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State of Financial Crime 2023 Report

5 Tipps zur Einhaltung der 5. Geldwäscherichtlinie

Vorschriften Artikel

Im Januar diesen Jahres trat die Fünfte Geldwäscherichtlinie der EU (5AMLD) in Kraft. Sie dient als Erweiterung der AML-/CFT-Maßnahmen der Europäischen Union, die in der Vierten Geldwäscherichtlinie (4AMLD) festgeschrieben wurden, und soll helfen, die Vorschriften besser auf aktuelle Probleme und neue Trends auszurichten. Auch sollen Finanztransaktionen dadurch – unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich Datenschutz und personenbezogenen Daten – transparenter gemacht werden.

Wie bereits bei der Implementierung der Vierten Geldwäscherichtlinie gab es auch hier wieder einige Anlaufschwierigkeiten. Diverse Länder hatten Schwierigkeiten, die Richtlinie in geltendes Recht umzusetzen. Nichtsdestotrotz müssen betroffene Unternehmen die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen. Da im Dezember die Sechste Geldwäscherichtlinie (6AMLD) in Kraft treten soll, ist es für Finanzinstitute wichtiger denn je, schon jetzt die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der Vorschriften dauerhaft zu gewährleisten.

Da selbst die EU-Mitgliedstaaten Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben hatten, sind viele Unternehmen erst recht unsicher, wie sie die Maßnahmen effektiv in ihren Compliance-Prozess integrieren können. Wir haben daher eine Liste von Maßnahmen erstellt, mit denen sich diese komplizierten Vorgaben umsetzen lassen:

  1. Tipp: Machen Sie sich mit den neuen Grenzen vertraut.

Unter 4AMLD betrug das monatliche Transaktions- und Gesamtlimit für anonyme Prepaid-Karten 250 €. Dieses Limit wurde jetzt auf 150 € gesenkt. Bei Kunden, die mit ihren Karten physische Transaktionen im Wert von mehr als 150 € durchführen möchten, ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Die Remote- oder Online-Transaktionsbeschränkungen mit Prepaid-Karten wurden ebenfalls gesenkt: Diese Transaktionen dürfen maximal 50 € betragen. Zudem sind Transaktionen mit Karten, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, verboten, mit Ausnahme solcher, die in Ländern ausgestellt wurden, deren Geldinstitute nachweislich denselben Standards hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen.

Es ist also wichtig, stets darauf zu achten, wie viel Geld auf Prepaid-Karten übertragen wird. Aufgrund der neuen Beschränkungen sind zum Erreichen ähnlicher Geldsummen nun deutlich mehr Transaktionen erforderlich. Und auf genau solche Vorgänge sollten Compliance-Beauftragte und Transaktionsüberwachungslösungen achten, damit die 5AMLD-Richtlinien nicht verletzt werden.

  1. Tipp: Setzen Sie sich mit den neuen Vorschriften für virtuelle Währungen auseinander.

5AMLD hat das Ziel, der wachsenden Nutzung virtueller Währungen entgegen zu wirken. Dies geschieht, indem die bestehenden AML-/CFT-Maßnahmen auf virtuelle Währungen erweitert werden. Unternehmen, die diese neuen elektronischen Zahlungsmittel besitzen, speichern und überweisen, sind an dieselben AML-/CFT-Vorschriften gebunden wie herkömmliche Geldinstitute.

Dazu gehören eine zuverlässige Identitätsprüfung sowie und eine angemessene Sorgfaltspflicht gegenüber Neukunden sowie die fortlaufende Überwachung sämtlicher Transaktionen. Weitere Pflichten betreffen das Führen von Protokollen über verdächtige Aktivitäten sowie die regelmäßige Weitergabe dieser Protokolle an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU).

Die Erfüllung der Meldepflichten ist jedoch eine Herausforderung, insbesondere für Unternehmen, die es nicht gewohnt sind, solche Informationen regelmäßig zu sammeln und bereitzustellen. Kryptowährungsunternehmen haben im Allgemeinen auch weniger Mitarbeiter als herkömmliche Geldinstitute. Es ist daher wichtig, dass sie von ihren Finanzpartnern unterstützt werden, damit sie die steile Lernkurve überwinden können.

  1. Tipp: Machen Sie sich mit Enhanced Due Diligence (EDD) vertraut.

Im Rahmen der Fünften Geldwäscherichtlinie hat die EU Änderungen an den Kriterien vorgenommen, anhand derer bestimmt wird, welche Länder angesichts der Qualität ihrer AML-/CFT-Maßnahmen als risikoreich eingestuft werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die mit Kunden in diesen Ländern Geschäfte tätigen, jetzt umfangreichere Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen. Diese beinhalten Folgendes:

 

  • Das Einholen von Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum (UBO)
  • Das Ermitteln der Vermögensquelle eines Kunden
  • Identifizieren, weshalb ein Kunde eine Transaktion ausführen möchte

Diese verstärkte Überprüfung von Drittländern mit hohem Risiko erstreckt sich auf Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Büros in Ländern, die als risikoreich gelten, sowie auf entsprechende Bankbeziehungen zu Instituten in diesen Ländern.

Es ist daher wichtig, dass Unternehmen nicht nur neue Kunden oder Partner überprüfen, sondern auch ihren aktuellen Partner- und Kundenstamm, um festzustellen, ob nach diesen neuen Kriterien ein erhöhtes Risiko besteht. Angesichts der dynamischen und sich ständig weiterentwickelnden Geschäftsbeziehungen trägt eine kontinuierliche Überwachung in Form regelmäßiger Medienkontrollen auch dazu bei, mögliche Risiken zu minimieren.

  1. Tipp: Bleiben Sie über UBO-Register auf dem Laufenden.

Die Tatsache, dass es relativ einfach ist, als Eigentümer eines Unternehmens oder einer Investmentgesellschaft anonym zu bleiben, wird seit langem ausgenutzt, um illegale Gewinne zu verbergen. Mit 5AMLD hofft die EU jedoch, dass es jetzt deutlich schwieriger ist, diese Lücke auszunutzen. Die Daten zum wirtschaftlichen Eigentum müssen nun den zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden, und sämtliche landeseigenen Register müssen harmonisiert und letztendlich auf EU-Ebene in ein UBO-Register eingespeist werden.

Dies hat sich jedoch als einer der schwierigsten Aspekte bei der Implementierung von 5AMLD erwiesen. Geldinstitute müssen über Entwicklungen und Änderungen in Bezug auf die Anforderungen zum Bezug solcher Informationen bei der Kontoeröffnung auf dem Laufenden bleiben und sicherstellen, dass etwaige Eigentümerwechsel überprüft und angemessen protokolliert werden.

Momentan ist es am besten, anzunehmen, dass die Verantwortung für das Sammeln und Speichern solcher Informationen den verpflichteten Stellen selbst obliegt. Erste Schritte zur Gestaltung von Prozessen, die dies systematisch auf Unternehmensebene tun, sollten am besten jetzt erfolgen, vor allem weil die Anforderungen auf Länder- und EU-Ebene noch ausgebügelt werden.

  1. Tipp: Achten Sie kontinuierlich auf politisch exponierte Personen (PEPs).

Die EU-Mitgliedstaaten müssen sowohl innerhalb ihrer Regierungsstruktur als auch innerhalb betroffener inter- oder multinationaler Organisationen eine Liste von Funktionen oder Ämtern erstellen, die dem Kriterium „politisch exponiert“ entsprechen. Zudem muss von den Mitgliedstaaten festgelegt werden, wie diese PEPs klassifiziert werden sollen. Obwohl Leitlinien zur PEP-Klassifizierung höchstwahrscheinlich auf offene Ohren stoßen, wird es zwischen den Listen zwangsläufig Unterschiede geben. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Geldinstituts oder Unternehmens, sämtliche Listen zu berücksichtigen, die sich auf die Gerichtsbarkeiten beziehen, in denen es geschäftlich tätig ist.

Unternehmen müssen mit all diesen Listen vertraut sein, um das Risiko für die Gerichtsbarkeiten, in denen sie tätig sind, angemessen einschätzen zu können. Verwandte und enge Mitarbeiter müssen ebenfalls mit besonderer Sorgfalt überprüft werden, da ihre Verbindung zur ermittelten PEP nicht unbedingt ohne weiteres erkennbar sind.

Das Bewusstsein für diese Änderungen und wie sie sich auf Geschäftsentscheidungen auswirken können – auf höheren Ebenen wie im Alltag – ist von entscheidender Bedeutung. Noch wichtiger ist die Fähigkeit, dieses Wissen in neue Abläufe und Prozesse umzusetzen, denen Compliance-Beauftragte auf allen Ebenen der Unternehmenshierarchie folgen können. Jeder Mitarbeiter muss die Bedeutung von 5AMLD genau verstehen und wissen, was diese Änderungen für sein Unternehmen und seine täglichen Aufgaben bedeuten. Dieser Aspekt ist für die fortwährende Einhaltung der Vorschriften evtl. wichtiger als irgendwelche einzelnen Tipps.

Ursprünglich veröffentlicht 01 Mai 2020, aktualisiert am 24 August 2022

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