Der Brexit wird sich ohne Frage auf das Vorgehen Großbritanniens bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auswirken. Er wird das Vereinigte Königreich von künftigen EU-Richtlinien befreien und es ihm ermöglichen, seine eigene Agenda für Wirtschaftskriminalität aufzustellen. Während der Brexit näher rückt, fassen wir zusammen, was die britische Regierung zur Kontrolle der Finanzkriminalität im kommenden Jahr geplant hat.
1. Was sind die Bedrohungen? Wie lautet der Plan?
Eines der ersten Resultate der britischen Regierung in diesem Jahr wird ein neuer Plan zum Vorgehen gegen Wirtschaftskriminalität sein. Der Plan wird die Reaktion des Vereinigten Königreichs auf die Ergebnisse des FATF-Berichts zur gegenseitigen Evaluierung (FATF Mutual Evaluation Report, MER) sowie Einzelheiten dazu enthalten, wie das Land seinem Bestreben nach einer Führungsrolle bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität künftig nachkommen wird.
Der Plan, der im ersten Halbjahr veröffentlicht werden soll, richtet sich nach einer Neubewertung der Bedrohung durch Wirtschaftskriminalität. Die Gefahrenanalyse erfolgt durch die Regierung, allerdings fließen darin auch Informationen aus dem privaten Sektor ein. Dies ist interessant, weil Bedrohungsanalysen wie die der NCA in der Regel nur von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden. Für beaufsichtigte Unternehmen ist das ein nützlicher Maßstab, um ihre eigene Risikowahrnehmung zu vergleichen.
Sowohl die Bedrohungsanalyse als auch der Wirtschaftskriminalitätsplan werden nützlich sein, um das weite Feld der Wirtschaftskriminalität in Großbritannien besser zu verstehen. Dies gilt auch für den ersten Bericht des Amtes für die Überwachung der Geldwäschebekämpfung (OPBAS), der ebenfalls in diesem Monat erwartet wird. Der Bericht des OPBAS wird vermutlich sowohl jene Sektoren aufdecken, die die Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche erfüllen, als auch diejenigen, die dies nicht tun.
2. Verbesserungsbedürftig – die SAR-Reform
Letztes Jahr hat die Law Commission mit der Bearbeitung der Gesetze begonnen, die den Umgang mit verdächtigen Aktivitäten regeln. Diesen Monat wird sie sich voraussichtlich mit ersten Erkenntnissen und Empfehlungen zurückmelden. Dazu gehören höchstwahrscheinlich Möglichkeiten zur Optimierung der Formularstruktur, zur Reduzierung unnötiger Angaben und zur Verbesserung des Feedbacks für beaufsichtigte Unternehmen, wie ein guter Umgang mit verdächtigen Aktivitäten aussieht.
Der Umfang des Reformprogramms ist umfassend und wird voraussichtlich erst 2022 abgeschlossen sein, obwohl davon ausgegangen wird, dass die Reformen früher in Kraft treten werden. Möglicherweise werden sich sogar bereits zum Ende diesen Jahres einige Veränderungen abzeichnen.
3. Empfehlungen zur Ermittlung des Eigentümers (UBO-Prinzip)
Einer der drei vorrangigen Bereiche, auf die die FATF in ihrem jüngsten Untersuchungsbericht hingewiesen hat, war die Steigerung der Genauigkeit der verfügbaren Informationen zur Ermittlung des Eigentümers (UBO-Prinzip). Über Probleme mit der Richtigkeit von Daten im Companies House-Register wurde in großem Umfang berichtet. Die britische Regierung hat beschlossen, nach dem Brexit etwas dagegen zu unternehmen, doch was genau muss noch entschieden werden. Ken Menz, Leiter der Reform der Wirtschaftskriminalität im britischen Finanzministerium, erklärte vor kurzem, dass die Regierung plane, sich bis Ende dieses Jahres zu diesem Thema zu äußern.
4. EU-Geldwäscherichtlinie
Trotz Brexit hat sich das Vereinigte Königreich uneingeschränkt zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie der EU (5AMLD) verpflichtet. Die Richtlinie muss bis zum 10. Januar 2020 in britisches Recht umgesetzt werden, was bedeutet, dass die Regierung dieses Jahr mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes beginnen muss. Bisher ist noch wenig darüber bekannt gegeben worden, doch jede neue Gesetzgebung erfordert eine öffentliche Konsultation.
Die Regierung hat nicht mitgeteilt, ob sie auch die Sechste Geldwäscherichtlinie (6AMLD) der EU umsetzen wird. Kurz nach 5AMLD soll 6AMLD im Dezember 2020 in Kraft treten. Bei einer Verpflichtung wäre auch eine baldige Ausarbeitung erforderlich.
5. Umsetzung von UK-Sanktionen
Durch den Austritt aus der EU wird Großbritannien in die Lage versetzt, eigene Sanktionen aufzustellen. Im vergangenen Jahr wurde der so genannte Sanctions and Anti-Money Laundering Act verabschiedet, der der britischen Regierung den rechtlichen Rahmen dafür gibt.
Das Finanzministerium hat jedoch noch alle Hände voll zu tun, um die Logistik eines neuen Regimes bis zum Brexit auszubügeln. Das Finanzministerium hat sich mit dem privaten Sektor (unter anderem auch mit ComplyAdvantage) beraten, wie das Sanktionsverfahren effizienter gestaltet werden kann. Unabhängig von ihrer Effizienz stehen und fallen Sanktionsregelungen damit, wie streng sie durchgesetzt werden. Letzte Woche hat das Office of Sanctions Implementation (OFSI) seine erste Geldbuße verhängt. Die Geldbuße von 5000 GBP für eine unzulässige Zahlung von 200 GBP mag gering wirken, bildet aber zumindest einen Präzedenzfall für künftige Maßnahmen.
Vorbereitung auf das kommende Jahr
Die britische Regierung hat sich eine ehrgeizige Aufgabe gestellt, sich als führend bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu etablieren. 2019 wird der Grundstein für viele neue Initiativen gelegt, die den künftigen Rahmen der britischen Agenda zur Wirtschaftskriminalität bilden. Beaufsichtigte Unternehmen sollten diese Entwicklungen im Auge behalten. Es stehen offenbar große Veränderungen an.
Ursprünglich veröffentlicht 27 November 2019, aktualisiert am 24 August 2022
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