Die 5. Geldwäscherichtlinie ist da und bringt eine große Anzahl von Themen mit sich. Wir werfen einen Blick auf einige der wichtigsten Veränderungen, die die neue Geldwäscherichtlinie mit sich bringen wird.
Krypto Änderungen
Die Anforderungen der 5. Geldwäscherichtlinie schaffen ein Umfeld, in dem die Unternehmen der EU vermehrt Kryptowährungsprodukte einführen und so mit den asiatischen Märkten konkurrieren können. Dies sind positive Neuigkeiten für den Kryptosektor. Denn, eines der Probleme mit denen die Branche in den letzten Jahren konfrontiert war, ist die Verwirrung darüber, welchen Gesetzen, Vorschriften und Regulierungsbehörden Kryptodienstleister unterschiedlicher Art unterlagen.
Die 5. Geldwäscherichtlinie hilft dabei, einen stabileren Rahmen in der EU zu schaffen. Anders als in Asien, wo es eine große Vielfalt an Ansätzen über mehrere Jurisdiktionen hinweg gibt – Singapur, Hongkong (positiv) China (sehr negativ). In den USA, wo es viele potentiell interessierte Bundesbehörden und 50 Gouverneure der Bundesstaaten gibt, die ebenfalls eine unterschiedliche Meinung haben. Kurz gesagt, Klarheit ist immer gut für Unternehmen.
Die neuen Vorschriften werden einen bedeutenden Einfluß auf die Anonymität haben, wobei Kryptowährungs-Tumbler allerdings einen effektiven Workaround bieten. Dieser macht es fast unmöglich, genau zu verfolgen, wer welche Kryptowährung besitzt. Zudem fügt der Peer-to-Peer-Austausch eine weitere Ebene der Anonymität hinzu, die angesichts der mangelnden Klarheit über die Besitzer der getauschten Kryptowährung schwer zu lösen sein wird. Die Implementierung ist nur der erste Schritt auf dem Weg zur Lösung von AML/CFT-Problemen in der Kryptowelt. Die Compliance-Teams müssen die Entwicklung krimineller Vorgehensweisen weiterhin im Auge behalten.
Razzia bei Prepayment-Karten
Die neuen Limits für Prepayment-Karten scheinen auf den ersten Blick wie ein direkter Angriff auf die finanzielle Eingliederung zu sein. Pre-Paid-Karten werden legitimerweise von Personen mit niedrigem Einkommen oder mit eingeschränktem Zugang zu Großbanken aufgrund früherer finanzieller Schwierigkeiten wie z.B. Insolvenzen verwendet. Durch die geringere Nutzung kann jedoch der Markt für Bankkonten der Grundversorgung mit geringem oder gar keinem Zugang zu Krediten zunehmen. Einige Banken, wie z.B HSBC, addressieren das Problem bereits, indem sie Konten für Personen ohne festen Wohnsitz anbieten. Obwohl dies keine Komplettlösung bietet, können so zumindest einige der Probleme von Personen ohne Bankkonto gelöst werden.
Homogenisierung von Verordnungen
Die Homogenisierung von Verordnungen ist ein zentraler Punkt der 5. Geldwäscherichtlinie. Allerding können sich die Hauptziele in ihrer Art und Weise unterscheiden, wie sie erreicht werden, wie z.B. CDD in Frankreich, das einen Pass verlangt und zertifiziertes Risiko in Luxemburg.
Eine Möglichkeit wäre, dass die EU davon absieht, Richtlininien in nationale Gesetze umzuwandeln und statdessen alle Gedlwäscherichtlinien in europaweite Gesetze umwandelt, die dann von Brüssel aus verfolgt werden.
Die Kunst-Affäre
Geldwäsche durch Kunst ist ein ansprechendes Konzept für die Medien, jeder liebt die Thomas-Crown-Affäre. Aber es ist nur schwer vorauszusehen, ob die 5. Geldwäscherichtlinie einen bedeutenden Einfluss auf Kriminelle haben wird.
Kunst wird in der Regel in der Integrationsphase des Geldwäscheprozesses gekauft, so dass die Gelder in der bereits mehrere Offshore-Transaktionen durchlaufen haben, bevor sie auf dem Konzentrationskonto des Käufers landen. Due Diligence für Käufer (und Verkäufer) könnte helfen, besonders wenn es eine Diskrepanz zwischen den scheinbaren Mitteln und dem Lebensstil des Käufers und den Kosten des Kaufs zu geben scheint.
Aber auch die ultimativ kriminellen Käufer können Wege finden, dies zu umgehen, wie z.B. das Finden oder Pflegen von scheinbar reichen Nominierten-Käufern, die als Aussteiger fungieren. Diese Nominierten können den Gegenstand am Ende des Prozesses ohne jegliche finanzielle Unterlagen einfach an den Kriminellen ‚übergeben‘. Unerklärliche Vermögensaufträge können dabei helfen, aber dann müssten Strafverfolgungsbehörden wie die NCA wissen, wer wann welches Kunstwerk besitzt. Ohne ein umfassendes globales Register (was wahrscheinlich unmöglich ist) wäre es schwierig, ein Kunstwerk unter einer UWO zu rechtfertigen.
Hören Sie sich zum Thema 5. Geldwäscherichtlinie auch unseren Podcast mit Aminah Samad von UK Finance an (auf Englisch).
Ursprünglich veröffentlicht 10 Januar 2020, aktualisiert am 24 August 2022
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