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State of Financial Crime 2023 Report

6AMLD: So können sich Unternehmen vorbereiten

Vorschriften Artikel

Der Termin für die Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) rückt immer näher. Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie nun in ihrem nationalen Rechtssystem implementiert, der Stichtag zur Umsetzung für verpflichtete Unternehmen und andere Organisationen ist der 3. Juni 2021.

Da die EU-Richtlinien nicht unmittelbar anwendbar sind, muss jeder Mitgliedstaat entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die in ihnen enthaltenen Vorschriften in nationales Recht zu überführen. Als Konsequenz können die Gesetze der einzelnen Länder Nuancen und Ausnahmen enthalten, die für Abweichungen von der 6AMLD sorgen.

Bis Juni 2021 gibt es in Vorbereitung auf die vollständige Implementierung der 6AMLD noch einiges zu tun. Dabei ist seitens der betroffenen Unternehmen proaktives Handeln gefragt, müssen die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Einhaltung der Vorschriften bis zur Frist im Juni 2021 zu gewährleisten. Im Folgenden geben wir einige zentrale Empfehlungen, die hierfür besonders wichtig sind.

Unternehmensweite Risikoevaluierung

Wie bei jeder wichtigen neuen Vorschrift ist es auch bei der 6AMLD eine unternehmensweite Risikoevaluierung für Unternehmen unerlässlich. Sie sollte aus drei Kernelementen bestehen, die notwendig sind, um Risiken präzise zu identifizieren und wirksam zu mitigieren.

  1. Erfassung inhärenter Risiken. In der ersten Phase einer Risikoevaluierung sollte ermittelt werden, wie sich die 6AMLD auf das allgemeine Risikoprofil eines Unternehmens auswirken wird.
  2. Prüfung der internen Kontrollen. Anschließend sollten die bestehenden internen Kontrollen geprüft werden, um festzustellen, ob sie zur Mitigierung von mit der 6AMLD verbundenen Risiken ausreichen. Dies ist ganz entscheidend, denn dieser Schritt hilft den Verpflichteten nicht nur, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren, sondern auch, welche bereits implementierten Kontrollen adaptiert oder verstärkt werden müssen.
  3. Bestimmung des Restrisikos. Nun müssen verschiedene Risikotypen untersucht werden, denen ein verpflichtetes Unternehmen ausgesetzt sein könnte, so etwa Regulierungs-, Reputations- und Haftungsrisiken. Auf der Grundlage der Risikoevaluierung und des sich daraus ergebenden Risikoprofils können dann die notwendigen Aktualisierungen abgeleitet und potenzielle Mängel behoben werden.

Aktualisierung von Richtlinien, Prozessen und anderen relevanten Inhalten

Um ein klares Zeichen zu setzen und die Bedeutung der mit der Richtlinie einhergehenden Änderungen an AML-Vorschriften zu bekräftigen, sollten im Sinne optimaler Compliance alle Richtlinien und Prozesse im Themenfeld von AML, KYC, CDD geprüft und nahtlos aktualisiert werden.

Weiter lohnt es sich, die Prozesse zur Genehmigung und Überwachung von Geschäftsbeziehungen mit externen Partnern zu überprüfen. Bestehende Programme zum Risikomanagement in diesem Kontext sollten entsprechend aktualisiert werden, um den Änderungen Rechnung zu tragen und Risiken im Zusammenhang mit den in der 6AMLD verankerten Vortaten zu erfassen.

Mitarbeiter und Schulungsbedarf

Mit der 6AMLD wurde die Haftung von Unternehmen deutlich ausgeweitet. Starke Governance- und Berichtsstrukturen sind damit umso wichtiger. Hierzu könnte etwa ein AML-Vertreter im Vorstand gehören, um sicherzustellen, dass diese Themen in der Unternehmenskultur verankert sind.

Auch Transparenz ist von zentraler Bedeutung. Gestützt werden sollte sie durch regelmäßiges, umfassendes Reporting. Dieses muss den leitenden Angestellten der verpflichteten Unternehmen einen stets aktuellen Überblick dazu verschaffen, ob die vorhandenen Maßnahmen zur Erkennung von Risiken und Verhinderung von Geldwäsche wirksam sind.

Ein weiteres wichtiges Element bei der Vorbereitung auf die 6AMLD: Alle Mitarbeiter müssen im Hinblick auf die neue Richtlinie angemessen geschult und ausgebildet sein. Nur so sind die Mitarbeiter auch in der Lage, Risiken und strafbare Verhaltensweisen zu erkennen, insbesondere in Bezug auf die in der 6AMLD neu aufgeführten 22 Vortaten. Bestehende Schulungsinhalte sollten also unbedingt entsprechend überprüft, aktualisiert und erweitert werden. 

Ursprünglich veröffentlicht 29 März 2022, aktualisiert am 24 August 2022

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