre eigene Zukunft planen und einen Beitrag zur Risikodebatte leisten.
Ursprünglich veröffentlicht 13 September 2022, aktualisiert am 13 September 2022
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