Wie unter anderem Politico und Reuters berichten, bereitet die Europäische Kommission Pläne zur Schaffung einer neuen Anti-Geldwäsche-Behörde vor, die die Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) in der gesamten EU überwachen soll. Sollte es zur Einrichtung dieser Agentur kommen, würde sie die derzeitige Sondereinheit innerhalb der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ersetzen und gleichzeitig die Regulierungsbefugnisse der EU erweitern.
Weitere Einzelheiten sollen am 20. Juli bekannt gegeben werden. Aller Voraussicht nach wird die Kommission aber empfehlen, dass die neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) ermächtigt wird, sowohl die nationalen Regulierungsbehörden als auch die Finanzunternehmen innerhalb der EU direkt zu überwachen. Bei letzteren würde der Schwerpunkt auf der Überprüfung von Unternehmen liegen, die stärker im Kontext von grenzüberschreitenden Transaktionen sowie mit Unternehmen und Personen mit hohem Risiko interagieren. Zudem wäre die neue AMLA befugt, Geldstrafen direkt gegen Finanzinstitute zu verhängen, die Lücken und Versäumnisse bei der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.
Geführt werden würde die Agentur unabhängig. Das Verwaltungsgremium der neuen AMLA würde also nicht aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten bestehen und somit von der derzeitigen Zusammensetzung der EBA abweichen. Dies würde dazu beitragen, Beeinflussungsversuche von Mitgliedstaaten bei Geldwäscheuntersuchungen zu verhindern, um sich ggf. mildere Strafen (oder gar Straffreiheit) zu erarbeiten – eine Praxis, die bei den Ermittlungen im jüngsten Skandal um die Danske Bank ans Licht kam.
Weiter hat die Kommission die Schaffung eines übergeordneten, EU-weiten Regelwerks mit Bindung für alle Mitgliedstaaten und die in ihnen tätigen Finanzinstitute angeregt. Hierbei vorgesehen sind zudem auch neue Regeln für Kryptowährungen und andere virtuelle Vermögenswerte. Hand in Hand gehen würden sie mit einer Initiative zur Verbesserung der Koordination zwischen den nationalen Finanzermittlungsstellen in der gesamten Union. Es besteht die Hoffnung, dass diese beiden Vorschläge sowie die Schaffung der neuen AMLA dazu beitragen werden, die uneinheitliche Um- und Durchsetzung der aktuellen EU-Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche zu adressieren und die regulatorischen Ansätze der Mitgliedstaaten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu harmonisieren.
Zuvor müssen die Vorschläge allerdings noch einige Hürden überwinden, denn sowohl das Europäisches Parlament als auch die Mitgliedstaaten müssen ihnen zustimmen. Eine Verabschiedung ist daher nicht garantiert, zumal viele Mitgliedstaaten voraussichtlich Einwände gegen eine stärkere Aufsicht erheben und Bedenken rund um einen Verlust an nationaler Souveränität äußern werden.
Nicht vergessen werden darf jedoch ebenso, dass in den letzten Jahren auch Forderungen nach einem zentralisierteren, konsistenteren Ansatz für Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung lauter geworden sind. Angesichts einer Reihe von öffentlichkeitswirksamen Skandalen, in die mehrere Großbanken in ganz Europa verwickelt waren, haben sie auch aufseiten der Gesetzgeber an Unterstützung gewonnen. Dabei verweisen viele auf die Versäumnisse im Hinblick auf AML und CFT bei der Danske Bank als eine der wichtigsten Motivationspunkte für die aktuellen Vorschläge. Berichten zufolge war es dem Geldhaus möglich, zwischen 2007 und 2015 mehr als 200 Milliarden US-Dollar an illegalen Geldern durch seine estnische Filiale zu manövrieren. Weitere Skandale rund um die Deutsche Bank, ING und Swedbank haben zweifellos ebenfalls zur Entschlossenheit der EU beigetragen, nun in punkto AML/CFT-Compliance rigider aufzutreten.
Im Falle einer Genehmigung käme es 2024 zum offiziellen Start der AMLA und 2026 zur Aufnahme ihrer Regulierungsaufgaben.
Ursprünglich veröffentlicht 24 Februar 2022, aktualisiert am 24 August 2022
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