Mit der am 3. Juni 2021 in Kraft getretenen 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) kommt es zur Schließung mehrerer Schlupflöcher in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten, so unter anderem in Form einer konsistenteren Definition von Geldwäsche für die gesamte Europäische Union. Die 6AMLD legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf sogenannte Vortaten zur Geldwäsche und erweitert die zugehörige Liste, um der modernen Bedrohungslage besser gerecht zu werden.
Gerade für Finanzinstitute ist eine Kenntnis der Änderungen von größter Wichtigkeit.
Was sind Vortaten?
Eine Vortat ist eine einzeln erfassbare Straftat, die aber als Element einer Verkettung hin zu einer gewichtigeren Straftat zu verstehen ist.
In einem Finanzkontext ist eine Vortat konkret jede Straftat, die illegitime finanzielle Erträge generiert. Größere, gewichtigere Straftaten sind dabei die Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus.
6AMLD: Erweiterung der Vortaten
Die 6AMLD dient als direkter Nachfolger der 5AMLD. Sie wurde am 3. Dezember 2020 in der gesamten Europäischen Union in nationales Recht überführt und muss bis 3. Juni 2021 in allen Mitgliedstaaten implementiert sein. Im Einzelnen definiert und erweitert die 6AMLD die Liste der Straftaten, die als Vortaten zur Geldwäsche gelten:
- Die 6AMLD definiert und standardisiert 22 Vortaten für Geldwäsche in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Auf der erweiterten Liste der Vortaten finden sich nun auch Cyberkriminalität und Umweltkriminalität, außerdem wird die Definition anderer Vortaten wie etwa der folgenden harmonisiert:
- Menschenhandel und Schleusung von Migranten
- Vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung
- Steuerkriminalität
- Insiderhandel
- Nach Maßgabe der 6AMLD stellen nun auch die Beihilfe zur Geldwäsche und die Selbstgeldwäsche Straftaten dar.
Adverse Media: Deswegen ist eine Kategorisierung so wichtig
Mit dem erweiterten Spektrum für Geldwäsche-Vortaten in der 6AMLD müssen nun auch Finanzinstitute ihre Screening-Verfahren für negative Berichterstattung zu Kunden entsprechend anpassen, um ihre Risikoexposition weiter adäquat zu mitigieren.
Ein zeit- und arbeitsintensiver Prozess, der durch eine Kategorisierung negativer Berichterstattung unterfüttert werden muss, um ihn effizienter zu gestalten. Mit diesem ist es Finanzinstituten möglich, entsprechende Berichte korrekt einzuordnen und in ihrer Schwere und Bedeutung für das Risikoprofil eines Kunden zielführend zu priorisieren. Die Kategorisierung ergänzt und erweitert das automatisierte Screening, erleichtert und optimiert den Beitrag der Mitarbeiter im Prozess sowie die Compliance-Stärke eines Finanzinstituts allgemein.
6AMLD: 22 Vortaten und Adverse-Media-Kategorisierung
Adverse-Media-Kategorisierung für negative Berichterstattung ist ein wertvolles KYC-Instrument, speziell vor dem Hintergrund der FATF-Empfehlungen, die besagen, dass Finanzinstitute die Reputation ihrer Kunden zu prüfen haben. Dies schließt auch frühere strafrechtliche Zusammenhänge ein, beispielsweise im Rahmen von Ermittlungen rund um Geldwäsche. Um diese Vorgabe konsequent umzusetzen, ist ein Screening auf negative Berichterstattung vonnöten. Traditionell erfordert dies eine zeitintensive, manuelle Überprüfung unzähliger unsortierter Nachrichtenberichte, Blogartikel und Social-Media-Inhalte.
Dabei zum Einsatz kommende Screening-Tools müssen die Medieninhalte zwingend nach spezifischen Kategorien identifizieren können. Dies reduziert False Positives und erhöht gleichzeitig die Relevanz entsprechender Meldungen. Je nach der Risikomethodik, die zur Anwendung kommen soll, kann auch eine Einrichtung mehrerer Warnmeldungen auf Grundlage verschiedener Kategorien zum Einsatz kommen, um Compliance-Teams bei ihrer Arbeit präziser zu unterstützen.
Eine Adverse-Media-Kategorisierung vereinfacht die kundenspezifische Risikoevaluierung und reduziert die Aufgabenlast in der Humanprüfung. Die Kategorisierung negativer Berichterstattung kann zudem auch automatisches Screening optimieren, bei dem die Suchvorgänge noch besser auf Kundenprofile und regulatorisches Umfeld zugeschnitten werden können. In diesem Zuge können Unternehmen negative Berichterstattung zielgenau identifizieren und analysieren, False Positives reduzieren und ihre Compliance-Auflagen so konsistent umsetzen.
Die 22 Vortaten im Überblick
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Ursprünglich veröffentlicht 29 März 2022, aktualisiert am 24 August 2022
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