Am 2. August 2021 kündigte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine dreimonatige öffentliche Konsultation zu neuen Leitlinien für Rolle, Aufgaben und Zuständigkeiten von Compliance-Beauftragten an, die für die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) zuständig sind.
Zu den von der EBA vorgeschlagenen Leitlinien gehören folgende Punkte:
- die Verpflichtung von Unternehmen, einen Compliance-Beauftragten auf Führungsebene zu ernennen, der für die Geldwäschebekämpfung zuständig ist
- die Anweisung an die AML/CFT-Beauftragten, ein Framework zur Risikobewertung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu definieren und umzusetzen – dies sowohl für unternehmensweite als auch für individuelle Risiken
- die Kodifizierung einer Liste mit Informationen, die die AML/CFT-Beauftragten in die Aktivitätsberichte an die Geschäftsleitung aufnehmen sollten
- die Ermächtigung der nationalen Aufsichtsbehörden, Informationen anzufordern, die es ihnen ermöglichen, die „Angemessenheit und Wirksamkeit der Funktion der AML/CFT-Compliance-Beauftragten im Einklang mit diesen und anderen Leitlinien der ESA [Europäische Aufsichtsbehörden]“ zu prüfen
Der Schritt der EBA hin zu einem stärker zentralisierten Aufsichtssystem spiegelt ihre Besorgnis darüber wider, dass die bestehenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/849 – besser bekannt als 4. EU-Geldwäscherichtlinie (4AMLD) – in den verschiedenen Sektoren des EU-Finanzsystems nicht identisch umgesetzt werden. Da inzwischen auch die 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten sind, soll mit diesem Handeln seitens der EBA wohl auch eine konsequentere Umsetzung der neuesten Leitlinien sichergestellt werden. Näheres zur 6. EU-Geldwäscherichtlinie erfahren Sie in diesem Artikel.
In ihrem Bericht hebt die EBA unter anderem die unzureichende Überwachung von Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung hervor. Ihrer Einschätzung nach liegt ihr die schlechte Verzahnung von Compliance-Beauftragten und Geschäftsleitung bei Finanzinstituten zugrunde. Weiter stellt sie bei nationalen Regulierungsbehörden erhebliche Bedenken rund um unzureichende Kontrollen und anhaltende Mängel in diesem Zusammenhang fest.
Von einer gesetzlichen Verabschiedung werden alle Finanzinstitute betroffen sein, die unter die Geldwäschedirektiven der EU fallen. Die EBA räumt ein, dass dies eine Vielzahl von Unternehmen betreffen wird, und erklärt in der Konsultation, dass die Bestimmungen „so angewandt werden sollten, dass sie wirksam sind und in einem angemessenen Verhältnis zur Art, Größe und internationalen Organisation des Finanzdienstleisters, zur Art, zum Umfang und zur Komplexität seiner Tätigkeiten sowie zu den Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen, denen der Finanzdienstleister ausgesetzt ist“.
Die Ankündigung der EBA knüpft an die jüngsten Maßnahmen der Europäischen Union zur Verstärkung ihres Kampfes gegen die Geldwäsche an. Hierzu gehören etwa auch die im Juli 2021 vorgestellten Pläne zur Verbesserung der Art und Weise, wie Daten zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von Regulierungsbehörden und Finanzinstituten ausgetauscht werden. Die Europäische Kommission hat außerdem kürzlich Pläne für eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) angekündigt, die die Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Wirtschaftsunion überwachen soll.
Das Vereinigte Königreich hat die 6. EU-Geldwäscherichtlinie zwar nicht unterzeichnet, wohl aber frühere Geldwäscherichtlinien, und so gelten für alle britischen Finanzinstitute, die in der EU tätig sind, auch die Richtlinien der EBA. Für Unternehmen bleibt es aber auch wichtig, sämtliche Anforderungen der britischen Aufsichtsbehörden im Auge zu behalten, um festzustellen, ob sie über EU-Leitlinien hinausgehen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre AML/CFT-Frameworks auf regulatorische Änderungen sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich reagieren und diese umsetzen können. Das Vorhandensein von AML/CFT-Technologien, die es den Verantwortlichen ermöglichen, die Effektivität der Compliance-Initiativen ihres Unternehmens umfassend zu überwachen und zu kommunizieren, wird zudem auch einen besseren Wissensaustausch innerhalb des Unternehmens ermöglichen.
Mehr über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Änderungen bei den Regulierungen im Vereinigten Königreich und der EU erfahren Sie in diesem Bericht.
Ursprünglich veröffentlicht 24 Februar 2022, aktualisiert am 24 August 2022
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