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State of Financial Crime 2023 Report

Die 6AMLD und ihre Bedeutung für Technologie

Vorschriften Artikel

Regulierte Finanzinstitute unterliegen der 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) der Europäischen Union. Bei ihr handelt es sich um ein eng auf europäischer Ebene koordiniertes Gesetzeswerk zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, die bei Verstößen empfindliche Strafen vorsieht. 

Im Zuge der 6AMLD und auch schon ihrer Vorläufer kam es stets zu immer neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und von Terrorismusfinanzierung (CFT). Umso mehr müssen die verpflichteten Unternehmen nun wirksame Lösungen finden, mit denen sie den zunehmenden Risiken der Finanzkriminalität begegnen können. 

Wer diese Signale nicht richtig interpretiert und seine Abläufe entsprechend adaptiert, wird mit der Zeit feststellen, dass sich seine Compliance-Prozesse und -Methoden als immer unwirksamer erweisen. 

Bestehende Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen

Die bestehenden fünf Geldwäscherichtlinien (1-5AMLD) halten die wichtigsten AML- und CFT-Verpflichtungen für bestimmte verpflichtete Unternehmen fest, dies im Kontext von Know-Your-Customer-Prozessen (KYC) und der Meldung von verdächtigen Aktivitäten an nationale Behörden.

Eine Erfüllung der AML/CFT-Anforderungen tritt in der Regel ein in Form von korrekt durchgeführten Customer-Due-Diligence-Abläufen (CDD) beim Onboarding sowie durch fortlaufendes Monitoring im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung. Hier kommen beispielsweise Datenanalysen, Screening und Transaktionsüberwachung zum Einsatz. 

Die 6AMLD und ihre Auswirkungen

Mit der Einführung der 5AMLD wurde zwar der Anwendungsbereich erweitert, aber es blieb unklar, was genau unter einem „Geldwäschedelikt“ zu verstehen ist. Die 6AMLD definiert daher genauer, was Geldwäsche und andere Finanzstraftaten sind, wobei der Schwerpunkt auf Strafen und Sanktionen liegt. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Geldwäsche verbessert werden. 

Die 6AMLD ändert zwar nicht ausdrücklich die bestehenden Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften, vereinheitlicht aber den Straftatbestand der Geldwäsche in der gesamten EU und erweitert das Spektrum der Sanktionen, die als Strafe verhängt werden können, so auch von Geldstrafen und strafrechtlicher Haftung. 

Außerdem wird die Liste der sogenannten 22 Vortaten erweitert. Diese beziehen sich auf Delikte, die als Teil einer größeren Straftat begangen werden. Bei der größeren Straftat kann es sich etwa um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handeln. Mit der Ausweitung der Liste der Straftaten geht einher, dass die Unternehmen nun tagtäglich ein viel breiteres Spektrum an Risiken im Zusammenhang mit Finanzkriminalität adressieren müssen. Im Zuge einer zukünftigen Weiterentwicklung der AML-Vorschriften wird die Liste der Straftaten wahrscheinlich noch länger werden, was die Herausforderungen für viele Unternehmen zusätzlich verschärfen wird.

Der insgesamt größere Haftungsbereich der Richtlinie, ihre stringenteren und nun konsistenten Durchsetzungsmöglichkeiten sowie ihr Schwerpunkt auf der Beseitigung von Unklarheiten sollten bei den verpflichteten Unternehmen die Alarmglocken läuten lassen. Sie müssen nun ihre AML-Prozesse und -Verfahren evaluieren und überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der 6AMLD gerecht werden und mit neuen regulatorischen Anforderungen Schritt halten können.

Anpassung an die 6AMLD

Die 6AMLD bringt eine erneute Fokussierung auf Daten mit sich – die Unternehmen werden einen viel umfassenderen, stichhaltigeren Blick auf die Risikolandschaft der Finanzkriminalität benötigen. Besonders wichtig für die Risikomitigierung wird dabei der Zugang zu den richtigen Daten sein, um der Verantwortung im Rahmen der Gesetzgebung gerecht zu werden. 

Im Allgemeinen lässt die Risikolandschaft darauf schließen, dass die Unternehmen Zugang vor allem zu größeren Datenmengen benötigen werden. Um Klarheit zu ihren Kernrisiken zu erlangen, ist auch die Qualität dieser Daten aber natürlich weiterhin von großer Wichtigkeit für die Unternehmen. 

Hierfür sollten konfigurierbare Methoden und Prozesse zur schnellen Suche und Analyse zum Einsatz kommen. Auf diese Weise kann rasch auf ein breites Spektrum an Risiken reagiert und entsprechend schnell eingegriffen werden. 

Zumeist mangelt es den Unternehmen aber nicht an der Kenntnis der Risiken im Bereich der Finanzkriminalität, sondern vielmehr an einer ehrlichen Analyse ihrer bestehenden AML/CFT/KYC-Methoden und -Prozesse und dem Eingeständnis, dass diese möglicherweise nicht den Anforderungen entsprechen. 

Bei der 6AMLD handelt es sich zweifelsohne um eine wichtige Entwicklung. Wie man ihren Verpflichtungen nachkommen kann, sollte rechtzeitig geprüft werden, ebenso wie die Frage, ob die derzeitigen Prozesse stark genug sind, um sowohl neue als auch künftige Anforderungen zu erfüllen. Unvollkommenheit per se ist schließlich keine Schande. Wo Unzulänglichkeiten festgestellt werden, sollten die Unternehmen aber darüber nachdenken, ob nicht Automatisierung und Technologie der richtige Weg nach vorne sein könnten. 

Der Wert der Technologie

Die Strafen für Verstöße gegen AML/CFT-Vorschriften werden immer empfindlicher. Innovative Technologien, die künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen sowie cloudbasierte APIs nutzen, präsentieren sich dabei für viele Unternehmen als optimale Wegbereiter für die Zukunft. Sie helfen ihnen, Risiken effizient zu identifizieren und richtig zu kategorisieren und gleichzeitig False Positives zu vermeiden.

AML/CFT-Prozesse und -Frameworks können mit ihnen zukunftssicher ausgestaltet und weitere Änderungen in der Gesetzgebung rascher integriert werden.

Ursprünglich veröffentlicht 29 März 2022, aktualisiert am 24 August 2022

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